01.03.2017, 18:34
(01.03.2017, 18:14)Sophie schrieb: Wieder einmal ein paar erhellende Gedanken und Ausführungen dazu von Thomas Fischer bei Fischer im Recht.
http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-02/...d-11838547
Ist das Absicht, daß der Link bei den Kommentaren landet?
Egal, hier eine Kostprobe von Fischer, willkürlich herausgefi gefi gefischt:
Zitat:Die Gesetzesänderung hat nicht schwache Menschen besser beschützt, sondern vor allem das Geschäft von frommen Freiheitsfeinden und bigotten Tröstern betrieben. Berufsorganisationen der Spezialisten für das Gewissen am Lebensende haben dem Gesetz daher begeistert zugestimmt.
noch eine
Zitat:Die Verzweifelten, die der Fürsorge des deutschen Gesetzgebers durch Sterbehilfe in der Schweiz zu entgegnen trachten, sind nun gezwungen, mehrfach zur Begutachtung dorthin zu reisen, um die formalen Voraussetzungen einer Genehmigung zu erlangen. Sterbehelfer aus der Schweiz können nicht (zur Begutachtung) nach Deutschland einreisen, weil sie hier mit Strafverfolgung rechnen müssen.