12.02.2017, 11:54
Amris Flucht
17.05.2017, 18:49
Neue Erkenntnisse.....
http://www.sueddeutsche.de/politik/eil-b...-1.3510652
Attentat hätte verhindert werden können!
http://www.sueddeutsche.de/politik/eil-b...-1.3510652
Attentat hätte verhindert werden können!
21.05.2017, 21:02
Weitere Beweise aufgetaucht das es mehr Löschungsversuche gegeben hat...
https://www.morgenpost.de/berlin/article...deckt.html
https://www.morgenpost.de/berlin/article...deckt.html
29.05.2017, 13:18
Die Polizei hat Wohnungen und Arbeitsplätze von Beamten des Landeskriminalamtes durchsucht. Eventuell wurden Ermittlungsakten manipuliert. So sollten eine mögliche Untätigkeit vertuscht werden.
SPON
und auch im Fall Manchester soll der MI5 mehrmals Hinweise bekommen haben.
SPON
Es reichen also die bestehenden Gesetze aus. Man muss also nicht die freiheit-demokratische Grundordnung weiter einschränken. Auch ist es nicht notwendig, die Sicherheitsstufen permanent zu erhöhen.
SPON
und auch im Fall Manchester soll der MI5 mehrmals Hinweise bekommen haben.
SPON
Es reichen also die bestehenden Gesetze aus. Man muss also nicht die freiheit-demokratische Grundordnung weiter einschränken. Auch ist es nicht notwendig, die Sicherheitsstufen permanent zu erhöhen.
11.04.2018, 18:22
(29.05.2017, 13:18)Paul schrieb: Die Polizei hat Wohnungen und Arbeitsplätze von Beamten des Landeskriminalamtes durchsucht. Eventuell wurden Ermittlungsakten manipuliert. So sollten eine mögliche Untätigkeit vertuscht werden.
SPON
und auch im Fall Manchester soll der MI5 mehrmals Hinweise bekommen haben.
SPON
Es reichen also die bestehenden Gesetze aus. Man muss also nicht die freiheit-demokratische Grundordnung weiter einschränken. Auch ist es nicht notwendig, die Sicherheitsstufen permanent zu erhöhen.
Zitat:Unstrittig ist, dass später die Ermittlungsakten verändert wurden. Es ließ sich aber laut Staatsanwaltschaft nicht zweifelsfrei nachweisen, dass die Polizisten mit Vorsatz und um mögliche eigene Versäumnisse herunterzuspielen handelten.
...
Genau diese verpasste Chance wollten die Beschuldigten L. und O. womöglich verschleiern, als L. nach dem Attentat Daten löschte und die Erkenntnisse zu Amris Drogenhandel zu "Kleinsthandel" umschrieb. Dieser Vorwurf hätte nämlich keine Festnahme gerechtfertigt
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...02357.html
11.04.2018, 19:01
Es gibt nix zu zitieren, Udo hat lediglich einen Spiegeltext als Zitat eingefügt und Unverständliches von Paul aus dem Mai vorigen Jahres
Dann also zum Mai:
Vermutlich meinte Paul die freiheitliche-demokratische Grundordnung, aber diese wird im Fall Amri nicht ansatzweise berührt!
Die freiheitliche-demokratische Grundordnung hier ....
Art 18 = Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.
Art 21(2) = Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Dann also zum Mai:
Zitat:Es reichen also die bestehenden Gesetze aus. Man muss also nicht die freiheit-demokratische Grundordnung weiter einschränken.
Vermutlich meinte Paul die freiheitliche-demokratische Grundordnung, aber diese wird im Fall Amri nicht ansatzweise berührt!
Die freiheitliche-demokratische Grundordnung hier ....
Art 18 = Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.
Art 21(2) = Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
11.04.2018, 20:26
(11.04.2018, 19:01)Lueginsland schrieb: ............
Die freiheitliche-demokratische Grundordnung hier ....
Art 18 = Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.
Art 21(2) = Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Hm,....... warum geht mir jetzt dabei das anstehende neue Polizeiaufgabengesetz durch den Kopf?
11.04.2018, 21:39
(11.04.2018, 20:26)Kreti u. Plethi schrieb: Hm,....... warum geht mir jetzt dabei das anstehende neue Polizeiaufgabengesetz durch den Kopf?
Vielleicht das beruhigende Gefühl,
dass das neue PAG rechtzeitigeren Zugriff ermöglicht bei drohender Gefahr auf die Rechtsgüter der GG Art. 18 u. 21?
Ansonsten, wie Marlene meint
[Video: https://www.youtube.com/watch?v=CcynRnI7uAo ]
11.04.2018, 22:41
(11.04.2018, 21:39)Lueginsland schrieb: Vielleicht das beruhigende Gefühl,
dass das neue PAG rechtzeitigeren Zugriff ermöglicht bei drohender Gefahr auf die Rechtsgüter der GG Art. 18 u. 21?
..........
Haben wir bisher nicht gebraucht und in der politischen Entwicklung derzeit, auch bei uns, bereiten mir dabei doch durchaus Sorge.
Wenn ich mir die letzten Vorgänge in Berlin betrachte scheinen die bisherigen Regelungen eigentlich auszureichen.
11.04.2018, 23:07
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