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Bedingungsloses Grundeinkommen
#71

(01.03.2019, 13:21)EvaLuna schrieb:  Wie oft wurde jetzt schon erwähnt, dass es lange Übergangsfristen geben muss für Renten und Pensionen?
Arbeitslosenversicherung fällt weg. Krankenversicherung ist ein großes Thema und kann über eine (immer wieder angedachte)
Bürgerversicherung geregelt werden. ALLE zahlen ein, egal welche Einkommensart (Mieten, Kapitalerträge auch) und die Arbeitgeber müssen auch ihren Anteil zahlen. Dann reicht das locker für eine gute Absicherung, die dann wesentlich günstiger wäre. Mit 5 % Beiträgen je AN und AG müsste man dann hinkommen. Oder man regelt es auch über den Steuertopf.

Ziel ist, das BGE nicht durch sonstige Abgaben zu mindern!

Sie stellen schon die richtigen Fragen, aber all das wurde schon rauf und runter seit vielen Jahren diskutiert. Es reicht halt nicht, sich mal nur ein paar Video-Clips reinzuziehen.

Hier gibt es auch einige Antworten vom Netzwerk Grundeinkommen (nicht alle vollständig und ausreichend, da die Diskussionen immer weiter laufen): 

Fragen und Anworten 

Wenn die Fragen schon alle beantwortet sind, frage ich mich, warum Herr Häni in der Diskussionssendung keine Antworten wusste.

Noch ein praktische Frage:
Das BGE bekommt ja jeder volljährige Bürger, Kinder den halben Satz. Ich stelle mir eine Familie vor, 2 Erwachsene, 3 Kinder. Was passiert, wenn die Kinder volljährig werden und zu Hause wohnen bleiben, wie das heutzutage ja üblich ist. Wächst das Netto-Haushaltseinkommen im 1000-Euro-Beispiel dann auf 5000 Euro?
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#72

(01.03.2019, 15:24)leopold schrieb:  Wenn die Fragen schon alle beantwortet sind, frage ich mich, warum Herr Häni in der Diskussionssendung keine Antworten wusste.

Noch ein praktische Frage:
Das BGE bekommt ja jeder volljährige Bürger, Kinder den halben Satz. Ich stelle mir eine Familie vor, 2 Erwachsene, 3 Kinder. Was passiert, wenn die Kinder volljährig werden und zu Hause wohnen bleiben, wie das heutzutage ja üblich ist. Wächst das Netto-Haushaltseinkommen im 1000-Euro-Beispiel dann auf 5000 Euro?

Könnte sein. Wenn die Kinder studieren haben sie auch noch Kindergeldanspruch + evtl. Bafög, dann sind wir auch bei 1000 Euro.

Wie schon geschrieben, ich habe den Film nicht gesehen und Herr Häni steht nicht stellvertretend für alle BGE-Befürworter und Experten. Da gibt es bessere. s. oben.
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#73

(01.03.2019, 14:12)Sophie schrieb:  Also man darf schon erwarten, dass ein 90minütiger Film zu diesem Thema, der sich pro BGE ausspricht, diese Fragen wenigstens streift. Außerdem schreiben Sie selbst, dass es x Modelle zu der Thematik gibt. Soll man sich denn nun mit jeder einzelnen befassen? Wie soll man verifizieren, welche funktionieren kann und welche nicht.

Danke trotzdem für den Link.

Wenn Sie sich den Fragen und Antworten-Katalog ansehen, werden Sie feststellen, dass praktische Probleme dort nicht behandelt werden. Dort wird nur der ideologische Unterbau verfestigt und mantraartig wiederholt, dass es keine Probleme geben wird.

Interessant fand ich, dass, wer in Thailand lebt, kein BGE bekommt. Die Bürger müssen also ständig brav nachweisen, dass sie das Land nicht dauerhaft verlassen. Ich stelle mir gerade vor, welche Tricks sich die Leute einfallen lassen werden, das zu umgehen. Oder wird jedem BGEler ein Chip zur Aufenthaltsbestimmung eingepflanzt?
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#74

(01.03.2019, 15:11)leopold schrieb:  Die Arbeitslosenquote liegt heute (5,3 %) ein knappes Prozent unter dem Wert von 1982, als Schmidt gestürzt wurde. Übrigens keineswegs wegen der hohen Arbeitslosigkeit. 1984 lag sie dann unter Kohl schon bei 8,1 %.

Zum Zeitpunkt als Schmidt gestürzt wurde, lagen die aktuellen Zahlen noch gar nicht vor. Und 1980 betrug die Arbeitslosigkeit noch 3,8%, 1981 lag sie bei 5,5% - ohne Schönrechnung!

