Ob der Rat der Anwälte des Verurteilten gut war, sich während des Prozesses nicht zu äußern?
Die sind wahrscheinlich davon ausgegangen, dass die Beweislage so dünn ist (was ja auch der Fall ist),
dass es in unserem Rechtsstaat niemals zu einer Verurteilung kommen könnte.
Einige Tage vor dem Urteil hat sich der Angeklagte dann in einem ZDF-Interview wie folgt geäußert:
Zitat:Wenige Tage vor dem möglichen Urteil im Prozess zum Tod von Daniel Hillig konnte Frontal21 mit dem Beschuldigten Alaa S. ein Telefoninterview führen. Der 23-jährige Syrer sitzt seit einem Jahr in der JVA Waldheim in Untersuchungshaft.
Beitragslänge: 6 min Datum: 20.08.2019
Interview
Geholfen hat es ihm nicht. Wenn das so stimmt, dass er überhaupt nicht im Tatgeschehen verwickelt war, dann ist das ein doppelter Skandal. Jedenfalls kann er doch niemals zugestochen haben, wenn es gar keine Blut- und DNA-Spuren an ihm gab? Er wurde ja sofort festgenommen. Den anderen Festgenommenen, der mit ihm weggelaufen ist, hat man ja auch nach einigen Monaten freigelassen. Warum ihn nicht? Tja, weil in der Döner-Verkäufer bei Dunkelheit 50 m entfernt erkannt haben will?
Das kann jeder selbst mal ausprobieren - bei Nacht auf der Straße. Ich habe es versucht. Keine Chance, das Gesicht zu erkennen, auch die Kleidung ist zu dunkel. Man könnte höchstens einen Menschen erkennen auf diese Entfernung, den man sehr gut kennt. Auch am Gang, an den Bewegungen und an der Kleidung. Einen Fremden könnte man niemals identifizieren bei einer Gegenüberstellung. Da tun sich ja manche schon schwer, wenn sie einem Täter ins Gesicht geschaut haben.
Und nicht vergessen, der Hauptverdächtige wird mit internationalem Haftbefehl gesucht!