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GEZ-Pläne: Rundfunkgebühren sollen automatisch immer weiter steigen
#11

(24.03.2019, 09:15)PuK schrieb:  Anderes Beispiel. Ich habe in Oberhausen in der Branderstraße eine Wohnung, die vermietet ist. Die Branderstraße wurde vor 15 Jahren oder so saniert. Sie haben den Straßenbelag durch neues Kopfsteinpflaster ersetzt und die Straßenlaternen durch neue, die aber alten nachempfunden sind, mehr nicht. Ich kenne die Straße gar nicht anders als so, wie sie jetzt aussieht. Und die ersten Pflastersteine aus dem "neuen" Kopfsteinpflaster lösen sich bereits und fallen inzwischen schon wieder raus, hat mir der Mieter neulich gesagt. 

Es wurden aber lange keine Rechnungen darüber an die Hausbesitzer geschrieben, sondern nur Sanierungsvermerke in Abt. II des Grundbuchs eingetragen. Sondern die Rechnungen wurden erst jetzt verschickt. Wenn sie bezahlt sind, werden die Vermerke im Grundbuch dann gelöscht. 

In dem Brief zur Rechnung steht drin, dass das gesamte, gar nicht große Grundstück durch die tolle Sanierung 20.000 € mehr wert geworden sei*. Davon entfielen 1.700 € und ein paar Zerquetschte (eigentlich eher 1.800, aber ist ja auch schon egal) auf meine Wohnung. Und die "darf" ich jetzt bis Ende Juni bezahlen. Ich kann das nicht mal auf die Miete umlegen, obwohl ich rein gar nichts davon habe, sondern nur der Mieter, wenn er jeden Tag aus dem Fenster guckt. Ich komme da höchstens zwei Mal im Jahr vorbei, wenn irgendwas in der Wohnung kaputt ist, und habe dann ganz andere Sorgen als mir die "schöne" Branderstraße anzusehen. Trotzdem muss ich das bezahlen und nicht er. 

Das ist das selbe, wie dass nach den Plänen der SPD die Grundsteuer künftig nicht mehr auf den Mieter umgelegt werden dürfen soll. Wer hat denn was davon, da zu wohnen? Ich oder der Mieter? Ich darf ja nicht mal einen Schlüssel für die Wohnung haben, so lange sie vermietet ist. Aber zahlen soll ich. 

Welches Geld ist das also, von dem sich der Staat oder in diesem Fall die Stadt finanziert? Das Geld des Staats oder meines? 

Und dann noch eine Mietpreisbremse verhängen wollen. Ich habe dem Mieter schon mal vorsorglich die Miete um 30 % erhöht, so lange das noch geht. Das ist zwar viel, ich weiß, und das wollte ich auch eigentlich nicht, aber es war aus meiner Sicht absolut gerechtfertigt. Ich konnte nicht anders und aus meiner Sicht war das absolut nötig, um wenigstens einen Teil des Geldes wieder reinzukriegen. Die 1.700 € fressen mir nämlich drei oder vier Kaltmieten einfach so weg. Für nichts und wieder nichts, aus meiner Perspektive betrachtet.

Hör also bitte auf, hier so einen gequirlten Mist zu erzählen. Der Staat nimmt sein Geld nicht aus der Luft, sondern von uns. Und je nachdem, was du bist, ein einfacher Bürger oder ein Vermieter, zahlst du halt entweder nur Steuern und Rundfunkbeiträge, oder eben auch Kosten von Sanierungen, die ewig her sind, und von denen du gar nichts hast, weil du das Ergebnis so gut wie nie siehst, sondern es nur anderen Leuten zugute kommt. Für mich persönlich täte es nämlich auch ein Feldweg dorthin. 

Und natürlich sind wir alle deshalb die Inhaber von allem, was mit unseren Geldern bezahlt wird. Wer denn sonst? Solltest du also wieder mal nach Oberhausen kommen und durch die Branderstraße gehen oder fahren, dann denke bitte daran, dass sie so, wie sie jetzt aussieht, zum Teil von mir bezahlt wurde. Aber du darfst sie kostenlos in Anspruch nehmen.

