(23.01.2020, 20:26)Martin schrieb: Nein, ist es auch nicht. Kritisch wird es, wenn Serviceleistungen wie in einem Hotel angeboten werden, also z. B. Gastronomie, Concierge etc. Das bloße Vermieten zählt als Vermögensverwaltung und nicht als Gewerbe. Das gilt auch für häufig wechselnde Mieter wie z. B. Touristen.
Martin
Ganz so einfach ist es mal wieder nicht. Zwar ist die Verwaltung von eigenem Vermögen von der Definition eines Gewerbes ausgenommen (Nr. 3
https://www.firma.de/firmengruendung/wer...-anmelden/ ) doch kommt es dabei sehr wohl darauf an, zu welchem Zweck, in welchem Umfang vermietet wird und Gastronomie und Nebenleistungen sind nicht das einzige Merkmal, das eine Vermietung zu einem Gewerbe werden lässt.
Monteurswohnungen müssen beispielsweise regelmäßig als Gewerbe angemeldet werden.
https://www.deutschland-monteurzimmer.de...ieter.html
Wenn eine Wohnung gar nicht mehr für einen Hauptbewohner zur Verfügung steht sondern nur noch über Übernachtungsplattformen angeboeten wird, stellt sich das m.E. durchaus so dar, dass da ein Gewerbe betrieben wird.
Definition eines Gewerbes:
Zitat:Grundsätzlich ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die dauerhaft unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird, ein Gewerbe. Im engeren Sinne erfasst der Begriff insbesondere Industrie und Handwerk, das heißt vor allem das produzierende, verarbeitende und dienstleistende Gewerbe.
https://www.juraforum.de/lexikon/gewerbe
Die nächste Frage ist, was in der Teilungserklärung mit dem Begriff gewerbliche Vermietung gemeint war. Vermutlich sollte eben jegliche Art von Nutzung außer üblicher Wohnnutzung ausgeschlossen werden. Natürlich ist es ein Unterschied, ob da eine Person wohnt oder ob alle vier Tage jemand anderer im Haus unterwegs ist.
Ich bin mir übrigens ganz sicher: Würde in einem der Häuser, in dem SIE eine Wohnung vermieten, jemand auf die Idee kommen, dort eine Art Übernachtungsbetrieb aufzumachen und Ihre Mieter würden sich beschweren, was für Leute da im Haus ein- und ausgingen, wären Sie nicht mehr so tolerant. Vor allem sollten es Leute aus dem arabischen Raum sein. Das ist nicht so abwegig wie es klingt, die Wohnung müsste sich nur in der Nähe einer renommierten Klinik befinden. Araber zahlen gut. Ein höchst lukratives Geschäft, wenn sich Angehörig während des Aufenthalts einer Person im Krankenhaus dort einmieten.