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Ausbremsung von Bauprojekten in Deutschland
#1
Exclamation 

Große Bauprojekte können, wie kleine auch, immer scheitern.

Als Hauptgrund, zumindest in Deutschland, sehe ich den Wust von (unsinnigen) Vorschriften.
Und natürlich auch solchen die nur einer Hanvoll erleserener Spezialisten überhapt bekannt sind.

Mal ein Beispiel zu Unsinnigkeit:

Wenn kleine Tiere gigantische Bauprojekte ausbremsen 
#2

Was für ein blödsinniger Artikel mit einer ebenso blödsinnigen Schlussfolgerung.

Die AA hat schon immer unter Anfällen von Obrigkeitshörigkeit gelitten, es ist den Herren Honoratioren schlicht nicht zuzumuten, sich an die eigenen elementaren Vorschriften hinsichtlich Planung und Kostenfestsetzung zu halten, und um irgendjemandem die "Schuld" zu geben, nimmt man die phösen Umweltvorschriften.

Geradezu lächerlich.

Welcher Vogel hat denn BER bisher unmöglich gemacht oder diese Oper verteuert?

Statt weniger Vorschriften wären unbestechliche Verfahren wesentlich zielführender.

Wenn über die Elbvertiefung die Obstplantagen verwüsten, möchte ich das Gejammer nicht hören, außerdem gibt es einen gut angebundenen Tiefseehafen, und die Chinesen planen bereits Schiffe mit noch größerem Tiefgang.

Artenschutz sollte dringend vor dem Schutz bestechlicher Politiker gehen!
#3

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ei...-1.3388657 

Entscheidung gefallen....


"Bausparkassen  dürfen ihren Kunden kündigen, wenn diese mehr als zehn Jahre lang kein Baudarlehen in Anspruch nehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Der Richterspruch beendet zwei Verfahren zwischen der Bausparkasse Wüstenrot und ihren Kunden. Sie stehen beispielhaft für den Streit, den Tausende Bausparer mit ihren Kassen führen. Das Urteil ist deshalb von größerer Bedeutung.

..."
#4

(21.02.2017, 17:24)SilverSurfer schrieb:  http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ei...-1.3388657 

Entscheidung gefallen....


"Bausparkassen  dürfen ihren Kunden kündigen, wenn diese mehr als zehn Jahre lang kein Baudarlehen in Anspruch nehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Der Richterspruch beendet zwei Verfahren zwischen der Bausparkasse Wüstenrot und ihren Kunden. Sie stehen beispielhaft für den Streit, den Tausende Bausparer mit ihren Kassen führen. Das Urteil ist deshalb von größerer Bedeutung.

..."

Damit dürften alle Verträge, die älter als 10 Jahre sind und kein Darlehn in Anspruch genommen wurde, gekündigt werden.

Nachtrag: Der Spiegel schreibt:

Zitat:ist der Vertrag seit zehn Jahren zuteilungsreif, haben die Institute laut BGH-Urteil aber ein Kündigungsrecht

Quelle mit Aktenzeichen

 


Das wäre etwas anderes als: darf nach 10 Jahren kündigen.

Zuteilungsreif hat meines Wissens folgende Bedingungen:

- Mindestsparguthaben erreicht
- Mindesttansparzeit wurde eingehalten
- Bewertungzahl wurde erreicht
Zur Kündigung dürften der zweite und dritte Punkt keine Rolle spielen.
#5

Sagenhaft.
Bausparkassen reklamieren Verbraucherschutz für sich und gelenkte Gerichte spielen mit.

Erinnerlich wurden Bausparverträge mit der Rendite beworben, als Anlagemöglichkeit gepriesen, und es wurden Prämien dafür geboten, die Darlehen nicht abzurufen.

Mich würde interessieren, ob diese jetzt gewährten Ausstiegsoptionen wirklich auf den Vertragsinhalten basieren (mein einziger Vertrag stammte aus den späte Siebzigern und wurde vor 20 Jahren genutzt, an das Kleingedruckte kann ich mich nicht erinnern), oder ob das Gericht als Schutzinstanz der Banken vor Renditeschmälerung eingespannt wurde.
#6

(22.02.2017, 11:12)bbuchsky schrieb:  Sagenhaft.
Bausparkassen reklamieren Verbraucherschutz für sich und gelenkte Gerichte spielen mit.

