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Ärger um Airbnb in Augsburger Altstadt-Wohnanlage
#1

Zitat:Zwei Bewohnerinnen in der Schwibbogengasse beobachten mit Sorge viel fremde Menschen im Haus – und einen „Trick“ des Vermieters, um mehr Geld zu verdienen.

Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...22576.html 

Übrigens völlig legal, wie man den Artikel entnehmen kann. Vermutlich dürfte Neid der Hauptgrund der "sorgenvollen Beobachtung" sein, bei 570 Euro Einnahmen pro Woche und 35 qm Wohnfläche....

Martin
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#2

(23.01.2020, 09:07)Martin schrieb:  Übrigens völlig legal, wie man den Artikel entnehmen kann. Vermutlich dürfte Neid der Hauptgrund der "sorgenvollen Beobachtung" sein, bei 570 Euro Einnahmen pro Woche und 35 qm Wohnfläche....

Martin

Das ist immer das erste was Ihnen einfällt: Neid. Die Damen haben doch ausführlich beschrieben, was ihnen Sorgen bereitet, warum gehen Sie darüber komplett hinweg und reduzieren auf niedere Beweggründe?
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#3

(23.01.2020, 10:53)Sophie schrieb:  Das ist immer das erste was Ihnen einfällt: Neid. Die Damen haben doch ausführlich beschrieben, was ihnen Sorgen bereitet, warum gehen Sie darüber komplett hinweg und reduzieren auf niedere Beweggründe?

So ganz 'völlig legal' ist das Vorgehen übrigens nicht:  Gewerbliche Vermietung bedürfte nach der Teilungserklärung die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Die liegt nicht vor. Die Klausel wired über einen Trick umgangen indem der Eigentümer das Appartement an einen Mann vermietet, der es seinerseits im Internet als Ferienwohnung untervermietet. Warum die ETG nicht gegen den Eigentümer vorgeht fragt man sich allerdings.
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#4

Ist Wohnung vermieten eigentlich ein Gewerbe? Dann hätte ich ja ein Gewerbe wenn ich meine Wohnung vermieten würde? Nanu Das kann ich mir nicht vorstellen dass das so ist.
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#5

(23.01.2020, 20:11)messalina schrieb:  Ist Wohnung vermieten eigentlich ein Gewerbe? Dann hätte ich ja ein Gewerbe wenn ich meine Wohnung vermieten würde? Nanu Das kann ich mir nicht vorstellen dass das so ist.

Nein, ist es auch nicht. Kritisch wird es, wenn Serviceleistungen wie in einem Hotel angeboten werden, also z. B. Gastronomie, Concierge etc. Das bloße Vermieten zählt als Vermögensverwaltung und nicht als Gewerbe. Das gilt auch für häufig wechselnde Mieter wie z. B. Touristen.

Martin
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#6

(23.01.2020, 20:26)Martin schrieb:  Nein, ist es auch nicht. Kritisch wird es, wenn Serviceleistungen wie in einem Hotel angeboten werden, also z. B. Gastronomie, Concierge etc. Das bloße Vermieten zählt als Vermögensverwaltung und nicht als Gewerbe. Das gilt auch für häufig wechselnde Mieter wie z. B. Touristen.

Martin

Danke, dann hat mich mein Gefühl also doch nicht getäuscht. Ich war schon die ganze Zeit am rätseln wie das Gewerbe dann heißen würde.
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#7

(23.01.2020, 20:26)Martin schrieb:  Nein, ist es auch nicht. Kritisch wird es, wenn Serviceleistungen wie in einem Hotel angeboten werden, also z. B. Gastronomie, Concierge etc. Das bloße Vermieten zählt als Vermögensverwaltung und nicht als Gewerbe. Das gilt auch für häufig wechselnde Mieter wie z. B. Touristen.

Martin

Ganz so einfach ist es mal wieder nicht. Zwar ist die Verwaltung von eigenem Vermögen von der Definition eines Gewerbes ausgenommen (Nr. 3 https://www.firma.de/firmengruendung/wer...-anmelden/ ) doch kommt es dabei sehr wohl darauf an, zu welchem Zweck, in welchem Umfang vermietet wird und Gastronomie und Nebenleistungen sind nicht das einzige Merkmal, das eine Vermietung zu einem Gewerbe werden lässt.

