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Zweifel an tödlichem Schlag
#11

(14.12.2019, 22:15)Sophie schrieb:  Es ist ein gewaltiger strafrechtlicher Unterschied, ob es sich um eine einfach Körperverletzung handelt, die aus unglücklichen Umständen (Sturz) zum weder beabsichtigten noch erwarteten Tod führte oder ob es eine gefährliche Körperverletzung ist oder gar - wie von der Polizei wohl intendiert - ein Totschlag.

Sehr richtig.
"Unglücklich" würde ich jedoch allein aus Pietätsgründen den Schlag gegen den Kopf eines verstorbenen Menschen nie nennen. Ich unterstelle keine beabsichtigte oder erwartbare Tötung. Jedoch eine derart kriminelle Energie und Aggression , die eine sehr schwere Verletzung beabsichtigt oder in Kauf nimmt. Auf deutsch: Der wollte ihn niederstrecken und die Auseinandersetzung beenden. Das war keine Watschen von wegen: "Und jetzt ist Schluß, Freunderl!"
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#12

(14.12.2019, 22:39)forest schrieb:  Zu sehen sind mehrere Schläge aus der Gruppe, kann auch 'nur' heftiges Geschubse sein.

Zu sehen ist fast gar nichts, weil das Video von miesester Qualität ist. Das hilft also nicht bei der Wahrheitsfindung und taugt auch gar nicht als "Beweis" vor Gericht. Selbst der schlechteste Pflichtverteidiger des Angeklagten würde das mit Leichtigkeit in der Luft zerreißen. Und man müsste ihm sogar recht geben.  

Hat RTL das aus irgendwelchen Gründen so unscharf gemacht oder war die Dashcam kaputt? (Kann ja passieren, es reicht schon ein bisschen Nivea-Creme auf der Linse, damit sie so filmt.) 

Gibt es das auch irgendwo anders besser?
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#13

(15.12.2019, 00:35)Pony_und_Kleid schrieb:  Zu sehen ist fast gar nichts, weil das Video von miesester Qualität ist.

Auch so ein Phänomen: Kameras bei Banken und zur Überwachung des öffentlichen Raums sind offenbar mieser als die billigsten Rückwärtsgang-Heckkameras koranischer Kleinwagen. Wir haben am Haus schon seit Jahren Outdoor HD-Cams (Stückpreis 200 Euro), da sieht man die Leute klar und deutlich. Auch nachts, dank IR-Leuchtdioden. Wo muss man die Dinger eigentlich kaufen, um immer wieder diese pixeligen Gruselvideos zu erhalten, die direkt aus den 1980er Jahren entsprungen zu sein scheinen?

Martin
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#14

(14.12.2019, 22:43)Bogdan schrieb:  ??? Totschlag setzt was voraus 
Von einer absichtlichen  Tötungsabsicht des Schlägers hat die Polizei nie gesprochen. 
Fakten 


(Fettung durch Sophie)

Ach nein?

Es wurden ja nur Haftbefehle auf Totschlag und Beihilfe dazu ausgestellt:

Zitat:Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den mutmaßlichen Haupttäter wegen des Verdachtes auf Totschlag, gegen seine sechs Begleiter an diesem Abend wegen des Verdachtes auf Beihilfe dazu.


https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...03916.html 
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#15

(14.12.2019, 22:48)Don Cat schrieb:  Sehr richtig.
"Unglücklich" würde ich jedoch allein aus Pietätsgründen den Schlag gegen den Kopf eines verstorbenen Menschen nie nennen. Ich unterstelle keine beabsichtigte oder erwartbare Tötung. Jedoch eine derart kriminelle Energie und Aggression , die eine sehr schwere Verletzung beabsichtigt oder in Kauf nimmt. Auf deutsch: Der wollte ihn niederstrecken und die Auseinandersetzung beenden. Das war keine Watschen von wegen: "Und jetzt ist Schluß, Freunderl!"

Was denn sonst als unglücklich, wenn keinerlei Tötungsabsicht vorhanden war?   No  

Weißt, wenn man mal so schaut, wo sich überall geprügelt wird (gerne auch Fußball), dann muss man doch sagen, dass die überwältigende Mehrzahl dieser Fälle (GsD aber eben auch erfahrungsgemäß) glimpflich ausgeht solange der oder die Schläger nicht, wie es leider zuletzten  Gewohnheit geworden ist, auf das am Boden liegende Opfer auch noch weiter eintreten. Daher ja auch die Skepsis des Mediziners aus Murnau.
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#16

(14.12.2019, 22:48)Don Cat schrieb:  Sehr richtig.
"Unglücklich" würde ich jedoch allein aus Pietätsgründen den Schlag gegen den Kopf eines verstorbenen Menschen nie nennen. Ich unterstelle keine beabsichtigte oder erwartbare Tötung. Jedoch eine derart kriminelle Energie und Aggression , die eine sehr schwere Verletzung beabsichtigt oder in Kauf nimmt. Auf deutsch: Der wollte ihn niederstrecken und die Auseinandersetzung beenden. Das war keine Watschen von wegen: "Und jetzt ist Schluß, Freunderl!"
Natürlich ist so ein Schlag unglücklich - was denn sonst?
Bei einem Schlag gegen den Kopf nehme ich auch keine sehr schwere Verletzung beabsichtigend in Kauf.
Einfach dumm gelaufen.
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#17

(15.12.2019, 00:35)Pony_und_Kleid schrieb:  Zu sehen ist fast gar nichts, weil das Video von miesester Qualität ist. .../...
Gibt es das auch irgendwo anders besser?