Denke mal bitte darüber nach, was ein Staat ist. Das ist nämlich die Gesamtheit der Staatsbürger, die sich eine bestimmte, mehr oder weniger gute Organisationsform gegeben hat, mehr aber auch nicht. 
_______
*) Eine völlig überhöhte Schätzung. Bzw. wurde da gar nichts geschätzt. Die haben einfach die Gesamtkosten genommen und sie dann, je nach Fläche, auf die angrenzenden Grundstücke umgelegt. Und das dann auf die einzelnen Eigentümer der Wohnungen darauf je nach Miteigentumsanteilen verteilt. Mehr "wert" wurde da gar nichts, denn mit dem Grundstück und dem Haus darauf haben sie ja nichts gemacht, nur mit der Fahrbahn der Straße davor.

Tja, dann drehen wir das Ganze einfach mal um. Du baust ein Haus in der Stadt, aber Du musst selber dafür sorgen, dass Du da einen Abwasserkanal legst, Dir einen Stromanschluss legst und von einem Wasserwerk eine Leitung zu diesem Haus legst, damit Du auch Wasser im Haus hast. Wohlgemerkt, ich rede hier nicht von Hausanschlüssen, wie sie hierzulande üblich sind, weil die Komune eine entsprechende Infrastruktur vorhält. Nein, Du musst sämtliche Leitungen bis zum jeweiligen Dienstleister selber verlegen. Und weil Du da natürlich auch die Grundstücke anderer Eigentümer mitbenutzen musst, wollen die von Dir natürlich auch ein Geld für die Mitbenutzung ihrer Flächen. Dein Haus sollte ja auch irgendwie erreichbar sein, also brauchst Du auch eine Straße, die wiederum über die Grundstücke anderer Leute führt. Natürlich wollen die auch da Geld von Dir für die Nutzung.

Weil das praktisch undurchführbar ist, liegt die Verantwortung für die Infrastruktur bei der Komune, dadurch musst Du dann nur die Kosten für die letzten Meter zu Deinem Haus tragen. Aber die Leute, die sich um das Ganze kümmern, wollen ja nicht für Gottes Lohn arbeiten, deshalb zahlt man ja auch Steuern, um diese Dienstleistungen zu finanzieren. Theoretisch kannst Du natürlich an Deinem Haus das Regenwasser sammeln, Solarzellen für den Strom aufs Dach montieren und für große und kleine Geschäfte ein Plumpsklo wie anno Tobak einrichten. Trotzdem liegt die Erreichbarkeit Deines Hauses nicht allein in Deiner Hand.

So, und nun schauen wir mal, was die Hütte draußen auf dem Land, zum Beispiel in Zusamaltheim wert wäre. Dann vergleichen wir das mit dem Wert der Hütte in der Stadt. Vermutlich würde man in Zusamaltheim sogar zwei Hütten für den Stadtwert bekommen, denn in der Stadt explodieren die Immobilienpreise geradezu. Wenn dann nicht zuletzt dank der Infrastrukturmaßnahmen der Wert des Hauses steigt, dann ist es doch auch legitim, dass die Steuer entsprechend ausfällt. Wenn Du irgendwo angestellt arbeitest, dann zahlst Du ja bei einer Lohnerhöhung auch mehr Steuern. Den Vorteil vom Wertzuwachs hast ja auch ausschließlich Du, Dein Mieter sieht definitiv keinen Cent, wenn Du die Hütte mal verkaufst. Komm mir auch nicht mit dem angeblichen Nutzen, den nur der Mieter hätte. Du kannst nämlich auch überall Straßen und Wege nutzen, für die andere Leute bezahlt haben. Du hast doch Jura studiert, dann weißt Du ja auch, wo dieser Satz steht: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
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#12

(24.03.2019, 09:15)PuK schrieb:  Anderes Beispiel. Ich habe in Oberhausen in der Branderstraße eine Wohnung, die vermietet ist. Die Branderstraße wurde vor 15 Jahren oder so saniert. Sie haben den Straßenbelag durch neues Kopfsteinpflaster ersetzt und die Straßenlaternen durch neue, die aber alten nachempfunden sind, mehr nicht. Ich kenne die Straße gar nicht anders als so, wie sie jetzt aussieht. Und die ersten Pflastersteine aus dem "neuen" Kopfsteinpflaster lösen sich bereits und fallen inzwischen schon wieder raus, hat mir der Mieter neulich gesagt. 

