(20.01.2020, 10:51)Klartexter schrieb: Scheint bei Ihnen nicht ganz gelungen zu sein, Martin. Der Kleriker hatte Erfolg, der Politiker nicht.
Aber ernsthaft: Verschwörungstheorien sind hier fehl am Platz, man muss einfach die Tatsachen sehen: Die Gründe für die Einstellungen der Ermittlungen waren in der Regel Verjährung oder die Tatsache, dass es nicht für einen hinreichenden Tatverdacht reichte. 124 von 312 namentlich bekannten Beschuldigten waren verstorben. (Quelle ) Auch wenn es natürlich unbefriedigend ist, dass hier Täter auf Grund von Verjährung nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können, aber Deutschland ist nun einmal ein Rechtsstaat, in dem Gesetze nicht beliebig nach dem Täterkreis ausgerichtet werden. In XY brachten sie mal einen Fall, in welchem ein Täter nach 29 Jahren ermittelt werden konnte und die Tat auch gestand. Er hat seine schwangere Freundin getötet, konnte aber nicht wegen Mord verurteilt werden, da ihm der Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Somit wurde der Fall als Totschlag behandelt, der aber verjährt nach 20 Jahren. Somit blieb der Täter straffrei, was natürlich den Angehörigen und vielen anderen Menschen nicht gefallen konnte. Aber Gesetze gelten nun einmal für alle Bürger, auch wenn dann mitunter ein Täter straffrei davon kommt.
Ganz besonders misslungen finde ich unter diesem Aspekt (den ich für in Ordnung erachte), dass 65 Jahre nach Kriegsende eine bis dato gültige Rechtssprechung aufgegeben wurde, die für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord konkrete Beihilfehandlungen verlangte, weswegen nach unsäglich langer Zeit KZ-Helfer vor Gericht stehen, weil sie 'Teil einer Vernichtungsmaschinerie' waren.