(23.06.2018, 20:51)Klartexter schrieb: Ändert aber gar nichts an der Rechtslage, LiL. Die Asylverfahren dauern viel zu lange, und dann kann auch noch über mehrere Instanzen gegen die Bescheide geklagt werden. Ich habe es schon früher mal geschrieben, dass neben einer schnellen Entscheidung in Bezug auf Anerkennung im Falle einer Ablehnung nur eine einzige Gerichtsinstanz angerufen werden kann. Deren Entscheidung ist dann unanfechtbar! So aber, wie es gegenwärtig läuft, leben Menschen unter Umständen jahrelang in der Ungewissheit über ihr weiteres Schicksal. Mit einer schnellen Entscheidung werden auch nicht Gerichte jahrelang blockiert, alles in allem ist es für beide Seiten besser.
Ihr Vorschlag zur "Anpassung" des Rechtsweges ist perfekt, ohne Zweifel.
Aber nochmals zur Favoritisierung der Asylzentren:
Durch diese Zentren sollen vor allem die Bearbeitungszeiten der Verfahrens verkürzt werden.
Ich habe es so genannt:
Iro Gnaden Asylbewerber, untergebracht in Herbertshofen (?) hat Besseres zu tun als auf den Termin bei der Behörde zu warten. Er genießt die schwäbische Landschaft/Kultur und ist mit seinen Freunden aus Donauwörth mehrere Tage beim „Dehner“ Blumen gucken.
Taschengeld hat er genügend, Essen kann er irgendwo kaufen oder eilt zur Suppenküche über Landesgrenzen hinaus, nach
Heidanei -- Heidenheim a.d.B.
Künftig aber ist er standortverpflichtet, bei freier Beweglichkeit, bekommt Kost und Logis aber ausnahmslos im Zentrum.
Böswillige, Hirnrissige nannten/nennen das eingesperrt!
Sein Termin wird zügig bearbeitet, diese vielen verschiedenen Dialekte die zu dolmetschen sind, wird schneller ermöglicht, der Sachbearbeiter hat landeskundige Fachkräfte zur Beratung nahe,
das sind Mitarbeiter des AA, Psychologen und und und
Kommt es zum Gerichtsverfahren, Rechtsstaat macht das möglich, sind auch diese besonders geschulten Richter parat.
Und muss Iro Gnaden das Land mangels überzeugender Argumente verlassen, dann ist seine Heimreise, auch ein „Sammeltransport“ leichter zu bewerkstelligen,
als ihn im „ganzen Land“ dafür zu begeistern.
Ausbüchsen kann er genauso aus dem Zentrum wie aus Nichtzentren, jeder anderen Stelle.
Die Wiederaufnahme eines Verfahrens ist verwirkt wie auch alle Leistungen!
Jahrelang, wie Sie schreiben, wird nicht durch die Zentren veranlasst, aber bisher durch fehlendes, geschultes Personal, die Sprachprobleme/Dolmetscher,
Fachkräfte vor Ort und nicht zu vergessen, die rechtsstaatlichen Möglichkeiten bis zum körperlichen Widerstand!