04.04.2019, 21:03
(04.04.2019, 20:08)messalina schrieb: Ja, aber genau auf das DÜRFEN kommt es an! So viel ich weiß hängt es davon ab ob es nur ein Gehweg ist mit einem kleinen weißen Zusatzschild "Fahrräder frei" oder so ähnlich oder ob es ein gemeinsamer Rad- und Gehweg ist, dafür gibt es ein eigenes blaues Verkehrzeichen.
Wenn die nur mit drauf DÜRFEN aber nicht müssen, dann gilt Schrittgeschwindigkeit, weil sie könnten ja auf die Straße wenn sie wirklich schneller fahren wollen. Aber wenn die da drauf MÜSSEN (gemeinsamer Rad- und Gehweg), dann dürfen die da so schnell fahren wie sie wollen. Und müssen halt ggf. Rücksicht nehmen und sich anpassen wenn mal Gedrängel ist, so wie umgekehrt die Fußgänger auch.
Bei den kleinen E-Scootern ist es dann ja so, dass die drauf MÜSSEN, also auf den Gehweg, und dann gilt eben keine Schrittgeschwindigkeit. Also so habe ich das jedenfalls verstanden, hoffentlich kann man das bald irgendwann mal richtig nachlesen? Weil ich möchte das schon wissen jetzt, wir würden uns nämlich lieber zwei von den kleineren E-Scootern kaufen damit ich in die FuZo kann, aber eben schneller und nicht nur Schrittgeschwindigkeit, sonst kann ich ja gleich laufen?
Sehr richtig verweist du auf die Unterschiede zwischen einem reinen Gehweg, auf dem das Radfahren zugelassen wird und gemeinsamen Geh- und Radwegen. Dennoch ist auf letzteren keineswegs die Benutzung durch Radfahrer so frei, wie du das gerne hättest. Also nix da mit so schnell fahren dürfen, wie sie gerne wollen. Wenn nicht komplett frei und übersichtlich - Schrittgeschwindigkeit. Auch auf diesem Weg haben Fußgänger absoluten Vorrang und der Radfahrer muss Rücksicht nehmen.
Kannst Dir zur Erhellung (meines Erachtens notwendig) ja mal diese Ausführungen dazu durchlesen und von den entsprechenden Urteilen Kenntnis nehmen. Im Grunde wird das bestätigt, was ich Dir schon bei der Diskussion vor Wochen klarzumachen versucht habe: Der Gehweg ist eine Schutzzone für die schwachen und schwächsten Verkehrsteilnehmer. Außerdem ein Aufenthaltsort, Treffpunkt, Ort der Begegnungen. Es ist völlig lebensfremd Fußgängern aufzuoktroyieren, dass sie bei jedem Schritt, den sie machen, darauf achten, ob sie einem Verkehrsteilnehmer mit Gefährt im Weg sein könnten. Das Risiko liegt bei diesem.
https://www.haufe.de/recht/weitere-recht...71092.html