Es wurden aber lange keine Rechnungen darüber an die Hausbesitzer geschrieben, sondern nur Sanierungsvermerke in Abt. II des Grundbuchs eingetragen. Sondern die Rechnungen wurden erst jetzt verschickt. Wenn sie bezahlt sind, werden die Vermerke im Grundbuch dann gelöscht. 

Das ist eine neue Masche, die Eigentümer für eine verlotterte Infrastruktur bluten zu lassen. Man zahlt bereits vielfach Steuern (Grundsteuer, KFZ-Steuer, Mineralölsteuer usw.) aber die Sanierung der Straße soll dann bitte nochmals eigens bezahlt werden. Viele Anwohner diverser Städte wehren sich dagegen, viele Kommunen haben auf diese "Einnahmequelle" deshalb verzichtet. In Königsbrunn gabs 2017 auch so eine Aktion, mit weitaus höheren Kosten:

Anlieger protestieren gegen Sanierungskosten für Straßen 

Nachdem Augsburg diverse Millionengräber geschaffen hat (z. B. Stadttheater) und die Industrie und damit die Gewerbesteuern gerade wegbrechen, kannst Du dich darauf gefasst machen, dass hier auch weiter gnadenlos abgezockt wird.

Martin
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#13

(24.03.2019, 12:00)Martin schrieb:  Das ist eine neue Masche, die Eigentümer für eine verlotterte Infrastruktur bluten zu lassen. Man zahlt bereits vielfach ...

Gemäß meiner angeborenen Unschuld bzw. Erbsünde sind die Erschließungskosten beim Grundstückskauf mitbezahlt worden und werden es indirekt auch jeweils beim Weiterverkauf. Sind denn nicht Erhaltungsaufwendungen etwa für Straßen und Kanal mit der Grundsteuer jährlich bezahlt? Bei Strom und Wasser sind deren Grundkosten für Bereitstellung im Verbrauchspreis eingerechnet, ebenso beim Telefon die Leitung.
Könnte googeln und viele voneinander abweichende Ausführungen ernten, aber vielleicht kann das jemand für hiesige Kommunen zuverlässig aus dem Ärmel schütteln.

Um zur GEZ zurückzukommen: Da ist es anders. Wer ein Grundstück kauft oder mietet, hat die Erschließung, ob er sie nutzt oder nicht, Straße, Zu- und Abwasser. Das kann man anfassen, zumindest den Boden und die Leitungen, das Abwasser im Prinzip auch und das leuchtet ein. Bei den Rundfunkgebühren zahlt der Nichtnutzer den Schmarrn, den er nicht sehen und hören will trotzdem, weil es angeblich andere wollen. Da maßt sich die GEZ an, aus dem Sollen ein Wollen und damit einen Zahlungsanspruch konstruieren zu dürfen. M.E. ist das verfassungswidrig.
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#14

(24.03.2019, 12:30)forest schrieb:  Bei den Rundfunkgebühren zahlt der Nichtnutzer den Schmarrn, den er nicht sehen und hören will trotzdem, weil es angeblich andere wollen. Da maßt sich die GEZ an, aus dem Sollen ein Wollen und damit einen Zahlungsanspruch konstruieren zu dürfen. M.E. ist das verfassungswidrig.