Monteurswohnungen müssen beispielsweise regelmäßig als Gewerbe angemeldet werden. https://www.deutschland-monteurzimmer.de...ieter.html 

Wenn eine Wohnung gar nicht mehr für einen Hauptbewohner zur Verfügung steht sondern nur noch über Übernachtungsplattformen angeboeten wird, stellt sich das m.E. durchaus so dar, dass da ein Gewerbe betrieben wird.

Definition eines Gewerbes:

Zitat:Grundsätzlich ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die dauerhaft unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung  zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird, ein Gewerbe. Im engeren Sinne erfasst der Begriff insbesondere Industrie und Handwerk, das heißt vor allem das produzierende, verarbeitende und dienstleistende Gewerbe.
https://www.juraforum.de/lexikon/gewerbe 

Die nächste Frage ist, was in der Teilungserklärung mit dem Begriff gewerbliche Vermietung gemeint war. Vermutlich sollte eben jegliche Art von Nutzung außer üblicher Wohnnutzung ausgeschlossen werden. Natürlich ist es ein Unterschied, ob da eine Person wohnt oder ob alle vier Tage jemand anderer im Haus unterwegs ist.

Ich bin mir übrigens ganz sicher: Würde in einem der Häuser, in dem SIE eine Wohnung vermieten, jemand auf die Idee kommen, dort eine Art Übernachtungsbetrieb aufzumachen und Ihre Mieter würden sich beschweren, was für Leute da im Haus ein- und ausgingen, wären Sie nicht mehr so tolerant. Vor allem sollten es Leute aus dem arabischen Raum sein. Das ist nicht so abwegig wie es klingt, die Wohnung müsste sich nur in der Nähe einer renommierten Klinik befinden. Araber zahlen gut. Ein höchst lukratives Geschäft, wenn sich Angehörig während des Aufenthalts einer Person im Krankenhaus dort einmieten.
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#8

(24.01.2020, 12:14)Sophie schrieb:  Ganz so einfach ist es mal wieder nicht. Zwar ist die Verwaltung von eigenem Vermögen von der Definition eines Gewerbes ausgenommen (Nr. 3 https://www.firma.de/firmengruendung/wer...-anmelden/ ) doch kommt es dabei sehr wohl darauf an, zu welchem Zweck, in welchem Umfang vermietet wird und Gastronomie und Nebenleistungen sind nicht das einzige Merkmal, das eine Vermietung zu einem Gewerbe werden lässt.

Monteurswohnungen müssen beispielsweise regelmäßig als Gewerbe angemeldet werden. https://www.deutschland-monteurzimmer.de...ieter.html 

Wenn eine Wohnung gar nicht mehr für einen Hauptbewohner zur Verfügung steht sondern nur noch über Übernachtungsplattformen angeboeten wird, stellt sich das m.E. durchaus so dar, dass da ein Gewerbe betrieben wird.

Definition eines Gewerbes:


Die nächste Frage ist, was in der Teilungserklärung mit dem Begriff gewerbliche Vermietung gemeint war. Vermutlich sollte eben jegliche Art von Nutzung außer üblicher Wohnnutzung ausgeschlossen werden. Natürlich ist es ein Unterschied, ob da eine Person wohnt oder ob alle vier Tage jemand anderer im Haus unterwegs ist.

