03.08.2020, 22:43
(03.08.2020, 22:27)nomoi III schrieb: Ihr unwürdiges Verhalten grenzt an eine Straftat gem. §323 STGB = Verweigerung von Hilfe in Notfällen!
Sie sollten weggesperrt werden, dann werden auch idiotische Gefühle verschwinden ohne slip rum zuhängen.
Sie sind aber jetzt nicht der bittersüß aus dem Auri-Forum? Der wollte mich gestern auch schon einsperren.. muss irgendwie so ein Fetisch sein?