Bei der Kavallerie. Hier zu sehen ist eine Gruppe von anfangs mehreren Leuten, das spätere Opfer bewegt sich rückwärts, scheinbar gedrängt, gefolgt von ca. 3 Personen, dann kommt ein Schlag/Boxhieb in die Körpermitte, das Opfer ist irgendwie mit dem Rücken zu einer Wand/Säule o.ä., dann verteidigender Boxhieb vom Opfer zurück, die ca. 3 Leute drängen es weiter, dann Ende Video.

Gerichtsfest ist da nichts, klar bzw. alles sehr unklar. Von den 7 Leuten kommen 3 bis 4 in die engere Wahl. Der Rest (scheint)  leicht abseits herumzustehen. Typischer Fall von mitgehangen/mitgefangen, deshalb einer mit Anwalt bewaffnet Meldung an Polizei, daß er dabei war, aber nicht 'tatkräftig'.

Zu Kameras: Blitzer machen bei erlaubten 30 und gefahrenen 40 in der Gabelsberger bessere Bilder, auch bei erlaubten 60 und gefahrenen 120 und das sogar außerorts am idyllischen Bannwaldsee.
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#18

(15.12.2019, 02:23)Sophie schrieb:  Was denn sonst als unglücklich, wenn keinerlei Tötungsabsicht vorhanden war?   No  

Weißt, wenn man mal so schaut, wo sich überall geprügelt wird (gerne auch Fußball), dann muss man doch sagen, dass die überwältigende Mehrzahl dieser Fälle (GsD aber eben auch erfahrungsgemäß) glimpflich ausgeht solange der oder die Schläger nicht, wie es leider zuletzten  Gewohnheit geworden ist, auf das am Boden liegende Opfer auch noch weiter eintreten. Daher ja auch die Skepsis des Mediziners aus Murnau.

Insofern ist die Verhaftung der übrigen Tatbeteiligten wegen Beihilfe zum Totschlag natürlich unhaltbar und grenzt an Freiheitsberaubung. Trotzdem war es vielleicht tatsächlich besser sie einzusperren, als sie wieder auf freien Fuß zu setzen, um die aufgeheizte Stimmung zu heruhigen. Man muss es leider so sagen: Der Mob im Internet treibt mittlerweile sogar Polizei und Justizbehörden vor sich her.
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#19

(15.12.2019, 10:26)leopold schrieb:  Insofern ist die Verhaftung der übrigen Tatbeteiligten wegen Beihilfe zum Totschlag natürlich unhaltbar und grenzt an Freiheitsberaubung. Trotzdem war es vielleicht tatsächlich besser sie einzusperren, als sie wieder auf freien Fuß zu setzen, um die aufgeheizte Stimmung zu heruhigen. Man muss es leider so sagen: Der Mob im Internet treibt mittlerweile sogar Polizei und Justizbehörden vor sich her.

Sehe ich anders. Zwecks klarer Aufklärung des Falls (Priorität!) und weniger zur Beruhigung der 'aufgeheizten Stimmung' sind die weniger bis nicht Beteiligten sozusagen unter Quarantäne gestellt. Sie sind Zeugen und um deren Aussagekraft nicht zu verfälschen oder nur in Versuchung dazu zu führen, haben sie vergitterte Vollpension bis alles geklärt ist. Ja mei, als Friedensengel einhergeschwebt waren sie wohl nicht (alle). Für den Auslöser des angeblich finalen Schlags geht es um die Wurst (schuldig oder nicht oder nur ein bißchen), und das muß fein säuberlich bewiesen werden.
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#20

(15.12.2019, 10:52)forest schrieb:  Sehe ich anders. Zwecks klarer Aufklärung des Falls (Priorität!) und weniger zur Beruhigung der 'aufgeheizten Stimmung' sind die weniger bis nicht Beteiligten sozusagen unter Quarantäne gestellt. Sie sind Zeugen und um deren Aussagekraft nicht zu verfälschen oder nur in Versuchung dazu zu führen, haben sie vergitterte Vollpension bis alles geklärt ist. Ja mei, als Friedensengel einhergeschwebt waren sie wohl nicht (alle). Für den Auslöser des angeblich finalen Schlags geht es um die Wurst (schuldig oder nicht oder nur ein bißchen), und das muß fein säuberlich bewiesen werden.

Das eine schließt das andere ja nicht aus. Mir ist allerdings neu, dass es unsere Strafgesetze vorsehen, alle Tatbeteiligten solange einzusperren, bis eine Tat restlos aufgeklärt ist.
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