Erinnerlich wurden Bausparverträge mit der Rendite beworben, als Anlagemöglichkeit gepriesen, und es wurden Prämien dafür geboten, die Darlehen nicht abzurufen.

Mich würde interessieren, ob diese jetzt gewährten Ausstiegsoptionen wirklich auf den Vertragsinhalten basieren (mein einziger Vertrag stammte aus den späte Siebzigern und wurde vor 20 Jahren genutzt, an das Kleingedruckte kann ich mich nicht erinnern), oder ob das Gericht als Schutzinstanz der Banken vor Renditeschmälerung eingespannt wurde.

So und noch eindeutiger sieht das auch Prantl von der SZ. Der ist gelernter Richter, was heißt, daß ich nicht immer seiner Ansicht bin, aber hier hat er schlicht Recht.

Zitat:Der Bundesgerichtshof hat es gestattet, dass Bausparkassen geschlossene Verträge einfach wieder abschütteln und ihren Altkunden ein Tritt geben dürfen, wenn und weil ihnen die Bausparverträge zu teuer werden. Das Risiko, dass die Zinsen sinken, tragen die Kassen. Der Bundesgerichtshof meint, dass sie es auf die Kunden abwälzen dürfen. Das ist nicht nur verbraucherunfreundlich, das ist falsch.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ku...-1.3389514 


Anständige Verträge erkennt man auch daran, daß sie eine Ausstiegsklausel zugunsten und zu Lasten beider Seiten haben, deren Voraussetzungen klar ersichtlich sind. Hier hätte die Zinsentwicklung für einen solchen Grund genannt werden können. Wurde aber nicht, ergo Pech für die Bausparkassen.

Es hätte noch mit einiger Aussicht auf Erfolg die Möglichkeit gegeben, eine solche Klausel nachträglich aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom wahrscheinlich BGH einzufügen. Dauert, kostet, muß aber.

Einfach so kündigen is nich. Die BRD verkommt zum Basar, Geld regiert die Welt, unter den Talaren steckt der Muff des Angstschweisses vor der Mafia und dem Weihrauch des Kapitals.



Noch ne zusätzliche und alternative Komponente: Die Finanzlobby hätte und kann noch dafür sorgen, daß die Politik dafür sorgt, daß die Zinsen ein gesundes Mindestniveau nicht unterschreiten, falls die Politik® nicht von selbst tätig wird.
#7

Verbraucherschutz war in Deutschland schon immer nicht existent. Weitere Beispiele gefällig?

  1. Entschädigungen beim VW-Abgasskandal im Vergleich mit anderen Ländern
  2. Kennzeichnung und Abfüllung von Lebensmitteln ("Ampel", "Mogelpackungen" etc.)
  3. Jahrelange Prozesse mit Versicherungen (Gesundheit, Unfälle etc.), mit dem Ziel, den Anspruchsteller zu zermürben
  4. Medikamentenpreise und Online-Apotheken
  5. Handy-Abzockfallen (WAP-Paymentschnittstelle)
usw.

Deutschland bräuchte dringend das Instrument der Sammelklage und einen dem RICO-Act vergleichbare Regelung, dass auch milliardenschwere Konzerne Gefahr laufen, im Bedarfsfall eine Milliardenstrafe zu kassieren. Insbesondere Versicherungen suchen die jahrelange rechtliche Auseinandersetzung, um berechtigte Ansprüche abzuwehren. Besonders perfide bei Leistungen für Schwerkranke, wenn sich bspsw. ein Krebskranker um seine EU-Rente streiten muss.

Martin
#8

(22.02.2017, 12:06)forest schrieb:  ...falls die Politik® nicht von selbst tätig wird.

und

Zitat:Martin

Verbraucherschutz war in Deutschland schon immer nicht existent.


