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#Metoo - digitale Inquisition!?
#81

(29.01.2018, 01:29)PuK schrieb:  Vielleicht war's einfach ausgleichende Gerechtigkeit.
.../...
So gleicht sich alles irgendwann wieder aus. Ommmm...

Bei dem Aspekt kann man feinrippiger werden. Nicht nur, daß die Erinnerung lückenhaft ausfällt, sondern auch im Gegenteil Erweiterungen erfährt. Da kann es schon sein, daß die Erinnerungen mit anderen Erlebnissen verquickt werden, sei es aus erlebten Bildern oder solchen, die im Kino oder im Fernsehen dramatisch vorgeführt wurden oder aus Erzählungen Dritter, die mit der eigenen Sache nichts zu tun haben. So entsteht ein neuer Film, der bei jeder Vorführung bunter wird.
An was hat sich Old Shatterhand hinter Gittern nicht alles erinnert?!
Auf diese Weise wird man zum bemitleidenswerten Opfer oder zum strahlenden Helden - wie mans gerade  braucht.
Gut, ne?
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#82

(29.01.2018, 10:27)Kreti u. Plethi schrieb:  Wie es der Zufall will ein passendes Beispiel aus der AA .
Es kommt heraus nicht nur Freispruch aus Mangel an Beweisen sondern schlichtweg alles falsch, auch die angebliche Machtposition durch Anzeigendrohung.

Der letzte Absatz des Artikels:

Zitat:Das Verfahren wurde nach längerer Beratung vorläufig eingestellt, unter der Auflage, dass der 22-Jährige an drei Beratungsgesprächen zum Thema Beziehungsbeendigung und Umgang mit Gerüchten teilnehmen muss. ...
Hat ein Mann seine Ex zum Sex gezwungen? - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/schw...03951.html 

Und die 20-Jährige, die ihn der Vergewaltigung beschuldigt hatte? Wozu wurde sie "verdonnert"?  At
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#83

(29.01.2018, 11:21)Serge schrieb:  Der letzte Absatz des Artikels:

Und die 20-Jährige, die ihn der Vergewaltigung beschuldigt hatte? Wozu wurde sie "verdonnert"?  At

Typischerweise zu ein paar zig Sozialarbeitsstunden, eventuell zusätzlich zu einem oder zwei Wochenendarresten. Wenn's ganz hoch kommt, zwei Wochen Dauerarrest. 

Die Dame ist 20, also geht das fast sicher nach Jugendstrafrecht. Und da kommt dann so etwas wie das oben Genannte raus. Beim Erwachsenenstrafrecht ist es aber auch so, dass das nur eine Bewährungsstrafe gibt. Während der vermeintliche Täter in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erwarten hätte, falls der falsche Vorwurf nicht rechtzeitig, manchmal aus Zufall, auffliegt. 

Es gibt da eine enorme Asymmetrie zwischen dem, was dem Beschuldiger passieren kann und den möglichen Folgen für einen vermeintlichen Täter.

Wolle Feinripp kaufe? Gerne. Also, auch diese Asymmetrie ist übrigens ein Machtgefälle, das man oder eben frau ausnutzen kann. Sogar eines, das man theoretisch relativ einfach beseitigen könnte. Zum Beispiel, indem man die Strafe für eine nachweislich falsche Beschuldigung auf das anhebt, was einem Täter drohen würde, der aufgrund der Beschuldigung verurteilt wird. Da wäre aber der Gesetzgeber gefragt. Und der geschäftsführende Justizminister hat ganz andere Dinge im Kopf.
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#84

(29.01.2018, 11:26)PuK schrieb:  Typischerweise zu ein paar zig Sozialarbeitsstunden, eventuell zusätzlich zu einem oder zwei Wochenendarresten. Wenn's ganz hoch kommt, zwei Wochen Dauerarrest. 

