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Pouya und sein Begleiter verstecken sich in Kabul

(25.01.2017, 15:58)EvaLuna schrieb:  Sorry, ich verstehe Ihre Motivation nicht.

Es gibt wahrlich genügend Fälle worüber man sich aufregen könnte, z.B. eben Straftäter, die nicht abgeschoben wurden.

Glauben Sie doch was Sie wollen! Ist mir ehrlich gesagt ziemlich wurscht. Graben Sie weiter, wenn es Ihnen gut tut.

Pouya hat nicht umsonst so viele Unterstützer. Menschen, die ihn wirklich gut kennen.

Sie sind schon manchmal ein komischer Kauz.


Ich will zu dem Fall gar nicht groß etwas sagen,

da gab es ja genügend zu lesen und das kann man sogar von mindestens 4 Seiten (4 User) aus sehen und sich ein eigenes Bild machen. Yes

Mir ist nur etwas aufgefallen (nein gestört hat es mich überhaupt nicht) dass mein lieber guter Freund @Serge, genau das macht, was er mir immer vorwirft, nämlich dass ich immer recht haben muss! Zwinker

Darüber darf jetzt gerne nachgedacht werden. At

Einerseits steht in div. Zeitungen, P. sei mit einer afghanischstämmigen Deutschen verheiratet.
OK, eine islamische Heirat, in D. rechtlich nicht anerkannt.

Die HP des Hotels Cosmopolis  erwähnt: " Noch ein Beispiel: Pouya hat eine Frau kennengelernt. Sie wollen zusammensein, sie wollen heiraten. Also sind sie im Mai dieses Jahres zum Standesamt gegangen. Sie hat ihren deutschen Pass mitgebracht, er seinen afghanischen. Die Standesbeamtin (in Hanau bei Frankfurt) hat Pouyas Pass einbehalten und nach eigenen Angaben an die Augsburger Ausländerbehörde übermittelt. Die Augsburger Ausländerbehörde behauptet, den Pass nicht zu haben. "

P. ist also mit der Frau seiner Wahl  und im Besitz seines afghanischen Passes vor der Standesbeamtin. Der Pass wird dort einbehalten, die Ehe aber nicht geschlossen.
Wird jetzt irgend wie die Ehefähigkeit geprüft?
Weshalb wird der Pass einbehalten ohne Quittung/Ersatzpapier?
Seit Mai bis jetzt .....
Weshalb wird dieser ohne postalischen Nachweis nach Augsburg geschickt?
Im Zeitalter von Internet, Scan oder Fax ist ein Versand notwendig?

Eines wird für P. in Afghanistan schwierig, für den Antrag auf auf ein deutsches Visum benötigt er einen Pass.
Mit Sicherheit musste er einen solchen schon bei seiner Einreise vorlegen, wie auch sein Begleiter incl. Visum für Afghanistan.

komisch das Ganze.....

(25.01.2017, 16:52)Lueginsland schrieb:  ....../....

komisch das Ganze.....

Ergänzung zu "komisch"...

Verwaltungsvorschrift (Auszug) zu § 48 AufenthG 


ll  48.1.10.3 Dem Ausländer ist bei der Einbehaltung des Passes oder Passersatzes ein Ausweisersatz auszustellen (§ 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthV).

(24.01.2017, 11:09)Serge schrieb:  Leopold hat einfach wieder mal etwas auf seine großkotzige Weise ("Sie haben keine Ahnung") in die Welt hinausposaunt, was nicht stimmt.

Da Sie ja nun eingesehen haben, dass es sehr wohl gestimmt hat, wäre eigentlich eine Entschuldigung fällig: Das BAMF entscheidet zwar über den Asylantrag, über das Bleiberecht entscheiden aber letztendlich immer die Ausländerbehörden der Länder. Pouya wäre wohl in kaum einem anderen Bundesland zur Ausreise genötigt worden. So etwas ist nur in Bayern möglich. Wofür gibt es eigentlich einen Härtefallantrag, wenn nicht für solche Fälle? Der Innenminister wollte zeigen, wie knallhart die Bayern vorgehen, und diesem politischen Spiel ist Pouya vorläufig zum Opfer gefallen. Christlich-sozial eben.

(25.01.2017, 17:45)leopold schrieb:  Da Sie ja nun eingesehen haben, dass es sehr wohl gestimmt hat, wäre eigentlich eine Entschuldigung fällig: Das BAMF entscheidet zwar über den Asylantrag, über das Bleiberecht entscheiden aber letztendlich immer die Ausländerbehörden der Länder. Pouya wäre wohl in kaum einem anderen Bundesland zur Ausreise genötigt worden. So etwas ist nur in Bayern möglich. Wofür gibt es eigentlich einen Härtefallantrag, wenn nicht für solche Fälle? Der Innenminister wollte zeigen, wie knallhart die Bayern vorgehen, und diesem politischen Spiel ist Pouya vorläufig zum Opfer gefallen. Christlich-sozial eben.

