Zitat:Am Sonntag fuhr ein 33-jähriger Autofahrer auf der A96 auf Höhe Leutkirch in Richtung Memmingen. Eine Polizeistreife aus Kißlegg wurde wegen der überhöhten Geschwindigkeit des Fahrers auf ihn aufmerksam. Die Beamten kontrollierten den 33-Jährigen und stellten fest, dass er zur Festnahme ausgeschrieben war.
https://www.all-in.de/memmingen-und-regi...t_a5023020
Wenn er zur Festnahme ausgeschrieben
war, ist er es nicht mehr.
Welche Umstände führten dazu, die Ausschreibung zur Festnahme zu löschen und wann geschah das?
Ist er jetzt festgenommen, damit die Ausschreibung gelöscht werden konnte, befindet er sich tatsächlich in festgenommenem Zustand, oder ist die Ausschreibung von den Gebrüdern Grimm, sodaß anzunehmen ist, daß es sich um einen in der Vergangenheit aktiven Vorgang handelt, der alldort in der Vergangenheit als solcher vergegenwärtigt dargestellt, also längst vergangen ist?
Der Tote war lebendig, bevor er starb, sturb, gestorben ist, gestorben war, lebendig war, lebendig gewesen ist, lebendig gewesen war.
Bei lebendig gewesen war, ist er wieder lebendig. (!!!)
Mein Güte! Die Fritzen und -innen können nicht auf 3 zählen.
Sorry,
Athineos & Sophie
Der Herr sei mit Euch und seinem Geiste, mit mir bitte auch