Nein forest, so ist es eben nicht! Sie zahlen für ein Angebot, das Sie vollumfänglich nutzen können - aber nicht nutzen müssen! Wo können Sie für 60 Cent am Tag soviel Musik, wie Sie wollen, hören? Wo können Sie für 60 Cent am Tag Dokumentationen, Spielfilme oder Nachrichten ansehen? Dass die Gebühr verfassungsgemäß ist wurde längst mehrmals vom Verfassungsgericht bestätigt.
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#15

(24.03.2019, 12:51)Klartexter schrieb:  
Nein forest, so ist es eben nicht! Sie zahlen für ein Angebot, das Sie vollumfänglich nutzen können - aber nicht nutzen müssen! Wo können Sie für 60 Cent am Tag soviel Musik, wie Sie wollen, hören? Wo können Sie für 60 Cent am Tag Dokumentationen, Spielfilme oder Nachrichten ansehen? Dass die Gebühr verfassungsgemäß ist wurde längst mehrmals vom Verfassungsgericht bestätigt.

Die Grundstückssachen sind rein physischer Natur. Der Rundfunk eben nicht. Er ist nicht lebenswichtig. Art. 5  sieht keine Informations- geschweige denn Unterhaltungspflicht mit einhergehender Zwangszahlungspflicht vor.
Das Verfassungsgericht kann darum herumturnen, klassisches Recht ist es nicht, eher verbogenes. So unabhängig es sein mag - die Besetzung des Verfassungsgerichts ist nicht (nur) rationalen Erwägungen unterworfen, sondern Menschen mit  Interessen aller Art.

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film ist keine Freiheit zur Zahlungseintreibung für Nichtnutzer. Da liegt der Hase im Pfeffer und das BVerfG sieht ihn nicht.
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#16

Und nicht vergessen: Die Leute, die tatsächlich keinen Fernseher und kein Radio zu Hause haben, schauen ja niemals Sendungen des ÖR über den PC/Smartphone in der Mediathek oder bei youtube an! Innocent
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#17

(24.03.2019, 09:15)PuK schrieb:  Anderes Beispiel. Ich habe in Oberhausen in der Branderstraße eine Wohnung, die vermietet ist. Die Branderstraße wurde vor 15 Jahren oder so saniert....
In dem Brief zur Rechnung steht drin, dass das gesamte, gar nicht große Grundstück durch die tolle Sanierung 20.000 € mehr wert geworden sei*. Davon entfielen 1.700 € und ein paar Zerquetschte (eigentlich eher 1.800, aber ist ja auch schon egal) auf meine Wohnung. Und die "darf" ich jetzt bis Ende Juni bezahlen. Ich kann das nicht mal auf die Miete umlegen,

Und dann noch eine Mietpreisbremse verhängen wollen. Ich habe dem Mieter schon mal vorsorglich die Miete um 30 % erhöht, so lange das noch geht. Das ist zwar viel, ich weiß, und das wollte ich auch eigentlich nicht, aber es war aus meiner Sicht absolut gerechtfertigt. Ich konnte nicht anders und aus meiner Sicht war das absolut nötig, um wenigstens einen Teil des Geldes wieder reinzukriegen. Die 1.700 € fressen mir nämlich drei oder vier Kaltmieten einfach so weg. Für nichts und wieder nichts, aus meiner Perspektive betrachtet.
Ach ja, einfach mal die Miete um 30 % auf einen Schlag erhöht? Hoffentlich wehrt sich der Mieter dagegen.
Aber klar, dann kriegt er gleich die Kündigung hingeknallt...

Zitat:Insgesamt darf der Vermieter im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren die Miete um 20 Prozent erhöhen (§ 558 Abs. 3 BGB ).

maximale Mieterhöhung 

Und das bleibt dann so, obwohl diese lumpige Summe dann schon in einem Jahr kompensiert wäre?
Soviel zum sozialen Bewußtsein von Leuten, die leistungslos erben. Zwinker 
Möchte nicht wissen, was los wäre, wenn die Rollen vertauscht wären.
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#18

(24.03.2019, 14:26)EvaLuna schrieb:  Und nicht vergessen: Die Leute, die tatsächlich keinen Fernseher und kein Radio zu Hause haben, schauen ja niemals Sendungen des ÖR über den PC/Smartphone in der Mediathek oder bei youtube an! Innocent

