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Jens Spahn: Mehr Hirntote sollen zu Organspendern werden
#1

Zitat:Hirntote Klinikpatienten sollen in Deutschland verstärkt zu Organspendern werden. Im Bundestag zeichnete sich am Donnerstag breite Unterstützung für Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Gewinnung von mehr Spenderorganen ab. Debattiert wurde eine Änderung des Transplantationsgesetzes.

Quelle: https://www.focus.de/gesundheit/news/pla...97805.html 

Folgende Änderungen wären sinnvoll:

1) Spender ist automatisch der, der einer Transplantation nicht ausdrücklich widerspricht ("Widerspruchsregelung")
2) Wer sich als Spender austragen lässt, verliert das Recht, im Bedarfsfall ein Spenderorgan zu bekommen

Gerecht und einfach. Deshalb wird es nicht so kommen. Yes

Martin
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#2

(28.01.2019, 08:40)Martin schrieb:  Folgende Änderungen wären sinnvoll:

1) Spender ist automatisch der, der einer Transplantation nicht ausdrücklich widerspricht ("Widerspruchsregelung")
2) Wer sich als Spender austragen lässt, verliert das Recht, im Bedarfsfall ein Spenderorgan zu bekommen

Gerecht und einfach. Deshalb wird es nicht so kommen.  Yes

Martin

Moment

Für einen Hirntoten ist doch einer der Verwandten zuständig, wenn man vorher die entsprechenden Regelungen getroffen hat. Okay nicht jeder hat diese Regelungen getroffen.
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#3

(28.01.2019, 08:40)Martin schrieb:  Folgende Änderungen wären sinnvoll:

1) Spender ist automatisch der, der einer Transplantation nicht ausdrücklich widerspricht ("Widerspruchsregelung")
2) Wer sich als Spender austragen lässt, verliert das Recht, im Bedarfsfall ein Spenderorgan zu bekommen

Gerecht und einfach. Deshalb wird es nicht so kommen.  Yes

Martin

Sie zeigen damit nur, dass Sie nicht einmal unsere Gesetze kennen, Martin! Nono-smiley-face 

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 

Mal ganz abgesehen davon - wenn ich mich nur an Johannes Prinz von Thurn und Taxis erinnere, der innerhalb kürzester Zeit zwei Herztransplantationen hatte, die zwar nicht erfolgreich waren, aber "einfachere" Menschen müssen oft jahrelang auf ein passendes Organ warten, dann hat das für mich zumindest ein Gschmäckle. Ich bin zwar Organspender, aber ich würde sofort gegen eine Regelung klagen, wie Sie sie vorschlagen.
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#4

(28.01.2019, 08:40)Martin schrieb:  Folgende Änderungen wären sinnvoll:

1) Spender ist automatisch der, der einer Transplantation nicht ausdrücklich widerspricht ("Widerspruchsregelung")
2) Wer sich als Spender austragen lässt, verliert das Recht, im Bedarfsfall ein Spenderorgan zu bekommen

Gerecht und einfach. Deshalb wird es nicht so kommen.  Yes

Martin

Sie sind doch sonst ein Zyniker. Warum fällt Ihnen nicht auf, wie zynisch die Denke ist, dass es nicht genügend Organe für kranke Empfänger gibt? Es sterben einfach nicht genug. Ist das nicht traurig? Sollte man da nicht etwas unternehmen?

Selbst wenn alle Hirntote zum Spenden bereit wären, täte es nicht für alle reichen.

Die Diskussion ist wahrlich schon oft genug geführt worden und die Argumente für eine Zwangsspende (Widerspruch in sich hoffentlich erkenntlich), der man sich nur mittels Widerspruch und Einschüchterungsszenario (Ihre Spezialiltät) entziehen kann, sind nicht besser geworden.
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#5

(28.01.2019, 10:45)Sophie schrieb:  Sie sind doch sonst ein Zyniker. Warum fällt Ihnen nicht auf, wie zynisch die Denke ist, dass es nicht genügend Organe für kranke Empfänger gibt? Es sterben einfach nicht genug. Ist das nicht traurig? Sollte man da nicht etwas unternehmen?

Selbst wenn alle Hirntote zum Spenden bereit wären, täte es nicht für alle reichen.

Die Diskussion ist wahrlich schon oft genug geführt worden und die Argumente für eine Zwangsspende (Widerspruch in sich hoffentlich erkenntlich), der man sich nur mittels Widerspruch und Einschüchterungsszenario (Ihre Spezialiltät) entziehen kann, sind nicht besser geworden.

Die Grundlage hat @Klartexter mit den zitieren des Artikel 2 des Grundgesetzes genannt.
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#6

(28.01.2019, 10:50)Bogdan schrieb:  Die Grundlage hat @Klartexter mit den zitieren des Artikel 2 des Grundgesetzes genannt.

Stimmt nur bedingt, Bogdan. Denn im Artikel 2 GG heißt es auch: In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Sollte so ein Gesetz kommen, wie es Martin vorschlägt, dann würde ich dagegen klagen.
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#7

(28.01.2019, 09:41)Klartexter schrieb:  Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 

Mhm, deshalb ist auch Abtreibung straffrei und deshalb dürfen Juden nicht einwilligungsfähigen kleinen Jungs ohne medizinische Indikation den Penis verstümmeln.
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#8

(28.01.2019, 10:59)Klartexter schrieb:  Denn im Artikel 2 GG heißt es auch: In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Ja, der Satz steht so oder ganz ähnlich noch öfter drin. Den hätten sie sich 1949 besser verkniffen, denn so ist das kein Grundgesetz, das vorschreibt, wie dieser Staat aussehen und der Gesetzgeber handeln muss, sondern eine Sammlung von Empfehlungen und Anregungen, wie man das gestalten kann, wenn man will. Wenn man nicht will, dann geht's auch ganz anders.
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#9

(28.01.2019, 11:01)PuK schrieb:  Mhm, deshalb ist auch Abtreibung straffrei und deshalb dürfen Juden nicht einwilligungsfähigen kleinen Jungs ohne medizinische Indikation den Penis verstümmeln.

Eine Abtreibung erfolgt ja nicht - im Vergleich zu Spahns Vorschlag - von Staats wegen, PuK,. Es ist die freie Entscheidung einer Frau. Der Embryo ist zu diesem Zeitpunkt auch noch Teil des Körpers der Frau und hat noch kein eigenes Recht an seinem Körper. Erst mit der Geburt tritt er in den Geltungsbereich von Artikel 2 GG. Auch Dein Vergleich mit der Beschneidung hinkt, da auch diese nicht von Staats wegen erfolgt. Bis zur Volljährigkeit des Kindes können die Eltern so eine Entscheidung für ihr Kind treffen.
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#10

(28.01.2019, 11:25)Klartexter schrieb:  Eine Abtreibung erfolgt ja nicht - im Vergleich zu Spahns Vorschlag - von Staats wegen, PuK,. Es ist die freie Entscheidung einer Frau. Der Embryo ist zu diesem Zeitpunkt auch noch Teil des Körpers der Frau und hat noch kein eigenes Recht an seinem Körper. Erst mit der Geburt tritt er in den Geltungsbereich von Artikel 2 GG. Auch Dein Vergleich mit der Beschneidung hinkt, da auch diese nicht von Staats wegen erfolgt. Bis zur Volljährigkeit des Kindes können die Eltern so eine Entscheidung für ihr Kind treffen.

Danke für die exakte Beschreibung.
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