Läuft zwar unter Bürgerversicherung, sollte aber schleunigst abgespeckt und als das bezeichnet und geführt werden, was sie ist.
1) Sie ist eine Krankenversicherung auf gemeinschaftlicher Basis.
2) Im Prinzip ist sie eine Unfallversicherung für den Fall unverschuldet verletzter Gesundheit.
3) Nicht versichert ist die vorsätzliche oder grob fahrlässige Beeinträchtigung der Gesundheit des Versicherten.
4) Nicht versichert ist die Angst vor Krankheit des Versicherten und deren Behandlung.
5) Nicht versichert ist das Bedürfnis des Versicherten nach gesundem oder sonst vorteilhafterem Aussehen und deren Behandlung.
6) Nicht versichert sind die entgeltlichen Bemühungen von Dienstleistern zur Auskundschaftung möglicher Gesundheitsschäden des Versicherten, die ihm nicht bekannt sind und nie waren sowie Bedürfnisse nach Pt. 5.
7) Die Versicherungsprämie richtet sich nach den umgelegten Kosten der Bereitstellung von Geräten, Raum und Fachpersonal für pt. 2 ff.
8) Darüberhinausgehende Bedürfnisse des Versicherten betreffen einen eigenen persönlichen Vertrag mit dem Versicherer. Die Kosten hierfür trägt nicht die Versichertengemeinschaft gem. Pt. 1 - 7.
Was soll denn der Krampf??
(05.12.2017, 20:56)forest schrieb: [ -> ]Läuft zwar unter Bürgerversicherung, sollte aber schleunigst abgespeckt und als das bezeichnet und geführt werden, was sie ist.
1) Sie ist eine Krankenversicherung auf gemeinschaftlicher Basis.
2) Im Prinzip ist sie eine Unfallversicherung für den Fall unverschuldet verletzter Gesundheit.
3) Nicht versichert ist die vorsätzliche oder grob fahrlässige Beeinträchtigung der Gesundheit des Versicherten.
4) Nicht versichert ist die Angst vor Krankheit des Versicherten und deren Behandlung.
5) Nicht versichert ist das Bedürfnis des Versicherten nach gesundem oder sonst vorteilhafterem Aussehen und deren Behandlung.
6) Nicht versichert sind die entgeltlichen Bemühungen von Dienstleistern zur Auskundschaftung möglicher Gesundheitsschäden des Versicherten, die ihm nicht bekannt sind und nie waren sowie Bedürfnisse nach Pt. 5.
7) Die Versicherungsprämie richtet sich nach den umgelegten Kosten der Bereitstellung von Geräten, Raum und Fachpersonal für pt. 2 ff.
8) Darüberhinausgehende Bedürfnisse des Versicherten betreffen einen eigenen persönlichen Vertrag mit dem Versicherer. Die Kosten hierfür trägt nicht die Versichertengemeinschaft gem. Pt. 1 - 7.
Soweit richtig, nur das mit der groben Fahrlässigkeit wird schwierig. Ist ein ungeübter Skifahrer auf einer roten Piste schon grob fahrlässig oder nur mutig? Überhaupt Sport, ein schwieriges Feld.
Martin
(05.12.2017, 22:34)Martin schrieb: [ -> ]Soweit richtig, nur das mit der groben Fahrlässigkeit wird schwierig. Ist ein ungeübter Skifahrer auf einer roten Piste schon grob fahrlässig oder nur mutig? Überhaupt Sport, ein schwieriges Feld.
Quasi eine Unfallversicherung für Verletzung bei gängigen Freizeitsportarten. Erinnerlich ist das bei Vereinsmitgliedschaften gegen Vereinsbeitrag mitversichert. Kenne mich da aber nicht mehr genau aus. Das Kreuzband bei einem Amateurfußballer oder Skifahrer wäre mitversichert, die Folgen eines Absturzes eines Paragliders eher nicht.
(05.12.2017, 22:57)forest schrieb: [ -> ]Quasi eine Unfallversicherung für Verletzung bei gängigen Freizeitsportarten. Erinnerlich ist das bei Vereinsmitgliedschaften gegen Vereinsbeitrag mitversichert. Kenne mich da aber nicht mehr genau aus. Das Kreuzband bei einem Amateurfußballer oder Skifahrer wäre mitversichert, die Folgen eines Absturzes eines Paragliders eher nicht.
Diese Ausschlussverfahren darf nicht zum Tragen kommen.
Wer entscheidet was "gängige Freizeitsportart" ist?
Was die Huberbuam vor Jahren am Capitan vorgeführt haben, war sensationell, nicht gängig.
Heute wird deren Leistung schon (fast?) als gängig bezeichnet.
Free Solo, die Kür im Freiklettern
(05.12.2017, 22:34)Martin schrieb: [ -> ]Soweit richtig, nur das mit der groben Fahrlässigkeit wird schwierig. Ist ein ungeübter Skifahrer auf einer roten Piste schon grob fahrlässig oder nur mutig? Überhaupt Sport, ein schwieriges Feld.
Martin
Wenn er ungeübt ist, wird es höchste Zeit, dass er sich langsam aber sicher an eine rote Abfahrt heran tastet.
Irgendwo muss ja die Gaudi beginnen....
Zitat:Die Stadt Augsburg und die Landkreise in der Region sind zu einem Rettungszweckverband zusammengeschlossen. Dort wird festgelegt, wie viele Krankenwagen benötigt werden und wo sie stationiert sein sollen. Der Zweckverband muss sich dabei aber mit den Krankenkassen abstimmen. Denn die Kassen bezahlen das. Und sie wollen möglichst wenig Geld ausgeben.
Ach ja? Kaum zu glauben...
Dann würde ich mal
da anfangen zu sparen. Für Scharlatanerie ist genug Geld da, aber nicht für Krankenwagen.
(06.12.2017, 12:14)PuK schrieb: [ -> ]Ach ja? Kaum zu glauben...
Dann würde ich mal da anfangen zu sparen. Für Scharlatanerie ist genug Geld da, aber nicht für Krankenwagen.
Etwa ein Gegner alternativer Heilungsmethoden?