Treffpunkt Königsplatz

Normale Version: Landgericht hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2

Martin

Zitat:Das Berliner Landgericht hat die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft. Die Vorschrift führe zu einer "ungleichen Behandlung von Vermietern".

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...68780.html

Die Groko fällt vor allem durch handwerklich schlecht gemachte Stellschräubchenpolitik auf, deren Schwachsinnsgesetze regelmäßig von Gerichten kassiert wird.

Martin

bbuchsky

(19.09.2017, 20:06)Martin schrieb: [ -> ]Die Groko fällt vor allem durch handwerklich schlecht gemachte Stellschräubchenpolitik auf, deren Schwachsinnsgesetze regelmäßig von Gerichten kassiert wird.

Martin

Alles Hengste!

Mitunter ist man geneigt anzunehmen, dass diese "Fehler" einer Absicht folgen.

Wobei der wirkliche Skandal ist, dass die von Schwarzgelb eingeführte Mieterbeteiligung bei "energetischen" Gebäudesanierungen nicht schon längst zurückgenommen wurde.

Gleiches gilt für die "Partät" im sogenannten "Gesundheitswesen". 

Beides ist dramatisch, allerdings nur für Leute ohne Lobby und Anwälte, also Mieter und Lohnempfänger, profitiert haben Arbeitgeber, Bauunternehmen und Leute, die Mietshäuser sammeln.

Beide Maßnahmen NICHT konsequent revidiert zu haben, muss man dem Schulzzug täglich in die Haare schmieren.

TomPaul

(19.09.2017, 20:06)Martin schrieb: [ -> ]
Zitat: schrieb:Das Berliner Landgericht hat die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft. Die Vorschrift führe zu einer "ungleichen Behandlung von Vermietern".

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...68780.html


Die Groko fällt vor allem durch handwerklich schlecht gemachte Stellschräubchenpolitik auf, deren Schwachsinnsgesetze regelmäßig von Gerichten kassiert wird.

Martin

Der Satz des Zitates aus der Zeitung ist ganz großer Quatsch. Ein Landgericht kann gar nicht ein Gesetz als verfassungwidrig einstufen. Das Recht hat allein das Bundesverfassungsgericht. Das Landgericht hat Zweifel ob des Gesetz dem GG widerspricht. Wenn das Bundesverfassungsgericht es zur Entscheidung annimmt, werden wir es wissen.

Vielleicht sollte der Justizar des Spiegels einige Weitebildungen bei den Journalisten des Hauses machen. Devil

Zitat:Pressemitteilung des Landgerichtes:

Die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin hält die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch über die sog. Mietpreisbremse (§ 556d BGB) für verfassungswidrig. In einem Hinweisbeschluss vom 14. September 2017 hat das Landgericht ausführlich seine Rechtsansicht begründet und zunächst mitgeteilt, dass es beabsichtige, den Rechtsstreit auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen, ob die genannte Vorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Pressemeldung

Martin

(20.09.2017, 08:30)TomPaul schrieb: [ -> ]Der Satz des Zitates aus der Zeitung ist ganz großer Quatsch. Ein Landgericht kann gar nicht ein Gesetz als verfassungwidrig einstufen. Das Recht hat allein das Bundesverfassungsgericht. Das Landgericht hat Zweifel ob des Gesetz dem GG widerspricht. Wenn das Bundesverfassungsgericht es zur Entscheidung annimmt, werden wir es wissen.

Wo wir schon beim Wortklauben sind: Verfassungswidrig einstufen kann es das Landgericht sehr wohl, aber das Landgericht kann es nicht als verfassungswidrig erklären, das wiederum kann nur das BVerfG.

Martin

TomPaul

(20.09.2017, 08:39)Martin schrieb: [ -> ]Wo wir schon beim Wortklauben sind: Verfassungswidrig einstufen kann es das Landgericht sehr wohl, aber das Landgericht kann es nicht als verfassungswidrig erklären, das wiederum kann nur das BVerfG.

Martin

At
Ich habe bewusst das Wort hält der Pressemitteilung des Gerichtes fettgedruckt und ins Forum gestellt. Rauch

Außerdem ist es ein himmelweiter Unterschied ob ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig hält oder entscheidet ob es verfassungswidrig ist. Das hat nichts mit Wortklauberei zutun. Der Satz des Spiegels ist schlichtweg falsch. Nicht umsonst schreibt das Landgericht, dass es das Verfahren ausgesetzt hat.

forest

(20.09.2017, 08:39)Martin schrieb: [ -> ]Wo wir schon beim Wortklauben sind: Verfassungswidrig einstufen kann es das Landgericht sehr wohl, aber das Landgericht kann es nicht als verfassungswidrig erklären, das wiederum kann nur das BVerfG.

Stimmt. Als verfassungswidrig einstufen kann das jeder; wenn das ein Gericht macht, hat es zur Folge, daß die Verfassungswidrigkeit der Prüfung anheimgestellt werden soll. Sorry für die gestelzte, vorsichtige Ausdrucksweise.

