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Die deutsche Flüchtlingspolitik

(02.09.2018, 22:54)FCAler schrieb:  Wieviel Frauen sitzen/stehen denn auf den Booten, bzw.  den Hilfs-Schiffen? At

Diese Fotos sind überhaupt so interessant. Zum Beispiel auch das da: das da. 

Jetzt mal ganz abgesehen davon, dass das auch bloß alles Männer sind. Sehen Sie da irgendeinen Antrieb? Eine Art Außenbordmotor mit einem Propeller? Selbst, wenn es einen Motor hätte, den man auf dem Foto wegen der Perspektive nicht sieht, wo sollte der Treibstoff dafür sein? Und man muss nachfüllen, wenn man das Mittelmeer mit einem Außenbordmotor überqueren will, gar keine Frage. Außerdem dauert das tagelang. Wo ist das Trinkwasser, wo ist etwas zu essen?

Die haben nichts von dem, was essenziell dazu nötig wäre, den vorgeblichen Zweck der Reise zu ermöglichen. Das würde auch gar nicht reinpassen in ihr Boot. Das ist ein Boot, das gerade noch dazu geeignet ist, außerhalb der 12-Meilen-Zone geschleppt zu werden. Alleine kann es ja nicht fahren. Und mit so etwas, und dann noch völlig überladen, begibt man sich natürlich auch nicht auf hohe See, wenn man sich nicht sicher sein kann, dass die Rettung und damit die sichere Passage nur einen Funkspruch weit entfernt ist. 

Und weil das System hatte, deshalb ist es gut, dass sie diesen kriminellen "NGOs" jetzt endlich mal gezeigt haben, wo der Hammer hängt.
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(02.09.2018, 23:07)PuK schrieb:  Diese Fotos sind überhaupt so interessant. Zum Beispiel auch das da: das da. 

Jetzt mal ganz abgesehen davon, dass das auch bloß alles Männer sind. Sehen Sie da irgendeinen Antrieb? Eine Art Außenbordmotor mit einem Propeller? Selbst, wenn es einen Motor hätte, den man auf dem Foto wegen der Perspektive nicht sieht, wo sollte der Treibstoff dafür sein? Und man muss nachfüllen, wenn man das Mittelmeer mit einem Außenbordmotor überqueren will, gar keine Frage. Außerdem dauert das tagelang. Wo ist das Trinkwasser, wo ist etwas zu essen?

Die haben nichts von dem, was essentiell dazu nötig wäre, den vorgegebenen Zweck der Reise zu ermöglichen. Das würde auch gar nicht reinpassen in ihr Boot. Das ist ein Boot, das gerade noch dazu geeignet ist, außerhalb der 12-Meilen-Zone geschleppt zu werden. Alleine kann es ja nicht fahren. Und mit so etwas, und dann noch völlig überladen, begibt man sich natürlich auch nicht auf hohe See, wenn man sich nicht sicher sein kann, dass die Rettung und damit die sichere Passage nur einen Funkspruch entfernt ist. 

Und weil das System hatte, deshalb ist es gut, dass sie diesen kriminellen "NGOs" jetzt endlich mal gezeigt haben, wo der Hammer hängt.


Die warten doch alle auf die Hilfschiffe,


bis sie abgeholt werden, bzw. werden dies zum abholen informiert von den Schleusern.  Devil

Den Landsberger Kapitän würde ich sofort als Schleuser einsperren! Rauch

Da muss man sich schon fragen, wie dann die 42 % Frauen von der links/grünen Tante, übers Meer gekommen sind? Helpsmilie

Wohl alle nur übers Land gelaufen, oder geflogen? Angel
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(01.09.2018, 18:37)PuK schrieb:  Er ist es und Flüchtlingszahlen sagen nichts über den Krieg aus. Sondern nur etwas darüber, wie viele von den Leuten sich die $ 5.000 organisieren konnten, die sie für die Schlepper brauchen.

Du bist ein Dummschwätzer par excellence, bei Leuten wie dir kommt mir das kotzen.
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(03.09.2018, 02:18)observer schrieb:  Du bist ein Dummschwätzer par excellence, bei Leuten wie dir kommt mir das kotzen.

Kein Problem. Das Klo ist zur Tür raus, dann rechts und die zweite Tür links. Der Lichtschalter ist draußen, im Flur. Tun Sie sich dort keinen Zwang an, es besteht kein Grund dazu, aber wischen Sie bitte Ihre Sauerei dennoch hinterher sauber wieder auf. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Kotzen schreibt man übrigens in diesem Fall mit einen großem K, weil das, so wie Sie es hier gebrauchen, ein substantiviertes Verb ist.
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(03.09.2018, 02:23)PuK schrieb:  Kotzen schreibt man übrigens in diesem Fall mit einen großem K. weil das, so wie Sie es hier gebrauchen, ein substantiviertes Verb ist.

Die Großschreibung ist im Grunde ganz logisch gerade auch in Verbindung mit mathematischen Symbolen;
vergl.: Großkotz > kleinkotz.
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(02.09.2018, 20:53)EvaLuna schrieb:  Ach so, das Wichtigste im o.a. Artikel habe ich vergessen zu zitieren. Auch speziell für @Serge:



Serge meinte ja, da macht er keinen Unterschied zwischen Rechten und Linken auf Demos. Devil

So, hat er das getan?
Ja wo denn bitte.

