29.01.2017, 21:44
(29.01.2017, 20:29)leopold schrieb: Ich wusste gar nicht, dass Höcke schon so alt ist.
In dem Zusammenhang sollte die Fragestellung erweitert werden auf jene "Meinungen", die hier vertreten werden, deren Vollzug eindeutig gegen das Grundgesetz Artikel 1 und andere Gesetze (Antidiskriminierung) verstoßen.
Menschen anlaßlos an Zäunen und Mauern mit dem Wort "Obergrenze" und einem entsicherten G36 von der Bewegungsfreiheit befreien zu wollen, um Asyl bitten oder ersuchen zu können, könnte, wenigstens nach meinem bizarren Empfinden, gegen elementare zivilisatorische Regeln verstoßen. Sach´ ich jetzt mal so......
Werden der verdeckte Aufruf zu Brandschatzungen durch Verbreitung absurder Vergewaltigungsphantasien von messalina und ihrem Bock Manni, die Verbreitung von Rassenhass durch AfD und ihren natürlichen Partner, die csu und der offene Antisemitismus von Höcke wirklich als "Meinung" angesehen?
Die Obergrenze und der Schlussstrich sind Ausdruck von was bitteschön? Wenn das eine "Meinung" sein soll....
....aber es gibt ja auch Mistkäfer.......