29.11.2019, 10:39
(29.11.2019, 10:35)leopold schrieb: Nein so ist es nicht! Wenn der Kritiker recht hat, bekommen Sie und alle anderen die doppelt gezahlten Steuern nie wieder zurück. Die RV-Beiträge unterlagen früher voll der Besteuerung und die daraus resultierenden Renten werden - zumindest teilweise - nochmals besteuert.
Mir ist schleierhaft, wie man eine solche Übergangsphase trotz ausdrücklicher Ermahnung des BVerfG so stümperhaft anlegen kann.
Meine Ausführung bezog sich nur auf den Zeitraum seit dem die Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind.
Dass man dabei trotzdem noch zuviel Steuern zahlt ist sicher so.