Btw hat jeder Richter in jeder Lage des Verfahrens sich selbst auf verfassungsgemäßes Verhalten zu überprüfen. Das gilt auch für Abgeordnete, zumal ein großer Teil davon selbst Juristen sind und das wissen müssten, insbesondere bei einer Abstimmung über Gesetze.

bbuchsky

(20.09.2017, 09:54)forest schrieb: [ -> ]Stimmt. Als verfassungswidrig einstufen kann das jeder; wenn das ein Gericht macht, hat es zur Folge, daß die Verfassungswidrigkeit der Prüfung anheimgestellt werden soll. Sorry für die gestelzte, vorsichtige Ausdrucksweise.

Btw hat jeder Richter in jeder Lage des Verfahrens sich selbst auf verfassungsgemäßes Verhalten zu überprüfen. Das gilt auch für Abgeordnete, zumal ein großer Teil davon selbst Juristen sind und das wissen müssten, insbesondere bei einer Abstimmung über Gesetze.

Gerade beim Thema "Juristen in Parlamenten" stehen einem doch die Haare zu Berge!

Ausgerechnet die "Organe der Rechtspflege" scheinen außerstande zu sein, diese "Prüfung verfassungsgemäßen Verhaltens" bei sich oder den unter ihrer Mitwirkung erlassenen Gesetzen durchzuführen.

Stichwort "Obergrenze". Es scheint innerhalb der csu keinen einzigen Juriszten zu geben, der die Verfassung der Bundesrepublik verstanden und verinnerlicht hat oder gar akzeptieren würde.
"Normalerweise" sollten solche Leute unter der Beobachtung eines wohl noch zu bildenden "Verfassungsschutzes" stehen, die aktuelle "Version" dieser Behörde scheint sich ja auf die Finanzierung, Bewaffnung und Führung von ausgewiesenen Verfassungsfeinden spezialisiert zu haben.
Die müssten sich dann wohl selber beschatten.......

Wenn nur Bergleute und Handwerker in den Parlamenten säßen, könnte man für die offensichtlichen handwerklichen Probleme beim Gesetzgebungsverfahren ja Verständnis haben, aber bei "Juristen" muss man von vorsätzlichem Versagen sprechen.

Martin

(20.09.2017, 10:52)bbuchsky schrieb: [ -> ]Stichwort "Obergrenze". Es scheint innerhalb der csu keinen einzigen Juriszten zu geben, der die Verfassung der Bundesrepublik verstanden und verinnerlicht hat oder gar akzeptieren würde.
"Normalerweise" sollten solche Leute unter der Beobachtung eines wohl noch zu bildenden "Verfassungsschutzes" stehen, die aktuelle "Version" dieser Behörde scheint sich ja auf die Finanzierung, Bewaffnung und Führung von ausgewiesenen Verfassungsfeinden spezialisiert zu haben.
Die müssten sich dann wohl selber beschatten.......


Stimmt, die "Obergrenzen"-Forderung ist in jeder Hinsicht Schwachsinn. Auf so eine Idee kann man nur kommen, wenn man sich einer vernünftigen Regelung zur Einwanderung seit vielen Jahren sperrt. Aber auch die rot/grüne Regierung blieb bei diesem Thema mehr als untätig - sollte der Fairness halber nicht unerwähnt bleiben.

Martin

bbuchsky

(20.09.2017, 10:55)Martin schrieb: [ -> ]Stimmt, die "Obergrenzen"-Forderung ist in jeder Hinsicht Schwachsinn. Auf so eine Idee kann man nur kommen, wenn man sich einer vernünftigen Regelung zur Einwanderung seit vielen Jahren sperrt. Aber auch die rot/grüne Regierung blieb bei diesem Thema mehr als untätig - sollte der Fairness halber nicht unerwähnt bleiben.

Martin

Richtig.
Allerdings sollte sich inzwischen der Verdacht zur Gewißheit gewandelt haben, dass die Verbände zwischen BDI und VDA in das Kanzleramt nur CDU Leute mit latenter "Steuerbefreiungs"-FDP-Affinität lassen.
Völlig unabhängig von der Farbe des Parteibuchs, dass der Kandidat bis zum Amtseid vor sich her trug.
Spätestens im Amt hat die CDU die Kontrolle übernommen, weil sie ihre Lobbyisten ins Kanzleramt hetzt.

forest

(20.09.2017, 10:52)bbuchsky schrieb: [ -> ]Gerade beim Thema "Juristen in Parlamenten" stehen einem doch die Haare zu Berge!

Hat mir mal ein RA erzählt, daß Richter und Rechtsanwälte nicht gut auf Politiker zu sprechen wären, weil die Gesetze so wie sie geschrieben sind nicht oder nur unzureichend anzuwenden wären, also unausgegoren, mehrdeutig, zwiespältig, teils sogar sich selbst widersprechend.
Für einen Laien sind sie zudem in schwer verständlicher Sprache abgefasst, fast so als ob das Absicht wäre, damit er sie nicht versteht; wer dabei an die Anwalts- und Steuerberaterhonorare denkt, ist wahrscheinlich auf einer heißen Spur.
Da habe ich einen Vorschlag:
Vor jedem Gesetz sollte in einfachen Worten stehen, was das Gesetz überhaupt soll, noch einfacher, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat und was er damit will oder eben ausdrücklich nicht will. Dann wäre auch die Auslegung des Gesetzes oder der Verordnung für jeden klar ersichtlich.
Seiten: 1 2