Ich bin mir übrigens ganz sicher: Würde in einem der Häuser, in dem SIE eine Wohnung vermieten, jemand auf die Idee kommen, dort eine Art Übernachtungsbetrieb aufzumachen und Ihre Mieter würden sich beschweren, was für Leute da im Haus ein- und ausgingen, wären Sie nicht mehr so tolerant. Vor allem sollten es Leute aus dem arabischen Raum sein. Das ist nicht so abwegig wie es klingt, die Wohnung müsste sich nur in der Nähe einer renommierten Klinik befinden. Araber zahlen gut. Ein höchst lukratives Geschäft, wenn sich Angehörig während des Aufenthalts einer Person im Krankenhaus dort einmieten.
Auch da kann ich nur zustimmen. In anderen größeren Städten wurde dem ja auch schon ein Riegel vorgeschoben, wenn Wohnungen nur gekauft oder angemietet werden zu dem einzigen Zweck diese bei Airbnb anzubieten.
In Berlin und München u.a. gilt ein Zweckentfremdungsverbot und eine Registrierungspflicht, die häufig leider noch nicht greift.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/04/berlin-airbnb-zweckentfremdung-verbot-ein-jahr.html

 https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtver...mdung.html 

Es ist ja m.E. in Ordnung, wenn Leute mit größeren Häusern oder Wohnungen, in denen sie selbst leben, leerstehende Zimmer auf diesem Weg vermieten, wenn z.B. die Kinder ausgezogen sind. So machen es zwei meiner Freundinnen, auch manchmal Daueruntervermietungen z.B. für Studenten. Ist auch bitter notwendig bei dem angespannten Wohnungsmarkt.

Dieser Pseudomieter in der Augsburger Wohnanlage hat ja insgesamt 7 Wohnungen zu diesem Zweck angemietet. Und das sollte unterbunden werden.
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#9

Zitat:Anlässlich der gestern veröffentlichten Studie im Auftrag der Onlineplattform Airbnb fordert das Sozialreferat Airbnb dazu auf, die Klagen gegen die Stadt einzustellen und mit der Landeshauptstadt München zu kooperieren, um das illegale Vermieten von Wohnraum an Feriengäste zu unterbinden...

In München dürfen ganze Wohnungen nicht länger als acht Wochen im Jahr an Feriengäste vermietet werden.

Sozialreferentin Schiwy: „Eine echte kurzzeitige Vermietung – eben weniger als acht Wochen im Jahr – ist damit in München erlaubt. Alles was darüber hinaus geht, ist schlicht illegal. Auf einem so angespannten Wohnungsmarkt wie München trägt jede weitere Verknappung dazu bei, dass die Preise in die Höhe gehen. Für diese Erkenntnis brauchen wir keine Studien. Das ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.“
Allein im Jahr 2018 konnten 370 Wohneinheiten vor einer illegalen Zweckentfremdung bewahrt beziehungsweise wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Die Schaffung dieser Anzahl von Wohnungen im geförderten Wohnungsbau würde die Landeshauptstadt München rund 139 Millionen Euro kosten.


https://ru.muenchen.de/2019/149/Airbnb-S...-auf-86330 
 
Es gibt hohe Bußgelder bei Missachtung. Bis zu 300.000 Euro.
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#10

Also ich glaube dass da schon viel Neid dabei ist? Nanu Weil die Leute sich falsche Vorstellungen machen und glauben, da bekommt man ja in der Woche eine Monatsmiete. Aber in Wirklichkeit ist das gar kein soo tolles Geschäft.

Gute Bekannte von uns haben in Wien so eine Wohnung die sie an Urlauber vermieten. Erstens ist die nicht mal die halbe Zeit vermietet weil eben nicht immer Saison ist. Und weil das einfach nicht klappt mit lückenlos vermieten. Und dann müssen sie sich um Reinigung und Handtücher und Bettwäsche kümmern. Voll mobliert muss es ja auch sein. Und dann muss man kucken ob was geklaut wurde, Schirm, Fön oder so, oder Geschirr kaputtgegangen ist oder eingebrannte Essensreste in den Töpfen sind, oder was auf den Teppich geschüttet worden ist. Und Kissen und Bettdecken braucht man auch ab und zu neue. Und Tabs für den Geschirrspüler. Klopapier, Küchenrollen, Mülltüten. Und es müssen immer jede Menge Prospekte und Stadtpläne besorgt werden die für die Touris in der Wohnung liegen. Und das Portal will Prozente, und in Wien gibt es sogar eine Extrasteuer auf die Mieteinnahmen, glaub über 10%. Und dann kommt noch die Angst dazu, dass mal richtig was kaputt geht. Für mich wär das nichts.
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