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Landgericht hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig
#11

(20.09.2017, 11:13)forest schrieb:  Da habe ich einen Vorschlag:
Vor jedem Gesetz sollte in einfachen Worten stehen, was das Gesetz überhaupt soll, noch einfacher, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat und was er damit will oder eben ausdrücklich nicht will. Dann wäre auch die Auslegung des Gesetzes oder der Verordnung für jeden klar ersichtlich.

Hier  kann man sich die BT-Drucksachen herunterladen.

Zitat:Alle Vorlagen, die im Bundestag verhandelt werden, erscheinen als Drucksache: Gesetzentwürfe, Anträge von Fraktionen oder der Bundesregierung, Beschlussempfehlungen und Berichte aus den Ausschüssen, Änderungs- und Entschließungsanträge, Große und Kleine Anfragen aus dem Parlament an die Bundesregierung, Berichte und Unterrichtungen sowie Fragen für die Fragestunde im Plenum.

Im "Vorwort" der Gesetzentwürfe steht jeweils die Begründung.
#12

(20.09.2017, 11:58)PuK schrieb:  Hier  kann man sich die BT-Drucksachen herunterladen.


Im "Vorwort" der Gesetzentwürfe steht jeweils die Begründung.

Danke, war mir bekannt, aber weil wir schon hier sind, die entsprechende Drucksache. 
[url=http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/088/1808857.pdf][/url]

Da gehts ja noch, aber bei alten Gesetzen wie beim BGB wirds schon dicker und z.B. beim VVG (Versicherungsvertragsgesetz) schnall ich ab, dazu kommen noch via EU Änderungen, die nicht immer gleich in die nationalen Gesetze eingearbeitet werden, eingeflickt wäre treffender. Am Schluss kommt ein Flickenteppich raus, den man erst auftrennen müsste, um ihn zu verstehen. Da gibt es Überlagerungen wie beim VVG und der VVGInfoV, die nicht jeder gelernte Avocado kennt und man ihn ggf. als Laie mit der Nase drauf stoßen muß.
Es lebe das www, immerhin kommt man damit auf Hinweise, wo das Gesuchte steht. Oft steht es in einem Kommentar, den es nur bei Beck gegen dreistellige Kohle gibt, in Auszügen billiger, aber mit Querverweisen und dann rieselt die wieder.

(Die Buttons für die Kette und die gerissene sind sich nicht einig)
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