15.10.2019, 19:31
(15.10.2019, 17:06)Sophie schrieb: Wohnungen über 150 qm Größe finden in der örtlichen Durchschnittsmiete keinen Niederschlag.
Jetzt muss ich doch nochmal dumm nachfragen? Weil ich habe jetzt mal beim Online-Mietspiegel nachgekuckt und da steht:
Zitat:Geltungsbereich
Der Mietspiegel gilt ausschließlich für nicht preisgebundene Mietwohnungen des freifinanzierten Wohnungsbaus im Wohnflächenbereich zwischen 20 und 150 m2.
https://online-mietspiegel.de/augsburg/p...-2017.html
Die haben glaub einfach Wohnungen über 150 qm nicht ausgewertet und darum haben sie jetzt eben keine Zahlen dafür. Aber wo ich jetzt echt am grübeln bin: da steht jetzt, dass der Mietspiegel gar nicht für Wohnungen über 150 qm gilt, oder? Also ich lese das so. Aber wieso können die dann sagen, dass 2,50 Euro/m² für so große Wohnungen nicht ortsüblich sind, wenn es doch gar keine Vergleichsmiete gibt und man so viel oder wenig verlangen darf wie man will? Und dann kann man ja auch irgendwie keinen Schaden berechnen, weil da müsste man ja zuerst wissen wieviel man hätte verlangen können und dann die Differenz ausrechnen, ist doch richtig oder? Seltsam ist das.