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Zweifel an tödlichem Schlag
#1

Nun werden erstmals Zweifel an dem Gutachten der Rechtsmedizin laut, das den ersten Schlag als bereits tödlich klassifiziert hat.




Zitat:Diese Zweifel äußert Dr. Martin Strowitzki -  seit 2011 Chefarzt der Neurochirurgie an der Unfallklinik Murnau, mit rund 550 Betten eines der größten Traumazentren in Süddeutschland. „Ich habe schon darüber nachgedacht, wie es nach einem einzigen Schlag zum Tod des Mannes kommen konnte – ohne natürlich die Details näher zu kennen“, sagt Strowitzki auf unsere Nachfrage. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das direkt mit dem Fausthieb zu tun hat.“ Dazu reiche sozusagen die physikalische Gewalt eines solchen Schlages nicht aus


https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...18141.html 


Ich würde da als Hauptverdächtiger auch auf eine zweite Rechtsmedizinermeinung pochen wollen.
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#2

(14.12.2019, 21:30)Sophie schrieb:  Nun werden erstmals Zweifel an dem Gutachten der Rechtsmedizin laut, das den ersten Schlag als bereits tödlich klassifiziert hat.
Zitat:Zur genauen Todesursache schweigt das Institut für Rechtsmedizin an der Ludwig-Maximilian-Universität in München  bislang. Dort wird das Opfer untersucht: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich zu einem aktuellen Fall aus unserem Haus am Anfang der Untersuchungen nicht äußern möchte“, sagte Professor Matthias Graw, Vorstand des Institutes, unserer Redaktion. Die Polizei hatte Anfang der Woche mitgeteilt,  dass der Fausthieb so wuchtig gewesen sei, dass der 49-Jährige in direkter Konsequenz daran gestorben sei.

https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...18141.html 

Das Gutachten der Rechtsmedizin ist noch nicht raus bzw. nicht öffentlich. Das mit dem einen Schlag sagt die Polizei.
'Wir' wissen so gut wie nichts.
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#3

(14.12.2019, 21:30)Sophie schrieb:  Nun werden erstmals Zweifel an dem Gutachten der Rechtsmedizin laut, das den ersten Schlag als bereits tödlich klassifiziert hat.






Ich würde da als Hauptverdächtiger auch auf eine zweite Rechtsmedizinermeinung pochen wollen.
Und wo ist der  Unterschied ob der Faustschlag direkt oder durch den Faustschlag indirekt der Tod verursacht wurde?
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#4

(14.12.2019, 21:54)forest schrieb:  Das Gutachten der Rechtsmedizin ist noch nicht raus bzw. nicht öffentlich. Das mit dem einen Schlag sagt die Polizei.
'Wir' wissen so gut wie nichts.
Jetzt wäre der genaue Wortlaut der Polizei hilfreich. Sprach die Polizei wirklich davon das der Faustschlag direkt den Ton herbeigeführt hat?
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#5

(14.12.2019, 22:00)Bogdan schrieb:  Jetzt wäre der genaue Wortlaut der Polizei hilfreich. Sprach die Polizei wirklich davon das der Faustschlag direkt den Ton herbeigeführt hat?

Sie sind doch sonst ein Meister der Recherche. Warum suchen Sie nicht einfach, was Sie interessiert? Kleiner Tipp: Geben Sie bei der AA in die Suchmaske 'tödlicher Schlag' ein und scrollen Sie zum Artikel vom 09.12.19 herunter.
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#6

(14.12.2019, 21:58)Bogdan schrieb:  Und wo ist der  Unterschied ob der Faustschlag direkt oder durch den Faustschlag indirekt der Tod verursacht wurde?

Es ist ein gewaltiger strafrechtlicher Unterschied, ob es sich um eine einfach Körperverletzung handelt, die aus unglücklichen Umständen (Sturz) zum weder beabsichtigten noch erwarteten Tod führte oder ob es eine gefährliche Körperverletzung ist oder gar - wie von der Polizei wohl intendiert - ein Totschlag.
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#7

(14.12.2019, 21:58)Bogdan schrieb:  Und wo ist der  Unterschied ob der Faustschlag direkt oder durch den Faustschlag indirekt der Tod verursacht wurde?

Weil man damit wunderbar relativieren und die Tat auf einen technokratischen Akt reduzieren kann. 

