20.09.2018, 21:17
(20.09.2018, 20:43)Klartexter schrieb:Unterlassen Sie doch bitte Ihre Fake News hier im Forum. Solange ein Flüchtling kein Asyl bekommen hat lebt er oder sie in Gemeinschaftsunterkünften. Erst mit der Anerkennung als Asylant kann er vom Staat Beihilfen zur Miete bekommen, sein Status ist kein anderer als der ihrer alleinerziehenden Mutter mit zwei Töchtern. Beide bekommen im Fall des Falles die Regelsätze des Sozialgesetzbuchs 2. Ihre alleinerziehende Frau ist da sogar im Vorteil bei der Wohnungssuche, es ist längst hinreichend bekannt, dass schon ein undeutscher Name oft die Chancen gewaltig mindert.
Und natürlich sind die GBW-Wohnungen noch da. Nur die früheren Bewohner sind es oft nicht mehr, weil Patrizia ein gewinnorientiertes Unternehmen ist, welches die vormals günstigen Mieten Geschichte werden ließ. Der Verkauf hat die sozial Schwachen getroffen, die damit die Fehler der Landesbank ausbaden mussten.
Ich verstehe nicht, in der Ulmer Zeitung werden in den Anzeigen doch Wohnungen extra "für Flüchtlinge" gesucht, oder nicht? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...s/nanu.gif] In Augsburg wohnen ja auch viele von denen dezentral in Wohnungen und nicht in irgendwelchen großen Unterkünften, weil das eben humaner ist.
Außerdem, Flüchtlinge müssen ja gar nicht als Asylanten anerkannt werden, das sind einfach Flüchtlinge. Das geht doch glaube ich nach der Genfer Flüchtlingskonvention, oder nicht?