Das wird aber in solchen Artikel in der Regel schon erwähnt. Da dies nicht so ist, tippe ich mal, dass sie von der Richterin nur mütterlich ermahnt wurde.
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#85

(29.01.2018, 11:41)Serge schrieb:  Das wird aber in solchen Artikel in der Regel schon erwähnt. Da dies nicht so ist, tippe ich mal, dass sie von der Richterin nur mütterlich ermahnt wurde.

Abstrahieren, Leute. Das ist eines der Grundprinzipien, das durchzieht das ganze Recht bei uns. Das halbe BGB besteht aus Abstraktion, und auch das Strafrecht und die Prozessordnungen sind eher abstrakt gehalten. Abstrakt müssen Gesetze ja auch sein, weil sie auf eine Vielzahl von Fällen "passen" müssen. Es bringt ja nichts, wenn ich als Gesetzgeber das innerstädtische Spazierenführen von Ziegen an einer Leine nachts um drei bei Vollmond verbiete. Falls es so etwas tatsächlich gibt (man liest so etwas ja immer unter Titeln wie "10 unglaubliche Gesetze aus den USA", diese Artikel sind dann aber nie mit belastbaren Quellenangaben versehen), dann sind diese Gesetze aufgrund irgendeines spektakulären Einzelfalls vor langer Zeit entstanden, aufgrund eines "Aufregers", der sich aber so garantiert nicht wiederholen wird. Ob es nun verboten oder erlaubt ist, kein Mensch führt Ziegen nachts um drei bei Vollmond an der Leine durch die Stadt. Das sind also Gesetze für den Papierkorb oder eben für die Witzseite, weil die praktische Anwendbarkeit fehlt. Und das Problem dabei ist eben das Überspezifische, das viel zu Konkrete und das völlige Fehlen der nötigen Abstraktion. Was ist, wenn ich nachts um drei bei Vollmond ein Kalb an der Leine durch die Stadt führe? Ist das dann auch verboten? Wenn man das aber als Gesetzgeber abstrakt mit "Tierschutz" umschreibt, dann kann eventuell ein Schuh draus werden. Oder auch mit "Immissionsschutz". Ziegen blöken gelegentlich, und Kälber muhen. Nachts, um drei, in der Stadt. Es gibt da schon Möglichkeiten, wenn man unbedingt etwas verbieten will. Aber halt nicht so.

Die Konkretisierung, das Herstellen der Beziehung des recht abstrakten Gesetzes zum vorliegenden Einzelfall (oder zu den Einzelfällen, da komme ich gleich nochmal drauf) erfolgt vernünftigerweise im Gerichtssaal. Das ist also prinzipiell ganz gut geregelt bei uns; meine ich jedenfalls, denn es wären weit untauglichere Lösungen denkbar.

Es steht tatsächlich ganz unten, im letzten Absatz, etwas zum Ausgang dieses Verfahrens. Es wurde "vorläufig eingestellt" unter der Auflage, dass der junge Mann an Beratungsgesprächen teilnimmt. Das Damoklesschwert haben sie also hängen lassen, denn eine "vorläufige Einstellung" des Strafverfahrens ist nicht gerade das, was man sich als natürlich ganz gerne unbescholtener Mensch gewünscht hat, wenn man einen Gerichtssaal verlässt. Ein Freispruch wäre in dieser Situation schon schöner, irgendwie. Denn was nur vorläufig eingestellt wurde, kann auch jederzeit wieder eröffnet werden und bei einem Freispruch gälte der Grundsatz ne bis in idem.

