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Alles einfach ein grundlegendes Missverständnis? Asyl <-> Einwanderung?
#1

Zitat:"Wir kamen zu Studium und Arbeit,
nicht zum Essen und Schlafen"

steht da auf dem Plakat, auf dem Symbolbild .

Und ja, 642 € für 20 m², und das dann noch mit Etagenklo und in Neuburg, das ist zweifellos viel. Bei solchen Preisen muss man schlucken.

Nur...

Nein, eigentlich geht es beim Asylrecht nicht um Studium und Arbeit. Das klingt so nach "hierbleiben".

"Asyl" heißt eigentlich: Woanders in Sicherheit abwarten, bis der Krieg oder die Verfolgung in der Heimat vorbei ist. Und dann dahin zurückkehren. Möglichst schnell, es gibt da was aufzubauen, jetzt nach dem Krieg.

Auch das mit der "Integration" ist so seltsam. Wieso jemanden mühsam und teuer integrieren, der doch, wenn der Krieg daheim aus ist, wieder nach Hause muss, um das Land wieder aufzubauen? In seiner Heimat ist doch dann alles kaputt. Und vielleicht hat er ja noch Eltern und Großeltern da unten. Und wenn er da noch Eltern und Großeltern hat, wieso lässt er die dann überhaupt hilflos zurück und ermöglicht nicht denen die Flucht?

Wir sollten mal zwischen Asyl (Bleibe auf Zeit, mit dem Ziel, dass die Leute wieder gehen irgendwann) und Einwanderung (ausgerichtet darauf, dass die Leute dauerhaft hierbleiben, eine Familie gründen, etc.) unterscheiden.

Vielleicht wäre dann vieles nicht so schwierig.

Es ist ganz einfach, im Grunde. Das Asylrecht ist ein Nothilferecht, dass man gewähren muss als zivilisierter Staat. Aber nur zeitlich begrenzt auf die Dauer des Notfalls. Wenn der Notfall vorbei ist, ist es auch mit dem Asyl vorbei. Die andere Schiene ist ein Einwanderungsrecht, von dem wir keines haben, wenn wir ehrlich sind. Das wir aber dringend bräuchten, um das Ganze mal in den Griff zu kriegen.
#2

(15.11.2016, 18:42)PuK schrieb:  steht da auf dem Plakat, auf dem Symbolbild .

Und ja, 642 € für 20 m², und das dann noch mit Etagenklo und in Neuburg, das ist zweifellos viel. Bei solchen Preisen muss man schlucken.

Nur...

Nein, eigentlich geht es beim Asylrecht nicht um Studium und Arbeit. Das klingt so nach "hierbleiben".

"Asyl" heißt eigentlich: Woanders in Sicherheit abwarten, bis der Krieg oder die Verfolgung in der Heimat vorbei ist. Und dann dahin zurückkehren. Möglichst schnell, es gibt da was aufzubauen, jetzt nach dem Krieg.

Auch das mit der "Integration" ist so seltsam. Wieso jemanden mühsam und teuer integrieren, der doch, wenn der Krieg daheim aus ist, wieder nach Hause muss, um das Land wieder aufzubauen? In seiner Heimat ist doch dann alles kaputt. Und vielleicht hat er ja noch Eltern und Großeltern da unten. Und wenn er da noch Eltern und Großeltern hat, wieso lässt er die dann überhaupt hilflos zurück und ermöglicht nicht denen die Flucht?

Wir sollten mal zwischen Asyl (Bleibe auf Zeit, mit dem Ziel, dass die Leute wieder gehen irgendwann) und Einwanderung (ausgerichtet darauf, dass die Leute dauerhaft hierbleiben, eine Familie gründen, etc.) unterscheiden.

Vielleicht wäre dann vieles nicht so schwierig.

Es ist ganz einfach, im Grunde. Das Asylrecht ist ein Nothilferecht, dass man gewähren muss als zivilisierter Staat. Aber nur zeitlich begrenzt auf die Dauer des Notfalls. Wenn der Notfall vorbei ist, ist es auch mit dem Asyl vorbei. Die andere Schiene ist ein Einwanderungsrecht, von dem wir keines haben, wenn wir ehrlich sind. Das wir aber dringend bräuchten, um das Ganze mal in den Griff zu kriegen.

:thumbup1:
Genau so ist es.
Oft genung werden selbst in Kommentaren von Presseleuten die Begriffe bewusster oder unbewusster, weil man keine Ahnung hat, durch einander gebracht.
#3

In dem Artikel wird aber nicht gesagt, dass die Familie die 642 Euro über das Asylbewerberleistungsgesetz wieder erstattet bekommt? [Bild: http://www.bollywoodchat.org/chat/emotic...age011.gif ]

Ich habe ein Beispiel gefunden von genau so einer vierköpfigen Familie, da wird zuerst ein monatlicher Bedarf von 4.367,50 Euro netto vom Amt errechnet. Davon wird das Netto-Einkommen abgezogen. Der Rest wird ausbezahlt, und da sind in dem Beispiel 580 Euro Miete, 170 Euro Nebenkosten und 87 Euro Heizung dabei.

