17.05.2019, 02:48
(16.05.2019, 12:59)nomoi schrieb: Das BUNDESleistungsgesetz sagt lediglich, dass Manöver mindestens 2 Wochen vor Beginn
in ortsüblicher Weise den zuständigen Landesbehörden bekanntgemacht werden sollen.
Was hast du an
Zitat:Manöver oder andere Übungen sind rechtzeitig bei den zuständigen Behörden anzumeldennicht verstanden, Luegi? Das ist keine Kann-Bestimmung.
Abgesehen davon, sind die Befugnisse der Streitkräfte im Manöverfall deutlich gegenüber dem V-Fall eingeschränkt.
Hättest du nachgelesen, anstatt gleich vorlaut loszuplappern, wäre dir das selber aufgefallen...