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#41

(09.04.2019, 16:51)Don Cat schrieb:   Ich finde es klasse, dass es so was wie den ACO, den TÜV, das THW usw. gibt.

Also zunächst mal wollten wir ja nur die Rechtsgrundlage wissen. Ich finde es eher seltsam, dass man die nicht so ohne weiteres ausmachen kann.
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#42

(09.04.2019, 17:11)Sophie schrieb:  Also zunächst mal wollten wir ja nur die Rechtsgrundlage wissen. Ich finde es eher seltsam, dass man die nicht so ohne weiteres ausmachen kann.

Ich habe es eigentlich in Beitrag 11 schon erklärt, Sophie:


(08.04.2019, 20:19)Klartexter schrieb:  ACO ist die Abkürzung für Augusta Club Ordnungsdienst. Dieser Verein wird von der Stadt Augsburg beauftragt, wenn wie bei Freilichtbühne oder Zoo temporär Straßen gesperrt werden. Denn im Gegensatz zu diversen Behauptungen hier ist es eben nicht Aufgabe der Polizei, Straßensperrungen vorzunehmen. Das obliegt der Stadt Augsburg, und diese arbeitet seit Jahren mit ACO zusammen. Denn die Stadt Augsburg müsste für die Sperrungen bei Freilichtbühne oder Zoo eigenes Personal einsetzen, was zum einen zu zahlreichen Überstunden und zu erheblichen Mehrkosten führt.

Ich bin irrtümlich davon ausgegangen, dass es wohl zum Allgemeinwissen gehört, so etwas zu wissen. Das erklärt sich dadurch, dass ich viele Jahre mit dem Thema involviert war, und von daher eben die praktische Erfahrung eingebracht habe. Ich bin da mitunter etwas ungeduldig in Diskussionen, weil ich mir denke, ich hab es doch schon erklärt, warum das so ist.
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#43

(09.04.2019, 18:29)messalina schrieb:  Hah, jetzt fällt es mir wieder ein: Das waren auch welche vom ACO, die bei den Sommernächten immer in meiner Handtasche wühlen wollten weil ich ja wie eine Terroristin aussehe. Also wenn das jetzt eine private Veranstaltung gewesen wäre, da kann man sich irgendwie schlecht gegen Türsteher wehren. Aber bei den Sommernächten war es mitten auf einer öffentlichen Straße! Das ist eigentlich genauso wie jetzt beim Zoo. Also ich würde jetzt doch langsam wissen wollen, nach welcher Rechtsgrundlage die das dürfen? Nanu Vielleicht dürfen sie das ja in Wirklichkeit gar nicht?

Tja messalina, bei den Sommernächten ist das Gebiet im weitesten Sinn eben nicht öffentlich, sondern für eine Sonderveranstaltung gesperrt. In Zeiten von Terroranschlägen ist der Veranstalter verpflichtet, entsprechende Kontrollen vorzunehmen. Dafür darf er auch einen Sicherheitsdienst beauftragen. Es spiel auch gar keine Rolle, ob Sie wie eine Terroristin aussehen, das tun die wenigsten Verbrecher. Aber in so eine Handtasche passt ja locker eine Handgranate oder ein Revolver, wenn dann etwas passiert, dann sind es Leute wie Sie, die sofort fragen, warum da nicht genau kontrolliert wurde.
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#44
Thumbs Down 

(09.04.2019, 18:29)messalina schrieb:  Also ich würde jetzt doch langsam wissen wollen, nach welcher Rechtsgrundlage die das dürfen? Nanu Vielleicht dürfen sie das ja in Wirklichkeit gar nicht?

Das ist jetzt wieder was anderes. Das steht nicht in der StVO, aber der Klartexter kann uns die Rechtsgrundlage sicherlich auf Anhieb benennen, wenn wir nur rechtzeitig und nett genug danach fragen.

