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Erika Steinbach verlässt die CDU
#41

Bravo Frau Steinbach, genau meine Einstellung!

So eine Politik und Politiker, die meinen sich über Beschlüsse hinwegsetzen zu können, sind nicht demokratisch, die Rechtssicherheit ist so nicht mehr gewährleistet.

Dazu fällt mir nur noch ein: Smörrebröd!

[Video: https://www.youtube.com/watch?v=nw-z_FAyIVc ]
#42

(20.01.2017, 16:52)SilverSurfer schrieb:  http://www.erika-steinbach.de/erklaerung.html 

Hier die Erklärung über ihre Gründe zum Austritt. 


"....


Fazit:

.....
Da ich überzeugt bin und befürchte, dass sich politische Entscheidungen unter einer Parteivorsitzenden und Kanzlerin Merkel weiterhin nicht primär am langfristigen Wohle Deutschlands und am geltenden Recht ausrichten werden, sondern aufgrund einer mir unbegreifbaren diffusen Gesinnung, muss ich nach über vierzig Jahren CDU-Mitgliedschaft mit Trauer im Herzen leider feststellen:
DAS IST NICHT MEHR MEINE PARTEI!"

Da stellt sich eine hauptsächliche Frage: Kanzlerin Merkels Politik richtet sich nicht nach geltendem Recht ... warum klagt dann niemand oder Fr. Steinbach selbst? Antwort: weil die Kläger verlieren würden.
#43

(20.01.2017, 19:02)_solon_ schrieb:  Da stellt sich eine hauptsächliche Frage: Kanzlerin Merkels Politik richtet sich nicht nach geltendem Recht ... warum klagt dann niemand oder Fr. Steinbach selbst? Antwort: weil die Kläger verlieren würden.

Am Bürger ist es nun diese Politik gutzuheißen, oder abzulehnen. Freilich, da nützt auch keine Obergrenze was, Frau Merkel hält sich einfach nicht daran.  :@
#44

(20.01.2017, 19:02)_solon_ schrieb:  Da stellt sich eine hauptsächliche Frage: Kanzlerin Merkels Politik richtet sich nicht nach geltendem Recht ... warum klagt dann niemand oder Fr. Steinbach selbst? Antwort: weil die Kläger verlieren würden.

Dann bin ich mal auf die Begründung ihrer Antwort gespannt, warum sie verlieren würden?
#45

(20.01.2017, 19:39)SilverSurfer schrieb:  Dann bin ich mal auf die Begründung ihrer Antwort gespannt, warum sie verlieren würden?

Gerne: mir fällt kein Gesetz ein gegen das sie verstoßen hat. Oder kennen Sie den einen oder anderen Paragrafen?
#46

Irgendwie paradox ist das ja schon.

Erika Steinbach war (wäre, weil ich die CDU gar nicht wählen kann aufgrund meines Wohnsitzes) ein Grund für mich, die CDU nicht zu wählen.

Ihr Austritt aus der Partei macht die CDU aber für mich nicht wählbarer.
#47

(20.01.2017, 20:07)_solon_ schrieb:  Gerne: mir fällt kein Gesetz ein gegen das sie verstoßen hat. Oder kennen Sie den einen oder anderen Paragrafen?

http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-...ber-europa 

Daraus...

"... Das Dublin-Verfahren der Europäischen Union  sieht eigentlich vor, dass Flüchtlinge grundsätzlich in dem Land das Asylverfahren durchlaufen, in dem sie ankommen. Deutschland legt im Artikel 16a des Grundgesetzes  fest, dass, "wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist (...)", sich nicht darauf berufen kann, Asyl zu erhalten"

Ich bin kein Jurist, meine aber, das ein Grundgesetzt schon als Gesetz definiert werden kann, oder? 

Daher wäre ihre Frage berechtigt, warum niemand ein Verfahren anstrebt? 

Sicherlich nicht, weil kein Verstoß festgestellt werden kann....
#48

(20.01.2017, 21:39)SilverSurfer schrieb:  http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-...ber-europa 

Daraus...

"... Das Dublin-Verfahren der Europäischen Union  sieht eigentlich vor, dass Flüchtlinge grundsätzlich in dem Land das Asylverfahren durchlaufen, in dem sie ankommen. Deutschland legt im Artikel 16a des Grundgesetzes  fest, dass, "wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist (...)", sich nicht darauf berufen kann, Asyl zu erhalten"

Ich bin kein Jurist, meine aber, das ein Grundgesetzt schon als Gesetz definiert werden kann, oder? 

Daher wäre ihre Frage berechtigt, warum niemand ein Verfahren anstrebt? 

Sicherlich nicht, weil kein Verstoß festgestellt werden kann....

Gut recherchiert - aber vielleicht nicht sehr gut.

1. Das Dublin-Verfahren per se ist eine Verordnung und hat keinen Gesetzescharakter.

2. Richtig ist, wenn Sie zitieren: ... er kann sich nicht darauf berufen .... . Das heißt aber nur, daß er keinen Rechtsanspruch hat. Das bedeutet nicht, caß man diesen Anspruch auf Asyl nicht gewähren darf.
Man kann, salopp gesagt, ohne weiteres sagen: er hat zwar keinen Anspruch aber wir nehmen ihn trotzdem.
#49

(21.01.2017, 10:29)_solon_ schrieb:  2. Richtig ist, wenn Sie zitieren: ... er kann sich nicht darauf berufen .... . Das heißt aber nur, daß er keinen Rechtsanspruch hat. Das bedeutet nicht, caß man diesen Anspruch auf Asyl nicht gewähren darf.
Man kann, salopp gesagt, ohne weiteres sagen: er hat zwar keinen Anspruch aber wir nehmen ihn trotzdem.

Aber dann wäre das doch wenigstens ein Ansatz für die Obergrenze? Anspruch hat nur, wer direkt aus dem Kriegsland zu uns kommt, also mit dem Schlauchboot über die Nordsee. Und von den anderen werden nur so viele freiwillig genommen, bis die 200.000 voll sind, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]
#50

(21.01.2017, 11:29)messalina schrieb:  Aber dann wäre das doch wenigstens ein Ansatz für die Obergrenze? Anspruch hat nur, wer direkt aus dem Kriegsland zu uns kommt, also mit dem Schlauchboot über die Nordsee. Und von den anderen werden nur so viele freiwillig genommen, bis die 200.000 voll sind, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]

Respekt, im Dumm stellen sind Sie echt klasse.
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