14.06.2018, 11:17
Zitat:PuK
Ein vernünftiges Produkthaftungsgesetz gehört her.
...flankiert von vernünftigen Sammelklagen. Vernünftig heißt, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Die Autos fahren doch. Das Verhältnis von nicht eingehaltenen Grenzwerten zum gesamten Gebrauchszweck ist 'irgendwo' bei 10%; und die gäbe es zu erstatten. Der Wert richtet sich nach dem Gebrauchtwagenminderverkaufswert.
Wer oft Kaltstarts und Kurzstrecken fährt, giftet über die Maßen; wer längere Strecken fährt, überhaupt nicht.
Die ganze Sch-sch-schose wird zu heiß gekocht und gegessen.