Wohlgemerkt, dort steht etwas zum Ausgang dieses Verfahrens. Das Verfahren, in dem es um die (falschen, aber das wusste man ja lange nicht) Vorwürfe gegen den Mann ging. Stellt sich in diesem Verfahren raus, dass alles nicht stimmt und eher sie eine Straftat begangen hat, dann wird es eingestellt und dann beginnt jetzt erst einmal ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen sie, das dann auch zu einer weiteren Hauptverhandlung führen kann. Die ist dann aber an einem anderen Tag sehr viel später und nicht das, worüber der Artikel berichtet. Der Richter im ersten Verfahren könnte gar nicht, selbst wenn sich im Prozess die ganze Geschichte unzweifelhaft als völlig erstunken und erlogen erweist, nun auf einmal ein Urteil gegen sie sprechen. Denn dieses Verfahren richtet sich ausschließlich gegen ihn und sie ist daran nur als "Geschädigte", also im Grunde lediglich als Zeugin beteiligt. Verfahrensbeteiligte als Beschuldigte wird sie erst, wenn es eine andere Anklage und ein neues Verfahren, diesmal eines gegen sie, gibt. Und diese Anklage muss jetzt erst mal entstehen, und dafür ist dann wahrscheinlich auch ein anderer Richter zuständig, weil es sonst leicht zu Vorwürfen der Befangenheit kommen könnte. Und die will man natürlich möglichst vermeiden als Gericht.

"Abstrahieren" bedeutet also in diesem Fall, dass man die inhaltlich und zeitlich nahe zusammenhängenden Vorwürfe und Vorfälle gedanklich aufsplitten muss. Wer hat (eventuell wann) welche Vorwürfe gegen wen erhoben, waren sie richtig oder nicht, und was ist denn nun eigentlich tatsächlich vorgefallen? Und das führt dann, unter der weiteren Voraussetzung, dass zunächst ihr und nicht ihm geglaubt wurde, im Endergebnis zwingend zu zwei zeitlich hintereinanderliegenden Prozessen (die Vorbereitungen zum zweiten Prozess können logischerweise erst beginnen, wenn der erste abgeschlossen wurde) gegen verschiedene Beschuldigte. Und keinesfalls nur zu einem Prozess, obwohl die zugrundeliegenden Ereignisse eigentlich nur ein inhaltlich zusammenhängender Vorgang sind, über den juristisch zu befinden ist.

Dem Michael Lindner von der AZ kann man in dem Fall keinen Vorwurf machen, meine ich. Mehr gab es nicht zu berichten über diese Verhandlung.

Eigentlich wäre deshalb zu gegebener Zeit natürlich noch ein ähnlicher, zweiter Artikel über die noch ausstehende Folgeverhandlung fällig. Man darf also gespannt sein, ob ein solcher in den nächsten Monaten erscheint.
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#86

(29.01.2018, 12:41)PuK schrieb:  Ziegen blöken gelegentlich, und Kälber muhen.

Ziegen meckern ( Innocent ) und Kälber blöken. Wenn die muhen, sind sie erwachsen.

Wie ist das eigentlich,  wenn ein (schließlich) zu unrecht Beschuldigter sich einen Anwalt zur Verteidigung nimmt? Bei Kachelmann war es Schwenn, bei Mollath Strate, beides Hanseaten. Billig sehen die nicht aus.
Wer zahlt die? Die Staatskasse oder der/die Kläger/in?
Oder muß der zu unrecht Angeklagte mühsam den/die Kläger/in in einem nachfolgenden Zivilverfahren auf Schadenersatz und Haftung verklagen? Das kost' ja wieder erstmal. W00t
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#87

(29.01.2018, 19:57)forest schrieb:  Ziegen meckern ( Innocent ) und Kälber blöken. Wenn die muhen, sind sie erwachsen.

Das macht die Sache doch auch nicht besser, sondern nur noch schlimmer. Zu laut ist das alles. Nachts um drei, bei Vollmond.

(29.01.2018, 19:57)forest schrieb:  Wie ist das eigentlich,  wenn ein (schließlich) zu unrecht Beschuldigter sich einen Anwalt zur Verteidigung nimmt? Bei Kachelmann war es Schwenn, bei Mollath Strate, beides Hanseaten. Billig sehen die nicht aus.
Wer zahlt die? Die Staatskasse oder der/die Kläger/in?
Oder muß der zu unrecht Angeklagte mühsam den/die Kläger/in in einem nachfolgenden Zivilverfahren auf Schadenersatz und Haftung verklagen? Das kost' ja wieder erstmal. W00t

