(26.05.2017, 15:12)Sophie schrieb: Ich stelle fest, dass Du bevorzugst nicht auf das einzugehen, was ich schreibe und fordere, nämlich einfach eine besonders gute Absicherung (Behandlung, Betreuung, Pflegefallversicherung) für etwaig folgende Impfschäden von denen ich möchte, dass sie aufgeschlossener als solche in Betracht gezogen werden als das der Fall ist.
Nimm doch mal an, Du würdest Dich nicht vor Masernepidemien fürchten sondern hättest als Kind aufgrund einer Masernimpfung einen Impfschaden abbekommen unter dem Du heute noch erheblich zu leiden hättest. Ich glaube nicht, dass wir dann von Dir diese Stellungnahmen lesen könnten. Eher - wie man dazu kommt, einzelnen ein schweres Schicksal aufzubürden, weil es nicht gelingt die Krankheit anderweitig OHNE Kollateralschäden auszumerzen.
Vllt. gäbe es ja diese Möglichkeit. Vllt. geht man ja nur den einfacheren und bequemeren und vor allem auch billigeren Weg?
Masern können nicht harmlos sein. Sind es aber in vielen vielen Fällen - etwa 70%. Anders als die Pocken.
Es gibt so etwas wie ein
allgemeines Lebensrisiko. Dagegen kann man niemanden verklagen, wenn der Risikofall eintritt. Alles richtig gemacht, Kind geimpft, aber: Kind bekommt Impfkomplikationen. Was viel seltener ist als bei Kindern ohne Impfung, wenn sie die Masern bekommen, aber es kommt eben sehr selten auch vor, dass ein "Impfschaden" entsteht.
So wie mit der Katze, von der ich dir erzählt habe. Ich habe sie für teures Geld operieren lassen, und ihr dann ständig versucht, das teure Spezialdiätfutter anzudrehen, das sie natürlich verweigert hat. Und keine drei Monate später kriegt die Katze die selben Symptome wieder, eine erneute Operation hätte nichts gebracht, und ich musste das Tier leider einschläfern lassen. Was meinst du, wie wohl meine Chancen vor Gericht gestanden wären, wenn ich diese Tierärzte auf Rückzahlung der OP-Rechnung verklagt hätte? Hatte ja offensichtlich nichts gebracht, außer dass die Katze gerade mal ein Vierteljahr länger lebte. Jeder Monat Lebensverlängerung der Katze hat mich, umgerechnet auf die OP-Kosten, ziemlich genau 800 € gekostet. Nahe bei Null wären meine Chancen vor Gericht gewesen, das Geld wiederzukriegen, wenigstens einen Teil davon. Und zwar ganz nahe bei Null. Das ist, was man das allgemeine Lebensrisiko nennt. Nicht jede OP oder medizinische Maßnahme ist erfolgreich und manchmal bleibt man auf den finanziellen oder anderen Folgen sitzen. Und machen kann man so gut wie nichts, wenn einen das trifft.
Ich sehe in diesem Fall die medizinische Betreuung und Pflege auch im Kassensystem gegeben, und das ist halt dann finanziell ein Fall für die Kranken- oder Pflgeversicherung. (Und die Krankenkassen machen dem Impfstoffhersteller dann schon gehörig die Hölle heiß.) Und ich sehe auch keinen Sinn darin, die Kosten der Behandlung auf den Steuerzahler abzuwälzen. Es ist die originäre Aufgabe der Krankenkassen, die Behandlung zu bezahlen.
Es bringt übrigens nicht viel, Arzneimittelfirmen in Deutschland auf Schadenersatz oder Rente zu verklagen. Ganz anders ist das z.B. in den USA. Da hätten sich über das Institut der Sammeklage alle Betroffenen zusammenschließen und auf eine Lösung klagen können, die allen Opfern gerecht wird. Auch das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Teilnehmer an einer Sammelklage ist viel geringer, als wenn jeder sein eigenes Verfahren anstrengt. Sammelklagen gibt es aber leider bei uns nicht, und auch die Schadensersatzsummen, die bei uns im Erfolgsfall bezahlt werden, sind ein Bruchteil von dem, was man in Amerika rausholen könnte.
Und wenn man es doch tut, dann dauert es Jahrzehnte, bis man ein bisschen was bekommt.
Hier steht, wie das beim Contergan lief. Und die Renten, die endlich bezahlt werden, sind nun zwar vielleicht auskömmlich, aber wirklich nicht besonders hoch. Aber dieses Geld zahlt zun nicht mal Grünenthal. Nein, der Bundestag hat auf Betreiben der Lobbyisten von Grünenthal (und vllt. noch Lobbyisten anderer Pharmafirmen) ein
lex contergan gemacht oder sich diktieren lassen, das den Konzern komplett aus der Haftung nimmt, so dass er weiter ungeschmälert Gewinne machen kann und sie haben in dem Gesetz gleichzeitig diese Kosten sozialisiert, nämlich ganz einfach den Steuerzahler dafür haftbar gemacht. Der ja wohl am wenigsten dafür konnte.
So ein Gesetz, das eine Haftungsregelung enthält, wie sie dir vorschwebt, gibt es also hierzulande schon, zumindest für diesen einen speziellen Fall. Das Gesetz kann man aber nicht analog auf andere Fälle anwenden. (Wobei zu überlegen wäre, ob so ein Gesetz, das nicht allgemeingültig ist, sondern sich nach dem Wortlaut ausschließlich auf Grünenthal und Contergan und seine Opfer bezeieht, und dann auch noch
nachträglich, also rückwirkend, gemacht wurde, verfassungsgemäß ist.)
P.S.: Das Diphterie nicht eine Viren-, sondern eine Bakterieninfektion ist, weiß ich. Es gibt aber trotzdem die Möglichkeit einer Art Impfung, sogar zwei.
Zitat:Die Häufigkeit der Erkrankung ist durch die vom Mediziner und Nobelpreisträger Emil von Behring eingeführte passive Impfung mit Serum und die von Gaston Ramon eingeführte aktive Impfung mit Diphtherietoxoid sehr stark zurückgegangen.
Quelle: Wikipedia