01.10.2016, 19:42
(01.10.2016, 19:15)Sophie schrieb: Zwischen der Erhöhung von Einnahmen und einer Kreditaufnahme sehe ich aber schon erhebliche Unterschiede. Sie nicht?
Inwiefern Unterschiede, ich verstehe die Logik Ihrer Frage nicht? Ein öffentlicher Haushalt besteht aus Einnahmen und Ausgaben. Oberster Grundsatz des Haushaltsrechts ist, dass die Einnahmen die Ausgaben decken müssen, damit der Haushalt ausgeglichen ist. Einnahmen kann man auf verschiedende Arten erzielen. Eine davon ist die Aufnahme eines Kredits.
Es gilt dabei übrigens das sogenannte Gesamtdeckungsprinzip, welches besagt, dass sämtliche Einnahmen eines öffentlichen Haushalts zur Deckung sämtlicher Ausgaben dienen, also nicht zweckgebunden sind. Das ist auch der Grund, warum die Fragestellung der Sanierungsgegner ein generelles Schuldenaufnahmeverbot für die Stadt impliziert. Herr Fischer hat dies ja auch lautstark verkündet mit seinem "Kein Öre"-Spruch.