(02.02.2019, 08:22)Sophie schrieb: Ich weiß nicht, was Sie mit verarxxxen meinen.
Das hatte ich doch in meinem Eingangspost als Beispiel aus der AZ schon zitiert:
Zitat:Zitat: Der Richter geht auch auf die Frage ein, wie das Sexualleben des pädophilen Arztes künftig aussehen könne. Harry S. hatte gegenüber einem Gutachter die Hoffnung geäußert, eine Beziehung mit einem erwachsenen Mann eingehen zu können. Fachleute halten das aber für sehr schwierig. Und Richter Roland Christiani zeigt deutlich, was er davon hält. Er sagt zum Angeklagten: „Ich habe befürchtet, dass Sie noch einen Knastbruder in den Zeugenstand holen, der bezeugt, wie geil der Sex mit Ihnen war.“
Entschuldigung, aber das ist ja sowas von hanebüchen! Hat jetzt Pädophilie was mit Schwulsein zu tun? Kann jemand in der Therapie zum Schwulen "umgepolt" werden? Insofern ist die Reaktion des Richters zwar schon sehr polemisch, aber wir wissen ja nicht was sonst noch alles im Prozessverlauf so gesprochen wurde bis auf wenige Beispiele.
Auch der Verteidiger Bode hat sich direkt nach dem Urteil so gar nicht empört, sondern meinte, dass solche Attacken seitens des Richters nichts Neues seien. Dazu gab es ein Video.
Zitat:Hier kommt es mir eben so vor als ob die Sicherungsverwahrung ein verstecktes 'lebenslang' sein soll, im schlechten Schröderschen Sinne. Das ist sie aber nicht.
Wird nicht nach einer gewissen Zeit die Sicherungsverwahrung immer wieder überprüft? s. kürzlich den Maskenmörder von Gersthofen.
Zitat:Ebenso das Berufsverbot. Natürlich hat ein Arzt eine besondere Vertrauensstellung. Es gibt aber auch Positionen, bei denen man gar nichts mit Patienten zu tun hat. Beispielsweise in der Pathologie oder im Labor. Fern von allen Kindern. Warum sollte er dort nicht wieder Arzt sein können.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihn irgendeine Klinik, egal welche Tätigkeit, überhaupt einstellen würde. Ein Kinderarzt kann doch nicht als Pathologe oder Laborant arbeiten!? Es geht gar nicht, dass so jemand seine Approbation behält.
Zitat:Harry S. hat schwer gefehlt, aber er hat kein Kind umgebracht.
Bei der letzten Entführung und brutalen Misshandlung des kleinen Jungen hat nicht viel gefehlt....
Die vielen Opfer und ihre Familien werden ein Leben lang darunter zu leiden haben. Für ein Kind gibt es nichts Schlimmeres als von einer Vertrauensperson mißbraucht worden zu sein.
Zitat:Und wenn man dann das Urteil vernimmt, das einen Diakon, der eine 15jährige vergewaltigte mit einer Bewährungsstrafe davon kommen lässt (kann ja mal passieren, dass man sich nicht so im Griff hat - ein Ausrutscher wird schon mal verziehen), dann kommt einem die Rechtsprechung schon sehr wilkürlich vor.
Dieses Urteil halte ich auch nicht für angemessen. Aber da gibt es leider sehr viele Fälle, wo die Täter mit Bewährungsstrafen davon kommen.
Der Fall Harry S. ist trotzdem außerordentlich. Und die Strafe ist somit völlig angemessen.