Du musst zwischen Zivil- und Strafverfahren unterscheiden. Im streitigen Zivilverfahren trägt die Kosten des Verfahrens, auch die gegnerischen, die unterlegene Partei. Im Strafverfahren wird auf Betreiben des Anklägers, also im Prinzip der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den zuständigen Staatsanwalt, über die Schuld eines Angeklagten befunden. Das ist insofern kein "streitiges Verfahren", in dem es darum geht, wer recht hat. Es ist mehr ein öffentlicher Versuch, nachträglich die Wahrheit über ein bestimmtes Ereignis oder einen Vorgang in der Vergangenheit herauszufinden und ggf. eine Strafe auszusprechen. Oder andernfalls einen Freispruch auszusprechen. Oder irgendwas dazwischen, wie im Fall oben. Aber ob der Staatsanwalt richtig lag mit der Anklage, wird trotzdem wichtig, wenn es darum geht, wer nachher der Kostenschuldner für die Rechnung der Justizkasse ist. Und damit es hierüber nachträglich keinen Zweifel geben kann, ist das der klassische letzte Satz des Urteilsspruchs:

Zitat:Die Kosten des Verfahrens trägt [bitte nur eine Möglichkeit auswählen]
  • der Angeklagte
  • die Staatskasse

Dazu muss man übrigens nicht Jura studiert haben. Zwei oder drei Folgen Barbara Salesch im Fernsehen reichen für solche Weisheiten auch.
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#88

(29.01.2018, 22:11)PuK schrieb:  Dazu muss man übrigens nicht Jura studiert haben. Zwei oder drei Folgen Barbara Salesch im Fernsehen reichen für solche Weisheiten auch.

Barbara Salesch klingt kompetent, habe aber keine Fernseher. Der Andreas Sander hätte die Abfahrt von Garmisch gewonnen, wenn ihn nicht eine Rippe draus gebracht hätte. Immerhin so weit bin ich schon mit meinem live-pc; ab 00:38:00 von 1:11:26 oder doch besser so:
http://www.ardmediathek.de/tv/Sportschau...d=49558166 

Weil der Nemetz  in Rente geht: Wer hat die Rechnung der Justiz bezahlt wegen Karl-Heinz Kana da und Kohls nicht genannte Spender? Gibts da eine von der Oberjustizkasse, vermutlich Bamberg?

Der Fall hat um einige Ecken gut mit #metoo zu tun. $$ me too.
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#89

Zitat:Künftig sollen Männer Bußgelder bezahlen müssen, wenn sie einer Frau auf der Straße hinterherrufen, ihr auf bedrohliche Weise folgen oder in der U-Bahn zu dicht aufrücken.
http://www.zeit.de/politik/ausland/2018-...frankreich 

Wer schon mal mit der Pariser Metro zu Berufsverkehrszeiten gefahren ist, der kann da nur noch den Kopf schütteln. Eine Sardine in der Büchse hat da mehr Platz als der Mensch in der U-Bahn.
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#90

(30.01.2018, 15:29)Klartexter schrieb:  Wer schon mal mit der Pariser Metro zu Berufsverkehrszeiten gefahren ist, der kann da nur noch den Kopf schütteln. Eine Sardine in der Büchse hat da mehr Platz als der Mensch in der U-Bahn.

Als Straba-Fan sollte Ihnen der damalige Zustand hier beschrieben auch nicht ganz unbekannt sein,
muss ganz schön voll gewesen sein, mit Körperkontakt, wenn auch nur so:
"Sie, laßn's eahna Nasntröpfal ned grad auf mi falln"

Im Wagen von der Linie 8  ---   (auszugsweise)

Gehns halt auf'd Seitn, daß ma nei ko ...

Auf'd Seitn, Himma Sapparament no amoi ...

Vorsicht, der Wagen ist besetzt...

Aber Leid - laßt's doch'd Leid naus!...

Laßt'ses halt naus...

In die Mitte gehn...

Da komm' ich ja wieder nicht hinaus...

"Geh halt weg, Du oida Depp!"
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