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Zweifel an tödlichem Schlag

Flucht- und der Verdunkelungsgefahr | OLG begründet Haftentscheidung nach tödlicher Gewalttat am Augsburger Königsplatz 
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(30.12.2019, 14:09)Klartexter schrieb:  Flucht- und der Verdunkelungsgefahr | OLG begründet Haftentscheidung nach tödlicher Gewalttat am Augsburger Königsplatz 

...oh boys and girls, was ist aus unserer Richterei geworden!
aus der gesamten .....

Und das so kurz vor den Heiligen Drei Königen -
nix mehr Kaschper, Melcher und Wastl (Baste)

Von nun an, so sei es geschrieben die klassische Dreieinigkeit!
                           „voluntas, necessitas und utilitas“
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Bitte gründlich ermitteln und die Schuldigen finden, dann knallharte Urteile sprechen die vom einfachen Bürger auch verstanden werden. Der Glaube an die Justiz braucht heute schon neuen Glanz.
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(30.12.2019, 13:02)Sophie schrieb:  Ein Anwalt kann nicht mehrere der selben Tat Beschuldigte verteidigen ( §146 StPO ). https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__146.html 

Ich schrieb ja auch von KANZLEI.

Nein, das ist nicht verboten.

Ein standesrechtliches Kollisionsverbot könnte greifen bei widerstreitenden Interessen. Das regelt § 3 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte ) Ggf. sind dann die Mandate zu beenden.

Recht verständlich erläutert ist das hier 

Parteiverrat wäre übrigens ein Straftatbestand https://dejure.org/gesetze/StGB/356.html 

Aber ein Zusammenwirken zum gegenseitigen Nutzen?

Also ich finde es auch etwas seltsam, die Verdächtigen einzusperren wegen Verdunkelungsgefahr wenn dann über eine Kanzlei doch wieder die Aussagen angeglichen werden können.

Danke Sophie! Dann ist es ja fast so wie mein Gefühl war. Nur können die das immer viel besser hinschreiben als ich.

Wenn die jetzt alle zur gleichen Kanzlei gehen, ist es aber doch fast ein Geständnis dass die sich absprechen wollen, oder? Nanu Dann hätte das Gericht schon irgendwie recht. Aber dann müsste man die nicht in U-Haft tun sondern zu verschiedenen Anwälten. Obwohl, irgendwie kann man sich glaub immer absprechen wenn man nicht in U-Haft ist.
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(30.12.2019, 14:09)Klartexter schrieb:  Flucht- und der Verdunkelungsgefahr | OLG begründet Haftentscheidung nach tödlicher Gewalttat am Augsburger Königsplatz 

Die Überschrift ist aber schon komisch, "Flucht- und der Verdunkelungsgefahr" Nanu
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(30.12.2019, 14:09)Klartexter schrieb:  Flucht- und der Verdunkelungsgefahr | OLG begründet Haftentscheidung nach tödlicher Gewalttat am Augsburger Königsplatz 

Also das ist unwesentlich mehr als schon bei der Bekanntgabe der Wiedereinsetzung der Haftbefehle angemerkt wurde und insgesamt, man verzeihe mir, reichlich dünn. Sollte so etwas denn nicht schon ermittelt sein, wenn man den ersten Haftbefehl erwirken möchte? Wo doch auch der Polizei angesichts des Videos hätte deuchten könnten, dass das mit dem 'Umzingeln' als Tatbestand der Beihilfe nicht halten wird.

Zitat:„Gegenstand der nicht abgeschlossenen Ermittlungen sind sämtliche für und gegen die Beschuldigten sprechenden Umstände, die mit dem konkreten Tatgeschehen, aber auch mit dem Vor- und Nachtatverhalten der Beschuldigten und der Gruppenstruktur zusammenhängen. Anhand der erlangten Erkenntnisse wird laufend geprüft, ob sich der Tatverdacht erhärtet oder (ggf. auch für einzelne Beschuldigte) entkräftet wird.
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(30.12.2019, 14:37)messalina schrieb:   Obwohl, irgendwie kann man sich glaub immer absprechen wenn man nicht in U-Haft ist.
So ist es. Deshalb "Verdunkelungsgefahr". Zwinker
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(30.12.2019, 14:27)derfnam schrieb:  Bitte gründlich ermitteln und die Schuldigen finden, dann knallharte Urteile sprechen die vom einfachen Bürger auch verstanden werden. Der Glaube an die Justiz braucht heute schon neuen Glanz.

Knallharte Urteile ? Was ist das.

Jeden einfachen Bürger steht es frei sich juristischen Wissen anzueignen. Dann versteht der Bürger auch die Urteile.

Der Glaube  der Jusitz des Bürger hängt in sehr großen Massstab davon ab, ob die Urteile seinen Ansichten entsprechen oder ob der recht bei einem Urteil bekommt.
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(23.12.2019, 09:25)Bogdan schrieb:  Ich wünsche allen User und ehemaligen Usern eine frohes Weihnachtsfest und eine guten Rutsch.
Wie üblich lege ich über den Jahreswechsel eine Pause im Forum ein. Das hat bei mir gute Tradition. Nein es muss auch kein anderer User verstehen. Hauptsache ich halte es für richtig Coffee


Ist derJahreswechsel schon vorbei?  Rauch
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(30.12.2019, 19:31)Bogdan schrieb:  Knallharte Urteile ? Was ist das.

Jeden einfachen Bürger steht es frei sich juristischen Wissen anzueignen. Dann versteht der Bürger auch die Urteile.

Der Glaube  der Jusitz des Bürger hängt in sehr großen Massstab davon ab, ob die Urteile seinen Ansichten entsprechen oder ob der recht bei einem Urteil bekommt.

Zum Schluss nochmals recht Originelles von Ihnen.

1.  Wovon denn unterscheidet sich ein einfacher Bürger?

2.  Wenn das juristische Wissen so einfach zu erlangen, weshalb benötigt dann ein Student der Rechtswissenschaft
9 Semester bis zum 1. Staatsexamen?
Darauf gesattelt  ein 2-jähriges Rechtsreferendariat und die 2. Staatsprüfung.
Das sind dann, ohne Bummelsemester doch schlappe 7 Jahre  Yes

3.  Über den Glauben möchte ich mich mit Ihnen, einem Atheisten jetzt nicht mehr unterhalten.
Wie jedoch der Glaube der Justiz eines Bürgers  .... ??? ....???
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