15.05.2018, 10:59
http://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html
Erfreuliches Urteil wie ich finde.
Das wird hoffentlich so einige Drängler und Autobahnrambos aus dem Verkehr ziehen.
Zitat:Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Bedenken wegen des Datenschutzes seien im Zweifel nachranging zu bewerten.
Erfreuliches Urteil wie ich finde.
Das wird hoffentlich so einige Drängler und Autobahnrambos aus dem Verkehr ziehen.