Martin
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#75

(01.03.2019, 15:39)EvaLuna schrieb:  Könnte sein. Wenn die Kinder studieren haben sie auch noch Kindergeldanspruch + evtl. Bafög, dann sind wir auch bei 1000 Euro.

Wie schon geschrieben, ich habe den Film nicht gesehen und Herr Häni steht nicht stellvertretend für alle BGE-Befürworter und Experten. Da gibt es bessere. s. oben.

Keine Angst, dass das Kinderkriegen zum Geschäftsmodell wird? Der Anreiz zum Sozialbetrug wird jedenfalls gewaltig anwachsen und die Kontrollmöglichkeiten werden geringer. Ich denke da an bestimmte Großfamilien, da kann das eingesammelte Geld auch gleich in einschlägigen Branchen reinvestiert werden. Devil
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#76

(01.03.2019, 15:40)leopold schrieb:  Wenn Sie sich den Fragen und Antworten-Katalog ansehen, werden Sie feststellen, dass praktische Probleme dort nicht behandelt werden. Dort wird nur der ideologische Unterbau verfestigt und mantraartig wiederholt, dass es keine Probleme geben wird.

Interessant fand ich, dass, wer in Thailand lebt, kein BGE bekommt. Die Bürger müssen also ständig brav nachweisen, dass sie das Land nicht dauerhaft verlassen. Ich stelle mir gerade vor, welche Tricks sich die Leute einfallen lassen werden, das zu umgehen. Oder wird jedem BGEler ein Chip zur Aufenthaltsbestimmung eingepflanzt?

Mei, leopold, wenn Sie mit den Antworten nicht zufrieden sind, dann müssen Sie halt ein paar Bücher zum Thema lesen. Zwinker 

Das z.B.

BGE-Teil der Lösung 

In jedem System gibt es Leute, die sich Tricks einfallen lassen. Auch bei Hartz IV oder nicht?
Sogar Rentner müssen aufpassen, wenn sie dauerhaft in einem Drittland leben. Da gibt es auch Bedingungen einzuhalten:


Zitat:Dauerhafter Umzug: Bei Rente im Ausland Abzüge möglich

Lebt ein Rentner mindestens sechs Monate im Jahr im Ausland, geht die Deutsche Rentenversicherung von einem dauerhaften („gewöhnlichen“) Aufenthalt im Ausland aus. Dann drohen je nach Land möglicherweise Einschränkungen oder Abzüge bei der Rente. Eine ungekürzte Zahlung der Rente ist nur bei einem dauerhaften Umzug in ein Mitgliedsland der Europäischen Union möglich. Verlegen Rentenberechtigte ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU, erhalten sie ihre volle Rente nur noch aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und anteilig aus ihren beitragsfreien Zeiten.


Rente im Ausland
 
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#77

(01.03.2019, 15:44)Martin schrieb:  Zum Zeitpunkt als Schmidt gestürzt wurde, lagen die aktuellen Zahlen noch gar nicht vor. Und 1980 betrug die Arbeitslosigkeit noch 3,8%, 1981 lag sie bei 5,5% - ohne Schönrechnung!

Martin

Soweit ich weiß, wird die Arbeitslosenquote monatlich ermittelt. Zwinker Und die Schummeleien vor Wahlen waren gerade damals legendär. Heute ist die Ermittlung der Quote gesetzlich genau geregelt.
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#78

(01.03.2019, 15:49)leopold schrieb:  Soweit ich weiß, wird die Arbeitslosenquote monatlich ermittelt. Zwinker Und die Schummeleien vor Wahlen waren gerade damals legendär. Heute ist die Ermittlung der Quote gesetzlich genau geregelt.
Sie haben offensichtlich meinen detaillierten Beitrag # 67 mit neuesten Zahlen der BA nicht gelesen?
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#79

(01.03.2019, 15:51)EvaLuna schrieb:  Sie haben offensichtlich meinen detaillierten Beitrag # 67 mit neuesten Zahlen der BA nicht gelesen?



Nur überflogen, aber das bestätigt doch meine Aussage. Es werden wissenschaftlich  definierte Quoten ermittelt, die seit Jahrzehnten Gängigste und mit anderen Ländern am ehesten Vergleichbare wird veröffentlicht.
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#80

(01.03.2019, 15:49)leopold schrieb:  Soweit ich weiß, wird die Arbeitslosenquote monatlich ermittelt. Zwinker Und die Schummeleien vor Wahlen waren gerade damals legendär. Heute ist die Ermittlung der Quote gesetzlich genau geregelt.

Heute ja, aber 1982 war die Infrastruktur ohne Computer noch eine ganz andere. Die gesetzliche Regelung ist die Lizenz zur Schönrechnung und hat mit der tatsächlichen Quote nichts zu tun.

Martin
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