05.12.2017, 20:56
Läuft zwar unter Bürgerversicherung, sollte aber schleunigst abgespeckt und als das bezeichnet und geführt werden, was sie ist.
1) Sie ist eine Krankenversicherung auf gemeinschaftlicher Basis.
2) Im Prinzip ist sie eine Unfallversicherung für den Fall unverschuldet verletzter Gesundheit.
3) Nicht versichert ist die vorsätzliche oder grob fahrlässige Beeinträchtigung der Gesundheit des Versicherten.
4) Nicht versichert ist die Angst vor Krankheit des Versicherten und deren Behandlung.
5) Nicht versichert ist das Bedürfnis des Versicherten nach gesundem oder sonst vorteilhafterem Aussehen und deren Behandlung.
6) Nicht versichert sind die entgeltlichen Bemühungen von Dienstleistern zur Auskundschaftung möglicher Gesundheitsschäden des Versicherten, die ihm nicht bekannt sind und nie waren sowie Bedürfnisse nach Pt. 5.
7) Die Versicherungsprämie richtet sich nach den umgelegten Kosten der Bereitstellung von Geräten, Raum und Fachpersonal für pt. 2 ff.
8) Darüberhinausgehende Bedürfnisse des Versicherten betreffen einen eigenen persönlichen Vertrag mit dem Versicherer. Die Kosten hierfür trägt nicht die Versichertengemeinschaft gem. Pt. 1 - 7.
1) Sie ist eine Krankenversicherung auf gemeinschaftlicher Basis.
2) Im Prinzip ist sie eine Unfallversicherung für den Fall unverschuldet verletzter Gesundheit.
3) Nicht versichert ist die vorsätzliche oder grob fahrlässige Beeinträchtigung der Gesundheit des Versicherten.
4) Nicht versichert ist die Angst vor Krankheit des Versicherten und deren Behandlung.
5) Nicht versichert ist das Bedürfnis des Versicherten nach gesundem oder sonst vorteilhafterem Aussehen und deren Behandlung.
6) Nicht versichert sind die entgeltlichen Bemühungen von Dienstleistern zur Auskundschaftung möglicher Gesundheitsschäden des Versicherten, die ihm nicht bekannt sind und nie waren sowie Bedürfnisse nach Pt. 5.
7) Die Versicherungsprämie richtet sich nach den umgelegten Kosten der Bereitstellung von Geräten, Raum und Fachpersonal für pt. 2 ff.
8) Darüberhinausgehende Bedürfnisse des Versicherten betreffen einen eigenen persönlichen Vertrag mit dem Versicherer. Die Kosten hierfür trägt nicht die Versichertengemeinschaft gem. Pt. 1 - 7.