03.07.2017, 11:38
(03.07.2017, 11:01)Lumpensammler schrieb: Ach, Martin [Bild: http://www.deguoren.org/Smileys/taetschel.gif ]… Wer Gewalt anwendet, ohne dazu legitimiert zu sein ist ein? Na?
Eben!
Du liegst hier völlig daneben. Es ist vielleicht kein so toller Anblick, wenn jemand mit körperlicher Gewalt das Hausrecht durchsetzt, aber es ist erlaubt. Der Mann ist ja nicht brutal zusammengeschlagen worden, er ist nur mit vereinten Kräften aus dem Zug gebracht worden. Tatsache ist und bleibt nun mal, dass der Mann ohne Fahrschein unterwegs war, es handelt es sich hierbei um die Straftat Erschleichen von Leistungen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB).
Zitat:Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.https://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html
Fakt ist weiter, dass der Mann keine Berechtigung hatte, sich in der S-Bahn aufzuhalten. Er hat sich aber geweigert, die S-Bahn zu verlassen, obwohl er ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurde. Ebenso hat er sich geweigert, seine Personalien anzugeben. Wer hier einen Rechtsverstoß begangen hat sollte damit wohl klar sein. Aber Schwarzfahren wird ja gerne als Kavaliersdelikt angesehen und die Sympathien sind dann beim "armen Opfer", das hier nach dem Motto Frechheit siegt handeln wollte. Es sind die selben Leute, die sofort auf dem Plan sind, wenn Fahrpreiserhöhungen anstehen. Aber genau die resultieren nicht zuletzt aus der hohen Zahl der Schwarzfahrer, für die ich persönlich keinerlei Verständnis habe.