26.10.2017, 11:57
(26.10.2017, 11:54)PuK schrieb: ...Na ja, die hier sollten wir nicht vergessen:
Wer hätte denn 1948/49 zu uns kommen können oder wollen? ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Flucht_und...%80%931950
(26.10.2017, 11:54)PuK schrieb: ...Na ja, die hier sollten wir nicht vergessen:
Wer hätte denn 1948/49 zu uns kommen können oder wollen? ...
(26.10.2017, 11:45)Don Cat schrieb: Die Religionsfreiheit steht bei uns niemals zur Disposition.
Wohingegen:
Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
De Fakto geht es da um Verbote von Vereinigungen, Vereine, Parteien usw.
Das reicht doch um z.B. ne Mosche oder nen islamischen Verein zuzusperren, wenn dort Terroristen ausgebildet oder angeworben werden.
(26.10.2017, 11:57)Don Cat schrieb: Na ja, die hier sollten wir nicht vergessen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Flucht_und...%80%931950
(26.10.2017, 11:45)Don Cat schrieb: Die Religionsfreiheit steht bei uns niemals zur Disposition.
Wohingegen:
Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
De Fakto geht es da um Verbote von Vereinigungen, Vereine, Parteien usw.
Das reicht doch um z.B. ne Mosche oder nen islamischen Verein zuzusperren, wenn dort Terroristen ausgebildet oder angeworben werden.
(27.10.2017, 00:13)SilverSurfer schrieb: Das http://m.focus.de/politik/deutschland/ue...70079.html
„Gefährdungslage für Frauen:
Die polizeiliche Kriminalstatistik weist den Tatbestand „Überfall auf Joggerinnen“ nicht explizit aus. Allerdings geben zwei Statistiken einen Hinweis darauf, wie sich die Gefährdungslage für Frauen in der Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Sie hat sich offenbar verbessert. So gab es Anfang der 2000 Jahre jedes Jahr mehr als 5000 Raubüberfälle in der Öffentlichkeit mit weiblichen Opfern, 2016 waren es 4097. Und während Anfang des Jahrtausends jedes Jahr weit mehr als 2000 Frauen Opfer von überfallartigen Vergewaltigungen durch Einzeltäter wurden, waren es 2016 deutlich weniger, 1081.“
Na das sind ja mal erfreuliche Nachrichten ....und wenn man ( Frau )
die nachfolgenden Tipps beherzigt, dürfte es auf 0 rauslaufen....
(27.10.2017, 02:26)Martin schrieb: Interessant ist ja der Vergleichszeitraum. Warum 17 Jahre zurück? Tatsächlich waren Raubüberfälle und Körperverletzungen schon lange rückläufig, bis sie seit 2015 wieder sprunghaft anstiegen:
https://de.statista.com/statistik/daten/...seit-2007/
Hier soll den Leuten wieder ein X für ein U vorgemacht werden.
Martin
(27.10.2017, 07:24)PuK schrieb: Systematisch sind das für die Polizei nun einmal alles "Tötungsdelikte".