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Reichsbürger müssen fünf Euro für Passabgabe zahlen – pro Tag
#1

Zitat:Reichsbürger, die ihre Ausweisdokumente abgeben, werden zur Kasse gebeten. Die erfolgreich erprobte Verordnung aus Schleswig-Holstein könnte bald im gesamten Bundesgebiet Schule machen.

Quelle: https://www.welt.de/regionales/hamburg/a...o-Tag.html 

So geht das natürlich nicht. Die Strafe muss fünf Reichsmark pro Tag betragen, zu entrichten ausschließlich in Gold .

Martin
#2

(11.08.2017, 19:14)Martin schrieb:  So geht das natürlich nicht. Die Strafe muss fünf Reichsmark pro Tag betragen, zu entrichten ausschließlich in Gold .

Nein, so geht es nicht. Und zwar vor allem, weil man Gebühren nicht einfach so frei Schnauze festlegen kann. Die Gebühren müssen schon, wenigstens ganz entfernt, etwas mit dem Aufwand der Behörde zu tun haben. Und deshalb sind 5 € pro Tag vor dem Verwaltungsgericht nicht haltbar. Vielleicht im Monat, aber nicht pro Tag.

Da aber Reichsbürger andererseits nichts von deutschen Gerichten halten, könnte es trotzdem klappen. Außer die Reichsbürger kommen irgendwann auf den Trichter, dass man so einen Ausweis ja auch ganz einfach wegschmeißen kann.
#3

Wieso nur 5? Jede Kurtaxe ist höher. Und die genießen hier ein Leben in Saus und Braus. Vor allem Braus, natürlich.

Die Dänen haben ein paar vernünftige Regeln hinsichtlich der Achtung der Flagge auf eigenem Staatsgebiet, insbesondere unter dem Aspekt des Aufhängens anderer Flaggen als der Dänischen, was nur bei ganz wenigen konsularischen Ausnahmen überhaupt genehmigt wird. Ansonsten hat neben jeder Flagge eines Landes automatisch eine größere Dänische aufgestellt zu werden.

Das würde nebenbei der türkischen Präsenz eine vernünftige Grenze setzen, und dieses elende Gesocks in Dresden und Erfurt entflaggen.
#4

(11.08.2017, 19:14)Martin schrieb:  So geht das natürlich nicht. Die Strafe muss fünf Reichsmark pro Tag betragen, zu entrichten ausschließlich in Gold .

Martin

Das ist aber vom Reichsbürger inkonsequent. Er zahlt an eine Behörde Strafe die er nicht anerkennt bzw. für ihn nicht existiert.
Ich habe nichts dagegen, dass die selbsternannten Reichtsbürger die Kosten tragen. Dies sollte auch beim Finanzamt und Co so gemacht werden.
#5

(12.08.2017, 09:09)Paul schrieb:  Das ist aber vom Reichsbürger inkonsequent. Er zahlt an eine Behörde Strafe die er nicht anerkennt bzw. für ihn nicht existiert.
Ich habe nichts dagegen, dass die selbsternannten Reichtsbürger die Kosten tragen. Dies sollte auch beim Finanzamt und Co so gemacht werden.

Apropos inkonsequent, hier mal eine konsequente Auffassung 
Devil  
#6

(23.10.2017, 14:13)Kreti u. Plethi schrieb:  Apropos inkonsequent, hier mal eine konsequente Auffassung 
Devil  

Schade, der Richter hat es versäumt, sich diesen Vorschlag vor Verkündung des Urteils durch die überlastete Birne gehen zu lassen.

Das dumme Gesicht des "Reichsbürgers" hätte ich sehr gerne gesehen.
#7

(23.10.2017, 15:32)bbuchsky schrieb:  ...

Das dumme Gesicht des "Reichsbürgers" hätte ich sehr gerne gesehen.

Vor oder nach der Guillotinierung? Devil
#8

(23.10.2017, 15:58)Don Cat schrieb:  Vor oder nach der Guillotinierung? Devil

Auf dem Weg zum Henker, also wenn er die Klinge sieht und kapiert, dass sie es ernst meinen.
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