25.09.2016, 14:02
(25.09.2016, 13:43)Sophie schrieb: Für mich krankt das Gesamtsystem, das so ziemlich alles besteuert, was nicht Natur ist, dann, wenn ein Erbe dafür, dass er nur kraft seiner Geburt oder des Wohlwollens des Erblasser zu (exorbitant viel) Geld kommt, keine Steuer zahlen muss. Es widerspricht nämlich ganz eklatant Art. 14 der für jedermann gilt und in dem Fall eben den NEUreichen. Deshalb ist die Erbschaftssteuer eben auch nicht verfassungswidrig.
Du warst mit dem SPDler auch nicht gemeint.
Na gut. Man kann da sicherlich auch anderer Meinung als ich sein, und zwar sogar ziemlich unschwer, das sagte ich ja ganz weit oben schon mal.
Dann ist es ja gut.
Eines noch, zur Klarstellung. (Ich war noch nicht ganz fertig mit der Editierung, als schon die Antwort kam.) Mit den "wirklich hohen Einkommen" sind nicht 100.000 € oder auch das doppelte davon im Jahr gemeint. Das gehörte noch moderat besteuert, in meiner Vorstellung.
Aber wenn es dann wirklich unverschämt hoch wird, und jährlich in die Millionen geht, das Einkommen, dann darf sich der Staat ruhig einen gehörigen Anteil davon nehmen. Denn so viel Geld braucht wirklich niemand, für sich, ganz alleine, oder für die Familie, die er versorgen muss. Das ist reiner Überfluss, fast schon spätrömische Dekadenz, und wenn das so ist, dann kann und darf man begrenzen, und ziemlich viel davon abschöpfen, als Staat.
In England gab es übrigens mal, vor Thatcher natürlich, einen Spitzensteuersatz von satten 90 % auf das Einkommen. Deshalb ist die Rockgruppe Queen dann auch aus England weggegangen. (90 % sind aber auch wirklich verdammt viel. Das muss man zugeben dabei. Und so weit sollte man dann doch wohl doch nicht gehen beim Spitzensteuersatz.)