16.05.2018, 15:25
Zitat:Die Polizei kann deshalb früher als bisher tätig werden. Bislang konnte sie präventiv tätig werden, wenn sie Hinweise auf eine "konkrete Gefahr" hatte. Jetzt reicht das Drohen einer Gefahr.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/polize...-1.3973927
Es ist ein klarer Fortschritt, bisher waren der Polizei immer die Hände gebunden, jetzt kann gehandelt werden.
Die Polizei darf trotzdem nicht immer tätig werden:
Zitat:Allerdings nur, wenn bedeutende Rechtsgüter in Gefahr sind. Dazu gehören Gefahren für Leib und Leben, den Bestand des Landes oder die sexuelle Selbstbestimmung, aber auch Gefahren für erhebliche Eigentumspositionen oder Sachen, deren Erhalt im öffentlichen Interesse ist, wie etwa die Stromversorgung.
Diese Novellierung ist ausdrücklich zu begrüßen.