Wie bitte? Entschuldigung!? Ticken Sie noch richtig? 
Ohne die Entscheidung des BAMF, Pouya abzuschieben, könnte und müsste der Freistaat gar nichts  machen. Das BAMF hat die Entscheidung vorgegeben, die bayrische Ausländerbehörde sah keinen Anlass, sie aufzuheben. Soviel zu Ihrer Bemerkung "Allein der Freistatt Bayern entscheidet ..." 
Möglich, dass es da einige Unklarheiten und Unstimmigkeiten gab, die man Pouya anlastete.
Ich glaube, Sie reden sich da wieder mal was zurecht.
Das ist übrigens die harte Linie, die Ihre hochverehrte Frau Merkel und ihr gestrenger Hausmeister vorgegeben bzw. die Länder dazu vergattert haben. Ich habe Ihnen ja den Link dazu geliefert.

(25.01.2017, 18:01)Serge schrieb:  Wie bitte? Entschuldigung!? Ticken Sie noch richtig? 
Ohne die Entscheidung des BAMF, Pouya abzuschieben, könnte und müsste der Freistaat gar nichts  machen. Soviel zu Ihrer Bemerkung "Allein der Freistatt Bayern entscheidet ..."

Habe ich was von Asylantrag geschrieben? Ich habe ausschließlich von der Abschiebung geschrieben. Und über deren Durchführung entscheidet allein die Ausländerbehörde des zuständigen Landes. Kapito? Warum will das in Ihren Kopf nicht rein? Der Mann durfte 6 Jahre hier bleiben und dann fiel es Bayern plötzlich ein, dass er nun gehen muss.

(25.01.2017, 18:09)leopold schrieb:  Habe ich was von Asylantrag geschrieben? Ich habe ausschließlich von der Abschiebung geschrieben. Und über deren Durchführung entscheidet allein die Ausländerbehörde des zuständigen Landes. Kapito? Warum will das in Ihren Kopf nicht rein? Der Mann durfte 6 Jahre hier bleiben und dann fiel es Bayern plötzlich ein, dass er nun gehen muss.

Falsch. Es fiel Frau Merkel und Herrn De Maizière ein. Die wollten Afghanen abschieben und vergatterten die Länder dazu.
Keine Abschiebung ohne Ablehnung des Asylantrags, oder?

(25.01.2017, 18:09)leopold schrieb:  Habe ich was von Asylantrag geschrieben? Ich habe ausschließlich von der Abschiebung geschrieben. Und über deren Durchführung entscheidet allein die Ausländerbehörde des zuständigen Landes. Kapito? Warum will das in Ihren Kopf nicht rein? Der Mann durfte 6 Jahre hier bleiben und dann fiel es Bayern plötzlich ein, dass er nun gehen muss.

....dann, als im Spätherbst vorigen Jahres die BRD Afghanistan als sicheres Herkunftsland erklärt hat.

(25.01.2017, 18:29)Lueginsland schrieb:  ....dann, als im Spätherbst vorigen Jahres die BRD Afghanistan als sicheres Herkunftsland erklärt hat.

Was aber nicht von allen Bundesländern umgesetzt wird und auch keine direkte Auswirkung auf Einzelfälle wie den von Pouya hat. Auch an Sie die Frage: Wozu gibt es eine Härtefallkommission, wenn Fälle wie der von Pouya dort nicht zeitnah behandelt werden? Diesen Mann jetzt abzuschieben, war reine Willkür und nur der politischen Stimmung geschuldet.

(25.01.2017, 18:33)leopold schrieb:  Was aber nicht von allen Bundesländern umgesetzt wird und auch keine direkte Auswirkung auf Einzelfälle wie den von Pouya hat. Auch an Sie die Frage: Wozu gibt es eine Härtefallkommission, wenn Fälle wie der von Pouya dort nicht zeitnah behandelt werden? Diesen Mann jetzt abzuschieben, war reine Willkür und nur der politischen Stimmung geschuldet.

Wird nicht von allen Bundesländern umgesetzt? Wo steht das?
Ich habe nur gefunden, dass nicht so viele Afghanen von der Abschiebung bedroht sind.
Vor 2 oder 3 Tagen wurden in einer gemeinsamen Aktion  von Bund und Ländern 26 junge Afghanen nach Kabul transportiert. Das war die zweite Sammelabschiebung.
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