Politik® und Verbraucherschutz stelle ich mir in diesem Fall so vor:

Die BaFin, die Bundesbank und die EZB erkennen, daß Bausparkassen mit Altverträgen in Schieflage geraten können. Der Verbraucher hat nichts davon, wenn seine Bausparkasse Pleite geht, Vertrag hin oder her. Der Bankenrettungsschirm kann zu bleiben.

Die BaFin regt beim Finanzminster an und darauf der beim Justizminister, bei den Altverträgen nachträglich und geltend ab Rechtskraft (Bundestag) eine Zinskorrekturklausel einzufügen, die aber nicht rückwirkend gilt (Verbraucherschutz!).
Das fände ich für beide Seiten ausgleichend, verständlich und gerecht.

Dazu bräuchte man keinen Kadi. Natürlich gäbe es dabei Geschrei, aber so viel Solidarität kann man von einem verständigen und einsichtigen Staatsbürger erwarten.

Das wäre sachgerechte Politik, aber mei .... Innocent
#9

(22.02.2017, 15:04)forest schrieb:  Politik® und Verbraucherschutz stelle ich mir in diesem Fall so vor:

Die BaFin, die Bundesbank und die EZB erkennen, daß Bausparkassen mit Altverträgen in Schieflage geraten können. Der Verbraucher hat nichts davon, wenn seine Bausparkasse Pleite geht, Vertrag hin oder her. Der Bankenrettungsschirm kann zu bleiben.

Die BaFin regt beim Finanzminster an und darauf der beim Justizminister, bei den Altverträgen nachträglich und geltend ab Rechtskraft (Bundestag) eine Zinskorrekturklausel einzufügen, die aber nicht rückwirkend gilt (Verbraucherschutz!).
Das fände ich für beide Seiten ausgleichend, verständlich und gerecht.

Dazu bräuchte man keinen Kadi. Natürlich gäbe es dabei Geschrei, aber so viel Solidarität kann man von einem verständigen und einsichtigen Staatsbürger erwarten.

Das wäre sachgerechte Politik, aber mei .... Innocent

Sehe ich nicht ganz so. Vertrag ist Vertrag. Wenn Sie ein Immobiliendarlehen über 30 Jahre mit 4% Zins abschließen, dann lässt Sie die Bank nicht schon nach 5 Jahren raus, nur weil der Zins (angenommen) nur noch 2% beträgt. Auch wenn es für sie (warum auch immer) existenzgefährdend wird. Die Wüstenrot Holding ist auch nicht unbedingt verdächtig, aufgrund der Altverträge in den Konkurs zu schlittern:

Zitat:W&W liebäugelt nach Rekordgewinn mit Zukauf

[...] 2015 stieg der Überschuss um 14 Prozent auf 274 Millionen Euro, wie Wüstenrot & Württembergische (W&W) am Donnerstag mitteilte. Davon sollen auch die Aktionäre profitieren: Die Dividende wird auf 60 (2014: 50) Cent je Aktie erhöht. „Wir werden uns von dem tollen Ergebnis nicht blenden lassen, dass wir das ohne weiteres auch 2016 schaffen“, sagte Vorstandschef Alexander Erdland. „Aber wir haben erreicht, dass wir verlässlich über der 200-Millionen-Euro-Linie liegen.“

Quelle: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/...82912.html 

Es geht den Bausparunternehmen m. E. nur um Gewinnmaximierung, nicht um existenzielle Fragen. 

Martin
#10

(22.02.2017, 12:14)Martin schrieb:  Deutschland bräuchte dringend das Instrument der Sammelklage und einen dem RICO-Act vergleichbare Regelung, dass auch milliardenschwere Konzerne Gefahr laufen, im Bedarfsfall eine Milliardenstrafe zu kassieren. Insbesondere Versicherungen suchen die jahrelange rechtliche Auseinandersetzung, um berechtigte Ansprüche abzuwehren. Besonders perfide bei Leistungen für Schwerkranke, wenn sich bspsw. ein Krebskranker um seine EU-Rente streiten muss.

Martin

Dazu müssen Sie SPD, die Grünen oder die Linken wählen. Dann wird Ihnen geholfen. Herr Lucke hat so etwas sicher nicht im Programm.
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