28.01.2019, 11:53
(28.01.2019, 11:25)Klartexter schrieb: Eine Abtreibung erfolgt ja nicht - im Vergleich zu Spahns Vorschlag - von Staats wegen, PuK,. Es ist die freie Entscheidung einer Frau. Der Embryo ist zu diesem Zeitpunkt auch noch Teil des Körpers der Frau und hat noch kein eigenes Recht an seinem Körper. Erst mit der Geburt tritt er in den Geltungsbereich von Artikel 2 GG. Auch Dein Vergleich mit der Beschneidung hinkt, da auch diese nicht von Staats wegen erfolgt. Bis zur Volljährigkeit des Kindes können die Eltern so eine Entscheidung für ihr Kind treffen.
Ersteres sehe ich nicht so. Die Menschwerdung ist ein Prozess, der mit der Zeugung beginnt und mit der Geburt meiner Ansicht nach nicht abgeschlossen ist. Was kann denn so ein Neugeborenes? Schlafen und Nahrung zu sich nehmen, mehr nicht. Das tut es im Mutterleib auch. Atmen und Schreien kommen zum Zeitpunkt der Geburt dazu, aber das macht noch keinen Menschen. Auf den Zeitpunkt der Geburt abzustellen hat fast ein bisschen was von Astrologie. Dieser Zeitpunkt lässt sich auch durch wehenfördernde oder -hemmende Mittel in Grenzen beeinflussen, durch einen Kaiserschnitt sowieso. Ich halte das für einen Standpunkt, den man zwar vertreten kann, aber er ist sehr wackelig.
Und die Entscheidungen, die Eltern über ihr Kind bis zur Volljährigkeit treffen können, sind durch das Kritererium der Sittenwidrigkeit beschränkt. Man wird kaum einen Arzt finden, der im Fall des Falles keine Bluttransfusion bei einem Kind durchführen wird, wenn sie überlebensnotwendig ist, nur weil die Eltern Zeugen Jehovas sind und eine Erklärung unterschrieben haben, dass ihrem Kind kein fremdes Blut übertragen werden darf. Manchmal kommen die auch zum Notar und wollen ihre Unterschrift unter so etwas beglaubigen lassen, weil sie meinen, dadurch wird die Erklärung irgendwie rechtssicherer. Ich hab mal live miterlebt wie solche Zeugen hochkantig von einem Notar aus der Kanzlei geworfen wurden. Sie würden sich beschweren, drohten sie. "Ja, tun Sie das", meinte er, "zuständig dafür ist mein Vorgesetzter, der Landgerichtspräsident, Sie finden ihn im Justizgebäude Am Alten Einlass 1."