27.07.2018, 18:27
(27.07.2018, 16:38)Serge schrieb: Sami A. in Tunesien auf freiem Fuß
Also in Tunesien könnte er bleiben (also dort, wo man ihn hinhaben wollte), aber das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen will ihn ja unbedingt zurückholen.
Da könnte ja die zuständige deutsche Gerichtskammer bzw. der Staatranwalt ihn ja fragen, ob man ihm das unter Anwendung von Folter herausgepresst habe, dass er nichts auf dem Kerbholz habe.
Kann noch lustig werden ...
Es sollte gar keine Befragung durch deutsche Gerichte ermöglicht werden.
Wie kann ein Gerichtsbeschluss überhaupt durchsetzbar sein, wenn die Person, deretwegen dieser Beschluss erging,
gar nicht (mehr) im Zuständigkeitsbereich eines deutschen Gerichtes ist?
Ein Tunesier ist im Land seiner Staatsangehörigkeit.
Die Verfassung der Republik Tunesien sieht doch sicherlich eine ähnliche Regelung vor wie unser GG Art. 16.