23.08.2017, 00:18
Da tun sich einige Rechtsfragen auf:
Wer ist Eigentümer des Plakats und des Plakatständers?
Wahrscheinlich die CSU, vielleicht und indirekt aber auch der Steuerzahler, der via Wahlkampfkostenbeihilfe das Plakat finanziert hat.
Wer hat das Recht an der ursprünglichen Abbildung? Die abgebildete Person und die CSU anteilmäßig oder auch anteilmäßig der Steuerzahler?
Wer hat das Recht an der geänderten Abbildung? Ziemlich eindeutig der Künstler via Urheberrecht.
Kann es ohne seine Zustimmung verwertet werden? Wahrscheinlich nicht.
Zitat:Ein Unbekannter hat ein Wahlplakat von Volker Ullrich bemalt. Der wurde mit Pinselstrichen zur schicken Blondine. Was der CSU-Politiker dazu sagt und ob das Plakat noch hängt. Von Ina Kresse
http://www.augsburger-allgemeine.de/augs...65121.html
Wer ist Eigentümer des Plakats und des Plakatständers?
Wahrscheinlich die CSU, vielleicht und indirekt aber auch der Steuerzahler, der via Wahlkampfkostenbeihilfe das Plakat finanziert hat.
Wer hat das Recht an der ursprünglichen Abbildung? Die abgebildete Person und die CSU anteilmäßig oder auch anteilmäßig der Steuerzahler?
Wer hat das Recht an der geänderten Abbildung? Ziemlich eindeutig der Künstler via Urheberrecht.
Kann es ohne seine Zustimmung verwertet werden? Wahrscheinlich nicht.