Martin
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#8

(14.12.2019, 21:30)Sophie schrieb:  Nun werden erstmals Zweifel an dem Gutachten der Rechtsmedizin laut, das den ersten Schlag als bereits tödlich klassifiziert hat.
Ich würde da als Hauptverdächtiger auch auf eine zweite Rechtsmedizinermeinung pochen wollen.

Dieser Rechstmediziner kann meinen, was er will, und hat vermutlich bessere Informationen als ich. Obwohl er höchstwahrscheinlich nicht der Gerichtsmediziner ist, der die Leiche obduziert hat. Der spekuliert also auch nur so ins Blaue hinein. 

Aber: Wenn ich voll aushole und dir mit der rechten Faust mit aller Kraft genau auf die Schläfe haue, dann bist du hinterher auch tot, und zwar schon, bevor du zu Boden fällst. Du stirbst dabei durch den Schlag, nicht erst durch den anschließenden Sturz. 

So viel ist sicher.

Was mir aber trotzdem an der ganzen Geschichte undurchsichtig vorkommt ist, dass der Typ, der zugeschlagen hat, ein ziemlicher Spargel sein soll. Nicht besonders groß, mager und höchstwahrscheinlich nicht besonders kräftig. Denn jeder kann das nicht, jemand anders durch einen einzigen Faustschlag auf den Kopf umzubringen. Dazu muss man schon eine ziemliche Kraft und Körpergröße mitbringen.

Und deshalb geht mir die Informationspolitik der Augsburger Kripo so auf die Nerven. Der Bürger erfährt nix bzw. nur das Nötigste, wäre aber hochinteressiert an den Einzelheiten, und die Kripo lässt an den Bürger nur einzelne Fakten durchsickern. Sie hätten ja wenigstens das Video der Tat ins Internet stellen können, wenn es schon so viele Kameras am Kö gibt. Damit sich jeder sein eigenes Bild von der Tat machen kann. Denn, wenn du eine schwere Straftat begehst und dabei gefilmt wirst, dann hast du das Recht am eigenen Bild automatisch verwirkt. Das wäre also völlig unbedenklich. Und die Frage ist nur, warum die Polizei das nicht einfach ganz einfach tat. Dann hätte sie nämlich auch nicht eine 20-köpfige SoKo einrichten müssen, weil irgendjemand die Leute erkannt hätte, weit früher.

Dadurch werden natürlich die Spekulationen und nebenbei auch die Vorurteile angeheizt. Und wenn man das ins Internet schreibt, heißt es hinterher, das seien alles "Hassposts". (Ja mei, drei Staatsangehörigkeiten gleichzeitig sind natürlich schon irgendwie seltsam. Ich persönlich z.B. komme sehr gut mit nur einer zurecht.)
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#9

Die Polizei hat Aufnahmen mehrer Kameras. Publik ist nur die vom Taxi; sollte eigentlich aus Ermittlungsgründen nicht öffentlich gemacht werden, ist es aber, wenn auch wenig aussagekräftig.


Zitat:Nach dem tödlichen Schlag von Augsburg  ist jetzt im Internet ein Video aufgetaucht, das die Tat auf dem Königsplatz zeigen soll. Die Aufnahme stammt offenbar aus der Dashcam eines Taxis. Im Video ist zu sehen, wie eine Gruppe Männer einem weiteren Mann gegenübersteht. Plötzlich schubst jemand aus der Gruppe den anderen Mann, dann der Schlag. Der Mann geht zu Boden. RTL zeigt diesen Moment im Video bewusst nicht.

https://www.rtl.de/cms/feuerwehrmann-in-...52795.html 

Zu sehen sind mehrere Schläge aus der Gruppe, kann auch 'nur' heftiges Geschubse sein.
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#10

(14.12.2019, 22:15)Sophie schrieb:  Es ist ein gewaltiger strafrechtlicher Unterschied, ob es sich um eine einfach Körperverletzung handelt, die aus unglücklichen Umständen (Sturz) zum weder beabsichtigten noch erwarteten Tod führte oder ob es eine gefährliche Körperverletzung ist oder gar - wie von der Polizei wohl intendiert - ein Totschlag.
??? Totschlag setzt was voraus 
Von einer absichtlichen  Tötungsabsicht des Schlägers hat die Polizei nie gesprochen. 
Fakten 
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