Das ist doch so, oder, Klartexter? Innocent

Ich persönlich habe ja eher selten und nur im Ausnahmefall ("Kannst du mir die mal kurz halten?") Handtaschen dabei. Dafür aber so gut wie immer einen Rucksack.

Und da guckt mir auf öffentlichen Straßen keiner rein außer der Polizei. Ich hätte das schlichtweg verweigert und verlangt, dass sie das entweder bleiben lassen oder dass sie die Polizei dazuholen. Der zeige ich das dann. Weil natürlich Dinge wie "Unverletzlichkeit der Wohnung" usw. auf offener Straße und auch auf fremdem Privatgeländen nicht gelten. Aber auch auf der öffentlichen Straße habe ich noch gewisse Bürgerrechte und muss mir nicht jeden Scheiß gefallen lassen und vor allem nicht jeden Dahergelaufenen den Inhalt meines Rucksacks begutachten lassen.

Und du kannst davon ausgehen, dass ich das wirklich mache. Ich habe nämlich null Respekt vor so was halbseidenem Anscheinsamtlichen. Wieso sollte ich den auch auch haben? Das sind Bürger wie jeder andere auch und sonst nichts.  

Und Klartexter, du hattest oben mal gefragt, ob ich den ACO nach seiner Legitimation gefragt hätte, wenn er mir die Durchfahrt verwehrt. Ja. Hätte ich. Ich hätte sie sehen wollen. Er ist mir nur bisher nicht in die Quere gekommen; ich sehe nur manchmal deren Autos auf der Straße fahren. Aber wenn sie mir in die Quere kommen, werden sie sich hinterher wünschen, sie hätten sich jemand anderen ausgesucht, so viel ist sicher. Nicht in dem Sinn, dass es hinterher Verletzte oder gar Tote gäbe. Das ist nicht mein Stil. Sondern einfach, weil alles für sie sehr viel einfacher und stressloser gewesen wäre, wenn sie mich ganz einfach nicht ins Visier genommen hätten, sondern jemand anderen. Das kann ich nämlich gut, Leuten psychologisch Feuer unter dem Arsch machen, bis ihnen das Wasser da drin kocht.
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#45

(08.04.2019, 11:53)PuK schrieb:  Die Sperrung einer öffentlichen Straße ist eine hoheitliche Aufgabe.

Nö. Wenn ich für eine meiner Baustellen einen Autokran brauche und dazu eine Straße halb- oder ganzseitig sperren muß, dann stelle ich einen entsprechenden Antrag bei der Stadt und ich oder mein Bautrupp sperrt die Straße höchstselbstpersönlich ab.

Fertich.
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#46

(09.04.2019, 21:02)Scratch! schrieb:  Nö. Wenn ich für eine meiner Baustellen einen Autokran brauche und dazu eine Straße halb- oder ganzseitig sperren muß, dann stelle ich einen entsprechenden Antrag bei der Stadt und ich oder mein Bautrupp sperrt die Straße höchstselbstpersönlich ab.

Fertich.

Doch. Mit der Genehmigung wurde die Maßnahme hoheitlich verbeschieden.
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#47

Mal abgesehen davon, daß "von der Stadt genehmigt" noch lange nicht "hoheitlich" bedeutet (vielleicht solltet ihr beide einfach mal nach "hoheitliche Aufgaben" googeln, das ist doch eh Puks Lieblingsbeschäftigung), wie kommen du und der Puk eigentlich auf den Trichter, die Absperraktion im Spickel wäre nicht genehmigt gewesen?
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#48

(09.04.2019, 21:26)Sophie schrieb:  Doch. Mit der Genehmigung wurde die Maßnahme hoheitlich verbeschieden.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Yes

Außer vielleicht, dass auch das oben schon viel länger und breiter abgehandelt wurde und dass Scratch! Dienstag ist und schon deshalb leider als unzurechnungsfähig angesehen werden muss. Deshalb ist er auch der erste, der es schon mit seinem ersten Beitrag geschafft hat, auf meiner Ignorierliste zu landen.

