09.04.2019, 23:29
(09.04.2019, 23:10)Klartexter schrieb:Du scheinst es nicht begreifen zu wollen, Sophie. Von daher macht es keinen Sinn, weiter mit Dir über das Thema zu diskutieren. Denn Du scheinst wenig Ahnung zu haben, was eine hoheitliche Tätigkeit ist, oder Du willst uns hier für dumm verkaufen! In der Praxis werden die hoheitlichen Maßnahmen mittels einschlägiger hoheitlicher Maßnahmen erfüllt. Eine hoheitliche Maßnahme ist dabei jedes zweckgerichtete (Verwaltungs-)Handeln mit Erklärungsgehalt. Die hoheitliche Tätigkeit erfolgt durch das Tiefbauamt. Der Arbeiter des Tiefbauamtes erfüllt ebenso wenig eine hoheitliche Tätigkeit beim aufstellen einer Absperrung wie ein Mitarbeiter des ACO. Beide handeln weisungsgebunden, nicht mehr und nicht weniger. Da kannst Du noch so viel behaupten, die Fakten sehen wie von mir geschrieben aus!
Sorry, aber das ist jetzt wieder Unsinn. Dabei hatte ich schon gehofft, wir wären uns jetzt endlich einigermaßen einig.
Das Tiefbauamt erfüllt keine hoheitlichen Aufgaben. Es ermöglicht sie nur und gibt sie ggf. in Auftrag.
Wenn alles in Ordnung wäre in diesem Staat, wäre das das dann auch eine Aufgabe des Staates. Aber die Ausführung der hoheitlichen Aufgaben wird jetzt auch Privaten überlassen, was ich gar nicht genügend oft kritisieren kann.
Ob die Arbeit, die durch die z.B. Straßensperrung erst ermöglicht wird, von einer staatlichen Organisation oder einer privaten Firma durchgeführt wird, ist egal. (Und natürlich wird sie von einer privaten Tiefbaufirma, nämlich der mit dem niedrigsten Preis, durchgeführt. Weil der Auftrag halt ausgeschrieben wird. Das ist auch insoweit ok.).
Aber: Die vom ACO müssen, wenn man sie danach fragt, jederzeit einen staatlichen Bescheid aus der Tasche ziehen und einem zeigen können, der ihnen die Erlaubnis, die Straße zu sperren, erteiöt, damit ich mich als Bürger beim Amt nicht rückversichern muss, aber kann, dass alles ordnungsgemäß abläuft. Wenn das dann alles nachvollziehbar ist (Antragstellung fürs Bauvorhaben, Genehmigung, konkreter Auftrag an die ACO, wann und wo das abzusichern ist), ist es gut. Andernfalls ist es ganz schlecht.
Und der ACO ist aber was anderes. Der ist so eine Art Hilfspolizei mit fragwürdiger Generalvollmacht. Ob der in engem Kontakt mit der Polizei und mit der Stadt steht, ist mir wurscht und kann mir als Bürger auch egal sein. Ich habe es da mit Mitgliedern eines Vereins zu tun, also mit Privatleuten wie mir, und ich will in diesen Fällen konkrete, im Einzelfall nachvollziehbare amtliche Bescheide und Erlaubnisse sehen und lasse mir notfalls die nötige Genehmigung von denen zeigen. Und schon, wenn das dann nur ein unbeglaubigte Fotokopie von irgendwas ist, genügt es mir nicht. Da könnte ja jeder kommen und nichts ist leichter, als eine Fotokopie zu fälschen. Da hole ich dann zu meiner eigenen Sicherheit auf jeden Fall die Polizei dazu.
Es geht um die lückenlose Beweiskette, dass die das dürfen. Und die ist m.E. nicht gegeben.