22.02.2017, 15:36
(22.02.2017, 15:04)forest schrieb: Politik® und Verbraucherschutz stelle ich mir in diesem Fall so vor:
Die BaFin, die Bundesbank und die EZB erkennen, daß Bausparkassen mit Altverträgen in Schieflage geraten können. Der Verbraucher hat nichts davon, wenn seine Bausparkasse Pleite geht, Vertrag hin oder her. Der Bankenrettungsschirm kann zu bleiben.
Die BaFin regt beim Finanzminster an und darauf der beim Justizminister, bei den Altverträgen nachträglich und geltend ab Rechtskraft (Bundestag) eine Zinskorrekturklausel einzufügen, die aber nicht rückwirkend gilt (Verbraucherschutz!).
Das fände ich für beide Seiten ausgleichend, verständlich und gerecht.
Dazu bräuchte man keinen Kadi. Natürlich gäbe es dabei Geschrei, aber so viel Solidarität kann man von einem verständigen und einsichtigen Staatsbürger erwarten.
Das wäre sachgerechte Politik, aber mei ....
Sehe ich nicht ganz so. Vertrag ist Vertrag. Wenn Sie ein Immobiliendarlehen über 30 Jahre mit 4% Zins abschließen, dann lässt Sie die Bank nicht schon nach 5 Jahren raus, nur weil der Zins (angenommen) nur noch 2% beträgt. Auch wenn es für sie (warum auch immer) existenzgefährdend wird. Die Wüstenrot Holding ist auch nicht unbedingt verdächtig, aufgrund der Altverträge in den Konkurs zu schlittern:
Zitat:W&W liebäugelt nach Rekordgewinn mit Zukauf
[...] 2015 stieg der Überschuss um 14 Prozent auf 274 Millionen Euro, wie Wüstenrot & Württembergische (W&W) am Donnerstag mitteilte. Davon sollen auch die Aktionäre profitieren: Die Dividende wird auf 60 (2014: 50) Cent je Aktie erhöht. „Wir werden uns von dem tollen Ergebnis nicht blenden lassen, dass wir das ohne weiteres auch 2016 schaffen“, sagte Vorstandschef Alexander Erdland. „Aber wir haben erreicht, dass wir verlässlich über der 200-Millionen-Euro-Linie liegen.“
Quelle: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/...82912.html
Es geht den Bausparunternehmen m. E. nur um Gewinnmaximierung, nicht um existenzielle Fragen.
Martin