http://www.gleichberechtigt.eu/wp-conten...kungen.pdf 

Das pdf stammt von einer Petition, die sich einsetzt für gleiche Zuwendungen für deutsche Kinder wie das bei Asyl-Kindern üblich ist:

https://www.openpetition.de/petition/onl...gendlichen 
#4

Ach ja, deutsche Sozialmieter, die in einer Sozialwohnung bleiben, obwohl sie inzwischen besser verdienen, müssen bei uns zusätzlich zur Miete eine Fehlbelegungsabgabe zahlen. Ich glaube, das ist hier eben auch so ähnlich, oder?
#5

(15.11.2016, 18:42)PuK schrieb:  steht da auf dem Plakat, auf dem Symbolbild .

Und ja, 642 € für 20 m², und das dann noch mit Etagenklo und in Neuburg, das ist zweifellos viel. Bei solchen Preisen muss man schlucken.

Nur...

Nein, eigentlich geht es beim Asylrecht nicht um Studium und Arbeit. Das klingt so nach "hierbleiben".

"Asyl" heißt eigentlich: Woanders in Sicherheit abwarten, bis der Krieg oder die Verfolgung in der Heimat vorbei ist. Und dann dahin zurückkehren. Möglichst schnell, es gibt da was aufzubauen, jetzt nach dem Krieg.

Auch das mit der "Integration" ist so seltsam. Wieso jemanden mühsam und teuer integrieren, der doch, wenn der Krieg daheim aus ist, wieder nach Hause muss, um das Land wieder aufzubauen? In seiner Heimat ist doch dann alles kaputt. Und vielleicht hat er ja noch Eltern und Großeltern da unten. Und wenn er da noch Eltern und Großeltern hat, wieso lässt er die dann überhaupt hilflos zurück und ermöglicht nicht denen die Flucht?

Wir sollten mal zwischen Asyl (Bleibe auf Zeit, mit dem Ziel, dass die Leute wieder gehen irgendwann) und Einwanderung (ausgerichtet darauf, dass die Leute dauerhaft hierbleiben, eine Familie gründen, etc.) unterscheiden.

Vielleicht wäre dann vieles nicht so schwierig.

Es ist ganz einfach, im Grunde. Das Asylrecht ist ein Nothilferecht, dass man gewähren muss als zivilisierter Staat. Aber nur zeitlich begrenzt auf die Dauer des Notfalls. Wenn der Notfall vorbei ist, ist es auch mit dem Asyl vorbei. Die andere Schiene ist ein Einwanderungsrecht, von dem wir keines haben, wenn wir ehrlich sind. Das wir aber dringend bräuchten, um das Ganze mal in den Griff zu kriegen.

Wer als Asylberechtigter anerkannt ist, weil er in seiner Heimat politisch verfolgt wird, kann bleiben. Da prüft das BAMF dann nicht jedes Jahr, ob sich im Herkunftland etwas geändert hat. Finde ich auch richtig so.

Die anderen Schutzmaßnahmen regeln das so, wie Du meinst: Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz - solange die Bedrohung besteht.

Hier auch ganz schön aufgedröselt. http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz...-node.html 

Natürlich sind diese Rechte für Schutzbedürftige keine Einwanderung, nur da wir eine solche brauchen, ist es nicht so ganz abwegig, die Leute, die hier sind sinnvoll zu beschäftigen und vllt. dahin zu bringen, dass die den darbenden Facharbeitermarkt irgendwann bereichern können.
#6

(15.11.2016, 18:42)PuK schrieb:  Nein, eigentlich geht es beim Asylrecht nicht um Studium und Arbeit. Das klingt so nach "hierbleiben".

"Asyl" heißt eigentlich: Woanders in Sicherheit abwarten, bis der Krieg oder die Verfolgung in der Heimat vorbei ist. Und dann dahin zurückkehren. Möglichst schnell, es gibt da was aufzubauen, jetzt nach dem Krieg.

Auch das mit der "Integration" ist so seltsam. Wieso jemanden mühsam und teuer integrieren, der doch, wenn der Krieg daheim aus ist, wieder nach Hause muss, um das Land wieder aufzubauen? In seiner Heimat ist doch dann alles kaputt. Und vielleicht hat er ja noch Eltern und Großeltern da unten. Und wenn er da noch Eltern und Großeltern hat, wieso lässt er die dann überhaupt hilflos zurück und ermöglicht nicht denen die Flucht?

Genau an das habe ich auch gleich gedacht? Asyl ist höchstens auf 3 Jahre befristet, dann müssen die wieder heimgehen. Bei subsidiären Flüchtlingen ist es nur 1 Jahr. Wer hier nur studieren und arbeiten will, soll einfach nicht mehr kommen oder sich an die dafür vorgeschriebenen Regeln für Auslandsstudien und Green Cards halten, andere müssen das doch auch? [Bild: http://www.bollywoodchat.org/chat/emotic...age011.gif ]
#7

(15.11.2016, 20:10)Sophie schrieb:  Wer als Asylberechtigter anerkannt ist, weil er in seiner Heimat politisch verfolgt wird, kann bleiben. Da prüft das BAMF dann nicht jedes Jahr, ob sich im Herkunftland etwas geändert hat. Finde ich auch richtig so.

