09.01.2017, 23:58
(09.01.2017, 21:41)messalina schrieb: Ich weiß nicht, ob die Verhältnisse in Bulgarien wirklich noch so schlimm sind wie es Pro Asyl vor zwei Jahren beschrieben hat? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Die Gerichte sehen das inzwischen anders, auch unter Bezug auf das Auswärtige Amt, UNHCR und amnesty international. So schön wie bei uns wird es natürlich nicht sein.
VG München, Beschluss v. 11.03.2016 – M 12 S 16.50118
In Bulgarien bestehen derzeit keine systemischen Mängel im Asylverfahren
Die früher bestehenden Missstände in den Aufnahmeeinrichtungen sind in baulicher wie auch in personeller Hinsicht im Wesentlichen behoben worden.
Die Unterkünfte wurden renoviert und die Sanitärbereiche erneuert.
Nach dem Eindruck des Auswärtigen Amtes hat sich die Situation in den Aufnahmezentren immer weiter verbessert und ist als insgesamt akzeptabel zu bewerten.
Die EU habe beträchtliche zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um umfassende Renovierungsarbeiten in allen Flüchtlingszentren zu Ende zu bringen.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Doc...eSupport=1
Sie beziehen sich hier auf ein einziges (seitenlanges) Urteil, das jetzt belegen soll, dass die Siutation in Bulgarien erträglich ist?
Im Urteil wird sich bezogen auf Berichte von AA u.a. aus dem Jahr 2015. Im Jahresbericht 2016 steht aber folgendes:
Zitat:Nach wie vor gab es Vorwürfe über Zurückweisungen (Push-Backs) von Flüchtlingen und Migranten durch die Grenzpolizei. Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende blieben schlecht, und es gab keinen Integrationsplan für anerkannte Flüchtlinge. Lokale und überregionale Behörden führten unvermindert rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen durch. Bei der Überarbeitung der Gesetze gegen Hassverbrechen gab es keine Fortschritte.Nach wie vor....also keine Verbesserung.
Nach wie vor gab es keinen Integrationsplan für anerkannte Flüchtlinge und andere Personen unter internationalem Schutz. Obwohl die Regierung im Juni 2015 die Nationale Strategie für Migration, Asyl und Integration für 2015-2020 verabschiedete, ließ sie darauf keinen Handlungsplan folgen, mit dem die Strategie umgesetzt werden könnte.
Nach wie vor herrschten Bedenken hinsichtlich der Aufnahmebedingungen für Asylsuchende, insbesondere in Bezug auf Essen, Unterkunft und Zugang zu Gesundheitsfürsorge sowie Hygieneartikeln. Im Januar 2015 wurde die monatliche Zuwendung von 65 Lewa (33 Euro) für Asylsuchende in Aufnahmezentren eingestellt. Das BHC legte Beschwerde dagegen ein und erklärte, dass der Entzug der Zuwendung eine Verletzung bulgarischen Rechts bedeute.
http://www.amnesty.de/jahresbericht/2016...ode%2F2892
Wie das im Urteil "interpretiert" wird, ist leider typisch bei Abschiebeverfahren.