26.03.2018, 23:36
(26.03.2018, 21:11)Martin schrieb: Natürlich wird dem tatsächlich Verfolgten noch ein schwerwiegendes Delikt unterstellt, um eine Scheinlegalität zu wahren. Was dem Erdogan sein "Terrorismus" ist der spanischen Regierung ihre "Rebellion".
Der Vergleich mit Erdogan hinkt, das wissen Sie doch selbst. Fakt ist doch, dass er mit seinem sogenannten Referendum gegen die spanische Verfassung verstoßen hat. Ebenso hat auch das höchste spanische Gericht im Vorfeld dieses Referendum verboten. Was glauben Sie, würde wohl mit Herrn Söder passieren, wenn der auf die Idee käme, Bayern aus der Bundesrepublik zu lösen? Der hätte ruckzuck ein Verfahren wegen Hochverrat am Hals, genauso wie Carles Puigdemont in Spanien. Abgesehen davon ist es auch in Spanien durchaus umstritten, ob der Vorwurf der Rebellion gerechtfertigt ist. Ein interessanter Artikel steht auf der Website des Bayerischen Rundfunks, hier eine Meinung daraus:
Zitat:"In diesem Fall ist es nicht entscheidend, wie man das Delikt nennt, sondern das zu schützende Gut ist entscheidend. Also, was in den beiden Ländern durch das Strafgesetzbuch geschützt wird und was bestraft wird. In Spanien heißt es Rebellion, in Deutschland Hochverrat – beide bezeichnen aber genau dasselbe. Ob der Vorwurf gerechtfertigt ist, darüber darf allein Spanien entscheiden. Das ist nicht die Sache von Deutschland, Belgien oder irgendeinem anderen Land."
Pablo Gutiérrez de Cabiedes, Professor für Prozessrecht
https://www.br.de/nachrichten/straftatbe...n-100.html