Was genau ist daran richtig?

Wenn ich z.B. Deutscher bin und eingezogen werden soll (ist mir damals so gegangen), dann konnte ich einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen.

Und die KDV war dann "unanfechtbar". D.h., selbst wenn jetzt ein Krieg ausbrechen würde, könnten sie mich nicht zum Wehrdienst einziehen. (Wenigstens theoretisch nicht. Praktisch, mit vorgehaltener Waffe, dann eventuell schon.)

Das ist aber was anderes. Ich war schon immer hier und bin Deutscher aufgrund Geburt. Für mich hat das GG Vollgültigkeit. Wenn aber jemand von außen reinkommt, unter Berufung auf das Asylrecht, dann muss meiner Ansicht nach von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob die Gründe noch bestehen.

Das mit dem angeblichen Fachkräftemangel (an den ich nicht glaube) ist wieder ein anderes Fass. Wir haben kein Einwanderungsgesetz, stimmt. Leider. Aber das sagte ich ja schon oben in #1.
#8

Hab den Artikel heute Morgen nur überflogen. Überflogen eben. Die Beschränkung des Asylrechts auf drei Jahre kam mir bei der oberflächlichen Lektüre gar nicht in den Sinn. Daher danke für den mehrfachen Hinweis.

Dennoch:
642 Euro für 20 qm ist ein Hammer. Ganz egal, wie das abgerechnet oder rückerstattet oder sonst was wird - irgendwo fließt ja das Geld hin und der Verdacht drängt sich auf, dass da jemand ganz gewaltig absahnt.
#9

(15.11.2016, 20:13)messalina schrieb:  Genau an das habe ich auch gleich gedacht? Asyl ist höchstens auf 3 Jahre befristet, dann müssen die wieder heimgehen. Bei subsidiären Flüchtlingen ist es nur 1 Jahr. Wer hier nur studieren und arbeiten will, soll einfach nicht mehr kommen oder sich an die dafür vorgeschriebenen Regeln für Auslandsstudien und Green Cards halten, andere müssen das doch auch? [Bild: http://www.bollywoodchat.org/chat/emotic...age011.gif ]

Ja, dass du willst, dass die alle wieder gehen, wissen wir ja schon aus deiner Signatur. :rolleyes:

>>Von der Schutzart hängt auch ab, wie lange ein Asylbewerber in Deutschland bleiben darf. Erhält ein Flüchtling Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention oder Artikel 16 Grundgesetz, geht damit eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre einher. Danach erfolgt eine erneute Prüfung. Entscheidend ist dann, dass der Flüchtling ohne staatliche Hilfe auskommt und nicht straffällig geworden ist.

Erfüllt er die Kriterien, darf er unbefristet in Deutschland bleiben. Bei einem subsidiären Schutz gilt die Aufenthaltserlaubnis nur ein Jahr, sie kann aber um zwei weitere Jahre verlängert werden. Ein Abschiebeverbot wird für mindestens ein Jahr erteilt.
Bei den letzten beiden Schutzarten kann die unbefristete Niederlassungserlaubnis nach sieben Jahren erteilt werden. Um auf diese Zeit zu kommen, müssen die Flüchtlinge sogenannte Folgeanträge stellen und sich damit mehrmals dem Asylverfahren unterziehen. <<

http://www.planet-wissen.de/geschichte/m...n-100.html 

@PuK

Auch wenn du es nicht glauben magst, wir haben ein demographisches Problem.
#10

(15.11.2016, 20:20)PuK schrieb:  Was genau ist daran richtig?


Wie machen es eigentlich klassische Einwanderungsländer? Die unterscheiden zwischen Asylbewerber und Einwanderer. Gleich von Beginn an. Z. B. die USA.

Ein Einwanderer muss gewisse Bedingungen erfüllen. Vereinfacht gesagt, er muss für das Land seiner Wahl nützlich sein. Das geht, wie fast überall, über ein Punktesystem, das, wenn man es genau nimmt, eigentlich von vorne bis hinten diskriminiert. Zu alt? Zu ungebildet? Zu arm? Leider Pech gehabt. Positivfall: Ok, wir brauchen dich, aber du bekommst erstmal nur eine Green Card. Ob wir dich in X Jahren noch brauchen oder ob du eingebürgert bist, entscheiden wir dann. Mach dich nützlich, sei erfolgreich, Integration ist deine Bringschuld.

Asylbewerber. Ein Asylbewerber in den USA wird bis zu 24 Monate von den Diensten "gescreent", insbesondere dann, wenn er aus einem arabischen Land kommt. Während dieser Zeit darf er das Territorium der USA übrigens nicht betreten. Das schreckt Glücksritter, Terroristen und andere halbseidene Gestalten schon mal ab.

Es könnte so einfach sein. Man muss es nur richtig machen.

Martin
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