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Bombenexplosion am Dortmunder Mannschaftsbus
#71

(22.04.2017, 15:43)leopold schrieb:  Stimmrechtslosen Vorzugsaktien sind doch sowieso ein Nebenthema. Wo gibt's die überhaupt noch?

Ich sage Ihnen ein Beispiel: In Frankfurt gibt es einen feinen kleinen Immobilienentwickler namens DIC Asset, gelistet im SDAX. Von dieser Firma halte ich seit ein paar Jahren eine Anleihe, die mit 5,75% verzinst ist und zusätzlich habe ich Aktien von dieser Firma. Die Dividendenrendite liegt bei über 4%, der Kurs entwickelt sich zudem maßvoll, aber kontinuierlich. Mit so etwas kann man am Immobilienboom auch mit kleineren Beträgen teilhaben, ohne gleich mit Hundertausenden irgendwo in die Vollen zu gehen. Was soll daran verwerflich sein? Die Deutschen sollten sich viel mehr mit solchen Anlagemöglichkeiten befassen, anstatt sie zu verteufeln. In anderen Ländern sind die Leute da weiter.
Es ist mir wirklich schwer gefallen, aber beim letzten Absatz muß ich Ihnen leider Recht geben.
#72

(22.04.2017, 11:14)leopold schrieb:  Die "Motivation" ist völlig unerheblich, entscheidend ist, was eine Aktie tatsächlich darstellt. Nämlich einen Beteiligungsschein. Da "leiht" niemand dem Unternehmen Geld, wie Sie offensichtlich glauben, sondern man erwirbt einen Teil des Unternehmens. Für wie lange, ist jedem selbst überlassen.

Beides ist doch richtig. Das Unternehmen bekommt Geld für Investitionen und der Aktionär hofft auf eine Prämie und/oder positive Kursentwicklung. Geliehen deshalb, weil die Aktie jederzeit wieder veräußerbar ist [1]. Bei einer "echten" Beteiligung an einem Unternehmen trifft man sich nämlich beim Notar und übernimmt Risiken, die über den Aktienwert hinausgehen. Wie das funktioniert, erkläre ich Ihnen auch gerne. 

Martin

[1] Ausnahmen u. a. gesperrte Aktien für Betriebsangehörige
#73

(22.04.2017, 18:09)Martin schrieb:  Beides ist doch richtig. Das Unternehmen bekommt Geld für Investitionen und der Aktionär hofft auf eine Prämie und/oder positive Kursentwicklung. Geliehen deshalb, weil die Aktie jederzeit wieder veräußerbar ist [1]. Bei einer "echten" Beteiligung an einem Unternehmen trifft man sich nämlich beim Notar und übernimmt Risiken, die über den Aktienwert hinausgehen. Wie das funktioniert, erkläre ich Ihnen auch gerne. 

Martin

[1] Ausnahmen u. a. gesperrte Aktien für Betriebsangehörige

Unsinn. Es kommt lediglich auf die Rechtsform des Unternehmens an. Bei einer AG ist genau das ausgeschlossen. Bei einer GmbH, KG oder GmbH & Co. KG mag das anders sein. Darum geht's hier aber nicht.

PS: Und geliehen ist immer noch nichts. Fällt es Ihnen so schwer, einen Fehler zuzugeben?
#74

(22.04.2017, 18:40)leopold schrieb:  Unsinn. Es kommt lediglich auf die Rechtsform des Unternehmens an. Bei einer AG ist genau das ausgeschlossen. Bei einer GmbH, KG oder GmbH & Co. KG mag das anders sein. Darum geht's hier aber nicht.

PS: Und geliehen ist immer noch nichts. Fällt es Ihnen so schwer, einen Fehler zuzugeben?

Unsinn schreiben wie immer Sie. Außer Wortklaubereien kommt offenbar nichts mehr von Substanz.  Thumbdown 

Martin
#75

(22.04.2017, 18:58)Martin schrieb:  Unsinn schreiben wie immer Sie. Außer Wortklaubereien kommt offenbar nichts mehr von Substanz.  Thumbdown 

Martin

Tut mir leid, wenn das für Sie Wortklaubereien sind. Aber im Gesellschaftsrecht  kommt man mit luftigen Formulierungen nach Ihrem Gusto halt nicht sehr weit.
#76

(22.04.2017, 19:03)leopold schrieb:  Tut mir leid, wenn das für Sie Wortklaubereien sind. Aber im Gesellschaftsrecht  kommt man mit luftigen Formulierungen nach Ihrem Gusto halt nicht sehr weit.

:sleepy:
Martin
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