PS: Der mir von Ihnen empfohlene Artikel ist ein ziemlich verschwurbeltes Produkt ohne Stringenz und erkennbare Logik. Der brave Autor wollte nur das "Richtige" schreiben, egal wie.
Das Beste ist die Einschätzung von Merkel. Bei der Grenzöffnung die "herzensgute" Frau (von wegen, Angst frisst Vernunft), danach nicht mehr.
Wieso danach? Außer den auf ihr Mantra "Wir schaffen das" zu reduzierende Erklärungen hat sie nichts getan und sich selbst monatelang aus dem Spiel genommen. Die Bürger sollten damit selbst zurechtkommen.
Ach ja, den überaus zweifelhaften Deal mit Erdogan hat sie ja eingefädelt.
Hätte sie nicht müssen, wenn ...
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Sehr interessant: 

[Video: https://www.youtube.com/watch?v=XcbUCVAr...e=youtu.be ]

Gesundes Volksempfinden trifft auf überbezahlte und sichtbar arrogante Fernsehmoderatorin, die fest entschlossen ist, alles milde wegzulächeln.
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(29.08.2018, 15:29)Bogdan schrieb:  Inzwischen hat der Tagespiegel veröffentlich, die Veröffentlichung des Haftbefehls strafrechtlich zu bewerten ist.

Zitat:Die Veröffentlichung des Dokuments ist strafbar. Laut Paragraph 353d des Strafgesetzbuches kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden, wer die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist".

Mhm, ja. Yes

Aber nur theoretisch.

Lesen Sie mal das: 

Zitat:Der VW-Abgasskandal könnte eine neue Dimension erreichen: Die Konzerne VW, Audi und Porsche sollen auch bei Benzinern Abgastests manipuliert haben – und nicht nur bei Diesel-Autos.

Das berichtet die „Bild am Sonntag“ („BamS“) unter Berufung auf Zeugenberichte in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft München.

Quelle: Focus 

Der § 353 d StGB interessiert nur, wenn es politisch gerade opportun ist. In allen anderen Fällen juckt das keine Sau, sonst müssten jetzt die Redaktionsräume der BamS durchsucht und die verantwortlichen Redakteure festgenommen werden.
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(03.09.2018, 08:38)PuK schrieb:  Sehr interessant: 

Gesundes Volksempfinden trifft auf überbezahlte und sichtbar arrogante Fernsehmoderatorin, die fest entschlossen ist, alles milde wegzulächeln.

Und nicht weniger interessant dein arrogantes Fehlurteil.
Eigentlich falsch, dein Urteil ist uninteressant!
Und "überzahlt" betreffend: kennst du die Bezahlung von Sportmoderatorinnen?
Sie ist eben noch keine 50, da muss man für den Lebensunterhalt noch arbeiten,
hat noch keine sichtbaren Fehler gemacht.

Hätte die Moderatorin entsprechender auf den "Angriff,"reagiert,
den Aufschrei in der Bevölkerung kann man sich vorstellen.

Die Moderatorin kam überhaupt nicht zu Wort, zumindest war das Wenige, das sie dieser Frau sagte,
nicht zu verstehen.  Dafür hat schon dieser Brüllaffe gesorgt.

Deine Freundin @messalina hat diesen Unfug aus fb doch schon gepostet.
Sie tituliert die Moderatorin "die Alte," erkennbar vorurteilsfrei.

Ich habe ihr die Filmerin vorgestellt:
Marita Backes, deren Freunde lt fb.u.a. :
Pegida, Erika Steinbach, Bundesvereinigung der Christen in der AfD ...

Geh Zigaretten drehen, wirst ja von meiner Antwort dank ignore nicht belästigt.
Ich ignoriere dich nicht. Blieben doch sonst deine Sexstories einfach so stehen.
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Der Typ, der das Mädchen im Drogeriemarkt in Kandel geschlachtet hat, hat achteinhalb Jahre Jugendstrafe bekommen, verlautbart der Rundfunk gerade. 

Zitat:§ 88 JGG 

(1) Der Vollstreckungsleiter kann die Vollstreckung des Restes der Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn der Verurteilte einen Teil der Strafe verbüßt hat und dies im Hinblick auf die Entwicklung des Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit, verantwortet werden kann.

(2) Vor Verbüßung von sechs Monaten darf die Aussetzung der Vollstreckung des Restes nur aus besonders wichtigen Gründen angeordnet werden. Sie ist bei einer Jugendstrafe von mehr als einem Jahr nur zulässig, wenn der Verurteilte mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt hat.

8,5 Jahre geteilt durch 3, das sind 34 Monate. Der Mord in Kandel war im Dezember 2017. Gut acht Monate der Strafe sind faktisch schon verbüßt, weil die Untersuchungshaft ja regelmäßig auf die Dauer der Strafhaft angerechnet wird. Der ist also schon im Laufe des Jahres 2021 wieder in der freien Wildbahn unterwegs. 

Von der medizinischen Altersfeststellung hat man dann irgendwann auch nichts mehr gehört. Das ist einfach so im Sande verlaufen, obwohl ja sogar sein Vater gesagt hatte, dass er älter ist als 21. Wenn man das nämlich gemacht hätte, wäre es unweigerlich lebenslänglich gewesen.
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