Der ÖR sei bitte eine reine, dafür aber solide Nachrichtenanstalt. Das ist im Rahmen staatlicher Daseinsvorsorge für seine Bürger steuerfinanziert.
Alles andere dürfen andere machen und auch gerne benutzen, ob für Geld oder nicht, weil werbesubventioniert. Wer die beworbenen Produkte kauft, zahlt indirekt die Sendung, ob er sie 'benutzt' hat oder nicht. Wenn eine außerstaatliche Medienanstalt Geld für Zugangsberechtigung nimmt - selbstverständlich.
Ich halte die Zwangsbeglückung und den Kostenanspruch des ÖR für anmaßend und widerrechtlich, BVerfG hin oder her. Das Richterpersonal darbt nicht, auch dann nicht, wenn es die Grundzüge menschlichen Daseins skizziert und von Larifari zu trennen sich bemüht.
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#19

(24.03.2019, 15:21)forest schrieb:  Der ÖR sei bitte eine reine, dafür aber solide Nachrichtenanstalt. Das ist im Rahmen staatlicher Daseinsvorsorge für seine Bürger steuerfinanziert.
Alles andere dürfen andere machen und auch gerne benutzen, ob für Geld oder nicht, weil werbesubventioniert. Wer die beworbenen Produkte kauft, zahlt indirekt die Sendung, ob er sie 'benutzt' hat oder nicht. Wenn eine außerstaatliche Medienanstalt Geld für Zugangsberechtigung nimmt - selbstverständlich.
Ich halte die Zwangsbeglückung und den Kostenanspruch des ÖR für anmaßend und widerrechtlich, BVerfG hin oder her. Das Richterpersonal darbt nicht, auch dann nicht, wenn es die Grundzüge menschlichen Daseins skizziert und von Larifari zu trennen sich bemüht.

So etwas können Sie gerne fordern, damit werden Sie sich aber nie durchsetzen. Die riesige Mehrheit der Bürger ist sehr zufrieden mit dem Fernseh- und Radioangebot der öffentlich-rechtlichen Sender und der Preis dafür ist meiner Ansicht nach sehr günstig.
Der Qualitätssprung des Angebots der ÖR zu den Privaten ist derart gewaltig, dass kein Mensch mit Verstand freiwillig darauf verzichten würde. Müsste man eine ähnliche Qualität auf dem Markt kaufen (und dazu müsste es ja erst einmal ein Angebot geben), wäre das für den Einzelnen um ein Vielfaches teurer.
Der Nachteil ist der, dass einzelne Nichtnutzer des Angebots dennoch zahlen müssen, aber das ist absolut vertretbar und in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens so: Straßen, ÖPNV, Schulen, Universitäten, Theater, usw..
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#20

(24.03.2019, 16:28)leopold schrieb:  So etwas können Sie gerne fordern, damit werden Sie sich aber nie durchsetzen. Die riesige Mehrheit der Bürger ist sehr zufrieden mit dem Fernseh- und Radioangebot der öffentlich-rechtlichen Sender und der Preis dafür ist meiner Ansicht nach sehr günstig.

Die Leute glotzen zu viel. Dürfen sie, aber nicht mit dem Anspruch an die Allgemeinheit, daß sie jeden Mist bezahlt.
Im Rahmen der Grundversorgung mit Nachrichten ist es gepflegte Übung, eine Dokumentation für wichtige Zusammenhänge aus bereits erfolgten Nachrichten zu erstellen. Auch bei einer Theater- oder Konzertaufführung, die ohnehin stattfindet, wäre es ohne großen Aufwand möglich, eine Kamera und ein Mikrofon aufzustellen und so anstelle des Zuschauers dessen Platz einzunehmen, ob in Augsburg, Salzburg oder Hamburg oder internationalen Orten. Das Theater bekommt dafür den Preis einiger Eintrittskarten; meinetwegen auch bei Sportveranstaltungen, aber nicht als Sponsoren horrender Veranstaltungen. Nehmen Sie die Fernseheinnahmen von z.B. Fußballvereinen (soweit durch den ÖR). Bedaure, kein Verständnis. Ab und zu bezahlt man für einen Film, der im Kino lief, meinetwegen, aber so teuer kann das nicht sein, wenn er sein Geld schon eingespielt hat, ob Krimi oder Schmonzette.
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