Seinen vorletzten Beitrag konnte ich daher nur sehen, weil du ihn zitiert hast und jetzt hat er nochmal was geschrieben. Ich weigere mich aber, das zu öffnen. Vielleicht hast ja du Lust, dir das anzusehen und etwas dazu zu schreiben? Muss aber nicht sein, wirklich nicht.
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#49

(09.04.2019, 19:46)Klartexter schrieb:  
Tja messalina, bei den Sommernächten ist das Gebiet im weitesten Sinn eben nicht öffentlich, sondern für eine Sonderveranstaltung gesperrt. In Zeiten von Terroranschlägen ist der Veranstalter verpflichtet, entsprechende Kontrollen vorzunehmen. Dafür darf er auch einen Sicherheitsdienst beauftragen. Es spiel auch gar keine Rolle, ob Sie wie eine Terroristin aussehen, das tun die wenigsten Verbrecher. Aber in so eine Handtasche passt ja locker eine Handgranate oder ein Revolver, wenn dann etwas passiert, dann sind es Leute wie Sie, die sofort fragen, warum da nicht genau kontrolliert wurde.

Ich habe entgegen jeder Hoffnung zu viel Zeit, zumindest heute.
Es hat den ganzen Tag geschneit (Engadin, St. Moritz,)
so dass an Training/Skifahren auf mehr als 3000 m und drum rum am Corvatsch nicht zu denken.

@ KT hat in allen Erklärungen vollkommen recht.

OK, meine letzte Erfahrung in Österreich, aber Gleiches gilt auch in D. --  

z.B.  auf öffentlichem Gelände haben die Nord. Kombi-Ski WM stattgefunden.
Da waren sogar Volunteers aus aller Herren Länder, durch Handauflegung und nach Einweisung im Eingangsbereich befugt/beauftragt worden, Taschen zu durchsuchen, im Falle des Falles "abzutasten." Das machten die per Handauflegen, auch bei "Kollegen" die im Zuschauer-, Veranstaltungsbereich im Einsatz waren. Unterstützend war immer ein beauftragter Sicherheitsdienst in der Nähe, Polizei in Sichtweite.

Private Sicherheitskräfte haben die Besucherströme geleitet, 
"angeheiterten" Norwegern den Weg zck. nach Seefeld gezeigt.

"Verdeckte" Polizei hatte sich sehr vertraulich ausgewiesen, die wollten keine Waffen finden und was sie suchten, haben sie auch gefunden  W00t

Befugnisse werden hier genannt:
https://anwaltauskunft.de/magazin/gesell...itsdienste 
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#50

(09.04.2019, 21:00)PuK schrieb:  Das ist jetzt wieder was anderes. Das steht nicht in der StVO, aber der Klartexter kann uns die Rechtsgrundlage sicherlich auf Anhieb benennen, wenn wir nur rechtzeitig und nett genug danach fragen.

Das ist doch so, oder, Klartexter? Innocent
Das Thema ist zu komplex, um es hier mit ein paar Sätzen zu erklären. Ich zitiere einfach mal ein paar Punkte:

Zitat:Will eine Gemeinde selbst ein Volksfest veranstalten, stehen ihr verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten offen:
  • Sie kann das Volksfest als festgesetzte Veranstaltung nach § 69 GewO betreiben.
  • Sie kann ein solches Volksfest als öffentliche Einrichtung betreiben (praktisch relevant vor allem in Bayern).
  • Sie kann die öffentliche Einrichtung zusätzlich nach § 69 GewO festsetzen lassen.
  • Sie kann ein Volksfest unter Ausnutzung straßen- oder straßenverkehrsrechtlicher Regelungen ausrichten.
  • Sie kann in städtischen oder angemieteten Anlagen Veranstaltungen durchführen und über das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht die erforderlichen Regelungen treffen.
https://www.volksfeste-abc.de/themen/rec...este/#1950 

Die Website hat eine Menge Infos, einfach lesen, wenn es interessiert.
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